Rechtsprechung
LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zustellung des Strafbefehls, Übersetzung des Strafbefehls, bedeutender Schaden, Unfallflucht
- IWW
§ 69 Abs 2 Nr 3 StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beifügung einer Übersetzung in die niederländische Sprache für eine wirksame Zustellung eines Strafbefehls an einen in den Niederlanden lebenden und der deutschen Sprache nicht mächtigen Niederländer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bedeutender (Sach-)Schaden bei der Unfallflucht: Nettobetrag ist entscheidend
Verfahrensgang
- AG Düren, 28.01.2016 - 17 Cs 521/15
- LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 403 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
Sleutjes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16
Dies ergibt sich aus dem in diesem Verfahren ergangenen Urteil des Éuropäischen Gerichtshofs vom 12.10.2017 - C-278 / 16 = NZV 2017, 530 mit Anmerkung von Sandherr . - LG Gera, 22.09.2005 - 1 Qs 359/05
Ereignet sich ein Verkehrsunfall im fließenden Verkehr und ermöglicht ein …
Auszug aus LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16
Die Kammer weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass entgegen der Formulierung im Strafbefehl vom 02.11.2015 der hier relevante Fremdschaden sich nicht auf 1.647,11 EUR, sondern allenfalls auf den von der Firma B in dem Kostenvoranschlag vom 06.08.2015 bezifferten Netto -Reparaturkostenbetrag von 1.384,13 EUR belaufen dürfte (vgl. LG Gera, NZV 2006, 105; Krumm , NJW 2012, 829, 830;… R , in: Buck/Krumbholz , Der Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 13 Rn. 56).
- LG Dresden, 07.05.2019 - 3 Qs 29/19
Bedeutender Sachschaden, Schadensgrenze, Entziehung der Fahrerlaubnis
Da der Schutzzweck von § 142 StGB ist, die Vereitelung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Unfallbeteiligten zu verhindern (…Fischer, 66. Auflage, § 142 Rn. 2), können nur solche Schadenspositionen herangezogen werden, die erstattungsfähig sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17; LG Aachen, Beschluss vom 13.11.2017 - 66 Qs 10/16; LG Wuppertal, Beschluss vom 26.10.2017 - 25 Qs 34/17). - LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19
Beginn der Einspruchsfrist gegen Strafbefehl nur bei wirksamer Zustellung des …
§ 37 Abs. 3 StPO dient der Umsetzung dieser Richtlinie 2010/64/EU (vgl. LG Stuttgart, Beschluss v. 12.05.2014, 7 Qs 18/14, BeckRS 2014, 9908;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 37 Rn. 30), so dass auch eine unionsrechtskonforme Auslegung die Anwendung des § 37 Abs. 3 StPO auf Strafbefehle gebietet (vgl. auch LG Aachen, Beschluss v. 13.11.2017, 66 Qs-605, BeckRS 2017, 132531).
Rechtsprechung
LG Görlitz, 08.09.2017 - 13 Qs 148/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Keine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung ein Jahr nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- IWW
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Zeitablauf kann entscheidend sein
Papierfundstellen
- StV 2018, 403
Rechtsprechung
LG Hannover, 24.02.2016 - 40 Qs 18/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Zeitablauf, Unverhältnismäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 111a StPO; § 52 Abs. 3 WaffG
Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Zeitablauf von einem Jahr und 4 Monaten seit Anordnung dieser Maßnahme; Verletzung des Beschleunigungsgebots - IWW
- Wolters Kluwer
Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Zeitablauf von einem Jahr und 4 Monaten seit Anordnung dieser Maßnahme; Verletzung des Beschleunigungsgebots
- blutalkohol , S. 267
- bussgeldsiegen.de
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nach 1 Jahr und 4 Monaten keine weitere "vorläufige" Entziehung der Fahrerlaubnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine weitere "vorläufige" Entziehung der Fahrerlaubnis nach erheblichen Zeitablauf von über einem Jahr
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Rückgabe bei zu langem Verfahren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis vorläufig entzogen - Rückgabe, wenn das Verfahren zu lange dauert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Rückgabe, wenn das Verfahren zu lange dauert
Verfahrensgang
- AG Hannover, 12.11.2014 - 210 Gs 153/14
- LG Hannover, 24.02.2016 - 40 Qs 18/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 403 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des …
Auszug aus LG Hannover, 24.02.2016 - 40 Qs 18/16
Unbeschadet des fortbestehenden dringenden Tatverdachts und unabhängig von der Frage, ob der mutmaßliche Eignungsmangel im Sinne des § 69 StGB weiter besteht und deshalb gemäß § 111 a StPO dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen sein wird, erscheint die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegend wegen auf einer sachwidrigen Behandlung unter Verletzung des Beschleunigungsgebots beruhenden Verzögerung des Verfahrens unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 402 f. [OLG Karlsruhe 09.02.2005 - 2 Ws 15/05] ). - LG Stuttgart, 13.03.2013 - 18 Qs 14/13
Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Andauer der vorläufigen Entziehung der …
Auszug aus LG Hannover, 24.02.2016 - 40 Qs 18/16
Das gilt sowohl hinsichtlich der Anordnung und der Vollziehung als auch hinsichtlich der Fortdauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 13. März 2013 - 18 Qs 14/13 -, ).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 13.09.2017 - 2 (S) AR 32/17 (2) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
Amtsenthebung eines Schöffen wegen Veröffentlichung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Facebook-Account
- Wolters Kluwer
Amtsenthebung eines Schöffen wegen Veröffentlichung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Facebook-Account
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsenthebung eines Schöffen wegen Veröffentlichung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Facebook-Account
- rechtsportal.de
Amtsenthebung eines Schöffen wegen Veröffentlichung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Facebook-Account
- rechtsportal.de
GVG § 51 Abs. 1 ; GVG § 51 Abs. 3 S. 1
Amtsenthebung eines Schöffen wegen Veröffentlichung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Facebook-Account - rechtsportal.de
GVG § 51 Abs. 1 ; GVG § 51 Abs. 3 S. 1
Amtsenthebung eines Schöffen wegen Veröffentlichung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Facebook-Account - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - SH 322/17
- OLG Dresden, 13.09.2017 - 2 (S) AR 32/17 (2)
Papierfundstellen
- StV 2018, 403
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2017 - 2 (S) AR 32/17
Dieser sich für Berufsbeamte und hauptamtliche Richter aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Verpflichtung zur Verfassungstreue (vgl. BVerfGE 39, 334 [346 f.]) unterliegen nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richter.Denn dieses Grundrecht, das nach Art. 5 Abs. 2 GG unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze steht, die ihrerseits wiederum im Lichte der insgesamt zu gewährleistenden ungehinderten öffentlichen Diskussion grundrechtsfreundlich auszulegen sind ("Wechselwirkung der Grundrechte", "grundrechtliche Werteordnung", vgl. grundlegend BVerfGE 7, 198), findet im vorliegenden Fall seine Schranke in der - wie ausgeführt - unmittelbar aus der Verfassung abgeleiteten Verpflichtung eines Schöffen zur persönlichen Verfassungstreue, die ihn - auch außerhalb seines Amtes als ehrenamtlicher Richter - unbeschadet uneingeschränkt zulässiger Kritik an den Zielen oder der konkreten Politik der jeweiligen Regierung verpflichtet, die geltende verfassungsrechtliche Ordnung als schützenswert anzuerkennen, in diesem Sinne sich zu ihr zu bekennen und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [347 f.]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus OLG Dresden, 13.09.2017 - 2 (S) AR 32/17
Denn dieses Grundrecht, das nach Art. 5 Abs. 2 GG unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze steht, die ihrerseits wiederum im Lichte der insgesamt zu gewährleistenden ungehinderten öffentlichen Diskussion grundrechtsfreundlich auszulegen sind ("Wechselwirkung der Grundrechte", "grundrechtliche Werteordnung", vgl. grundlegend BVerfGE 7, 198), findet im vorliegenden Fall seine Schranke in der - wie ausgeführt - unmittelbar aus der Verfassung abgeleiteten Verpflichtung eines Schöffen zur persönlichen Verfassungstreue, die ihn - auch außerhalb seines Amtes als ehrenamtlicher Richter - unbeschadet uneingeschränkt zulässiger Kritik an den Zielen oder der konkreten Politik der jeweiligen Regierung verpflichtet, die geltende verfassungsrechtliche Ordnung als schützenswert anzuerkennen, in diesem Sinne sich zu ihr zu bekennen und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [347 f.]).