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   KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17 (Vollz)   

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https://dejure.org/2017,42858
KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17 (Vollz) (https://dejure.org/2017,42858)
KG, Entscheidung vom 07.09.2017 - 2 Ws 122/17 (Vollz) (https://dejure.org/2017,42858)
KG, Entscheidung vom 07. September 2017 - 2 Ws 122/17 (Vollz) (https://dejure.org/2017,42858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines rückenkranken Strafgefangenen auf eine optimierte Schlafunterlage; Bindung des Gerichts an die Anträge des Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines rückenkranken Strafgefangenen auf eine optimierte Schlafunterlage; Bindung des Gerichts an die Anträge des Strafgefangenen

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines rückenkranken Strafgefangenen auf eine optimierte Schlafunterlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: Der rückenkranken Strafgefangene hat ein Recht auf eine orthopädische Matratze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 639 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 13.02.2017 - 2 Ws 66/17

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung in der Führungsaufsicht: Prüfungsumfang

    Auszug aus KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17
    Daran hat sich durch das Inkrafttreten des StVollzG Bln nichts Maßgebliches geändert (vgl. § 70 StVollzG Bln: Senat, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 2 Ws 67/17 -).
  • KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14

    Pornographisches Material, Rauchverbot sowie Durchsuchungen im Krankenhaus des

    Auszug aus KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17
    Eine eigenmächtige Erweiterung oder Umdeutung des Streitgegenstands durch die Strafvollstreckungskammer ist unzulässig (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2015 - 2 Ws 16/15 Vollz - [juris]; Senat, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 Ws 324/14 Vollz - [juris]; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 1, jeweils mit weit. Nachweisen).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 2 Ws 168/12

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gemäß § 310 StPO bei fehlender

    Auszug aus KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17
    6 Es ist obergerichtlich geklärt, dass der Gefangene einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat, sofern die Maßnahme notwendig ist, um Krankheitsbeschwerden zu lindern (vgl. zu § 58 StVollzG: Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 2 Ws 168/12 -).
  • KG, 18.03.2016 - 2 Ws 55/16

    Kein Einzel-TV auf Abschirmstation

    Auszug aus KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17
    Der Einzelfall gibt weder Anlass, Leitsätze bei der Auslegung von Rechtssätzen aufzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2016 - 2 Ws 55/16 Vollz - mit. weit. Nachweisen), noch droht durch die angefochtene Entscheidung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 Ws 99/16 Vollz - mit weit. Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 30.03.2015 - 2 Ws 16/15

    Arbeits- und Taschengeldsperre

    Auszug aus KG, 07.09.2017 - 2 Ws 122/17
    Eine eigenmächtige Erweiterung oder Umdeutung des Streitgegenstands durch die Strafvollstreckungskammer ist unzulässig (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2015 - 2 Ws 16/15 Vollz - [juris]; Senat, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 Ws 324/14 Vollz - [juris]; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 1, jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner

    Konkret entschieden ist das bislang für § 58 Abs. 1 Satz 1 StVollzG/§ 70 Abs. 1 Satz 1 StVollzG Bln (jeweils ohne weitere Begründung: KG, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 2 Ws 122/17 Vollz - und 20. Juli 2017 - 2 Ws 67/17 Vollz -).

    Durch sein im Antrag auf Entscheidung vorgebrachtes Begehren um Rechtsschutz hat der Verurteilte den Streitgegenstand mit bindender Wirkung bestimmt (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2015 - 2 Ws 16/15 Vollz -, juris Rdnr. 6; KG, Beschluss vom 7. September 2017 a. a. O; Arloth/Krä, a. a. O., § 115 Rdnr. 1; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdnr. 67; jeweils m. w. Nachw.).

  • OLG Celle, 24.01.2019 - 3 Ws 317/18

    Keine Prüfungsbeschränkung anstaltsärztlicher Maßnahmen auf erkennbare Fehler

    Die Auffassung, dass die Stellungnahme des Anstaltsarztes in jedem Fall völlig ungeeignet sei, eine Überschreitung ärztlichen Ermessens auszuschließen (vgl. Lesting StV 2018, 639, 640), teilt der Senat nicht.
  • KG, 10.01.2019 - 2 Ws 260/18

    Maßregelvollzug in Berlin: Erlass und Anfechtbarkeit von Eilentscheidungen;

    Ebenso wie die VwGO wird das diesem Gesetz nachgebildete Rechtsschutzsystem der §§ 109 ff. StVollzG (Bund) vom Verfügungsgrundsatz und vom Antragsgrundsatz beherrscht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 2 Ws 145/18 -, juris; Senat, Beschluss vom 7. September 2017 - 2 Ws 122/17 Vollz -, juris; Laubenthal in SBJL, StVollzG 6. Aufl. § 115 Rn. 1; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 1 mwN).
  • KG, 05.07.2018 - 5 Ws 86/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner

    Es ist bereits obergerichtlich entschieden, dass die zur Gesundheitsfürsorge für Gefangene gemäß den §§ 58, 65 Abs. 2, 158 Abs. 1 StVollzG in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze und Maßstäbe auf die nunmehr geltenden Vorschriften der §§ 70 Abs. 1 Satz 1, 76 Abs. 1 und 2, 106 Abs. 1 StVollzG Bln übertragbar sind (Senat, Beschluss vom 17. April 2018 a. a. O.; KG, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 2 Ws 122/17 Vollz - und 20. Juli 2017 -2 Ws 67/17 Vollz - [zu § 58 Abs. 1 Satz 1 StVollzG/§ 70 Abs. 1 Satz 1 StVollzG Bln; jeweils ohne nähere Begründung]).
  • KG, 24.07.2020 - 5 Ws 106/20

    Isolierte Kostenbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Im gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz gilt dabei nicht die strafprozessuale Offizialmaxime, sondern der Verfügungsgrundsatz (Dispositionsmaxime), d.h. der Antragsteller bestimmt mit seinem Antrag und dem dazugehörigen Antragsvorbringen den Streitgegenstand mit bindender Wirkung für das Gericht und die anderen Verfahrensbeteiligten (Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 7. Aufl., Rechtsbehelfe Rn. 67; KG, Beschluss vom 7. September 2017 - 2 Ws 122/17 Vollz - juris Rn. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. August 2014 - 1 Ws 213/14 - juris Rn. 38; OLG München, Beschluss vom 8. September 2014 - 4a Ws 28/14 - juris Rn. 15; m.w.N.).
  • LG Krefeld, 14.09.2020 - 22 StVK 154/19
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass der Gefangene einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat, sofern die Maßnahme notwendig ist, um Krankheitsbeschwerden zu lindern (KG Beschl. v. 7.9.2017 - 2 Ws 122/17, BeckRS 2017, 130822 Rn. 6, beck-online).
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