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   BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17   

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https://dejure.org/2017,47772
BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17 (https://dejure.org/2017,47772)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2017 - 4 StR 427/17 (https://dejure.org/2017,47772)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17 (https://dejure.org/2017,47772)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 StGB, § 69 Abs 2 StGB, § 267 StPO
    Entziehung der Fahrerlaubnis: Darlegung der Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Einziehung wegen einer nicht im Katalog enthaltenen Straftat

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 2 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erforderliche Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Beleg der fehlenden Fahreignung durch den Tatrichter auf Grund einer Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Darlegung der Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Einziehung wegen einer nicht im Katalog enthaltenen Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderliche Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Beleg der fehlenden Fahreignung durch den Tatrichter auf Grund einer Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 69 ; StGB § 69a; StPO § 267 Abs. 6 S. 1
    Erforderliche Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Beleg der fehlenden Fahreignung durch den Tatrichter auf Grund einer Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn das Schwurgericht die Fahrerlaubnis entzieht: Begründung vergessen?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr - zu § 69, 69a StGB muss man schon was schreiben!

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrerlaubnisentziehung muss bei Nicht-Katalogtat näher begründet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahren unter Amphetamin-Einfluss - und die Entziehung der Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 60
  • NZV 2018, 193
  • StV 2018, 414
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17
    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN; zur Anordnung einer isolierten Sperrfrist vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NStZ-RR 2015, 123 (Ls)).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17
    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN; zur Anordnung einer isolierten Sperrfrist vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, NStZ-RR 2015, 123 (Ls)).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 444/15

    Gefährliche Körperverletzung (generelle Eignung zur Lebensgefährdung nach den

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17
    Da die besondere funktionelle Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer nicht mehr gegeben ist, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - 3 StR 444/15, insoweit in NStZ-RR 2016, 81 f. nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Stützt das Tatgericht die Fahrerlaubnisentziehung auf eine Straftat, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, muss es eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00, NStZ 2001, 32, 33; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, NStZ-RR 2018, 60; vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 1/16, NZV 2016, 533, 535; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Soll wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat ? wie dies bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Fall ist ? eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit erforderlich, die die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209; vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, NStZ 2015, 579).
  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 82/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Katalogtat; Gesamtwürdigung von Tatumständen

    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298 mwN; vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17).
  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 357/20

    Urteilsgründe (Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis: Darlegung der

    Der Umfang der erforderlichen Darlegungen dieser Prognoseentscheidung in den Urteilsgründen ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415).
  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 305/19

    Festsetzung der Dauer der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Eine Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414; Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, NStZ-RR 2019, 29) für die auf ein Jahr und sechs Monate bemessene Dauer der isolierten Sperrfrist ist den Urteilsgründen - auch in ihrem Gesamtzusammenhang - nicht zu entnehmen.
  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Angesichts der deutlichen Überschreitung der Mindestsperrfrist hätte es hier einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, BeckRS 2017, 134808).
  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Angesichts der deutlichen Überschreitung der Mindestsperrfrist hätte es hier einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, BeckRS 2017, 134808).
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