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   BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18   

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https://dejure.org/2018,27135
BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,27135)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,27135)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,27135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 112 StPO; § 128 Abs. 1 StPO; Art. 104 GG; Art. 5 Abs. 3 MRK
    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles; äußerst gefährliche Gewalthandlungen; Wissenselement; Willenselement; billigend in Kauf nehmen; revisionsgerichtliche Prüfung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 136a StPO, § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 136a Abs. 3 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, § 127 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 115 StPO, Art. 104 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG, § 115 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz i.R.d. massiven Gewalteinwirkung auf das betagte Opfer als Indizwirkung auch für die Billigung des tödlichen Erfolgs; Leichtfertige Verursachung des Todes des betagten Opfers i.R.e. Raubes mit Todesfolge

  • rewis.io

    Pflicht zur unverzüglichen Vorführung nach der vorläufigen Festnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 127 Abs. 2 ; StPO § 261
    Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz i.R.d. massiven Gewalteinwirkung auf das betagte Opfer als Indizwirkung auch für die Billigung des tödlichen Erfolgs; Leichtfertige Verursachung des Todes des betagten Opfers i.R.e. Raubes mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unverzügliche Vorführung nach vorläufiger Festnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Abschied von der Lederriemen-Entscheidung? (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; HRRS 2018, 393)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 3 S. 1 MRK; § 128 Stopp
    Unverzüglichkeit der richterlichen Vorführung eines Festgenommenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 734
  • StV 2019, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Da insoweit eine zulässige Verfahrensrüge nicht vorliegt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Festnahme auf der Grundlage eines bereits erlassenen Haftbefehls und damit das Verfahren nach § 115 StPO im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK Vorrang vor der ermittlungsbehördlichen Eilkompetenz nach § 127 Abs. 2 StPO hat (LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 127 Rn. 36; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188 f.).

    Damit wird dem Beschuldigten gleichzeitig ermöglicht, die Verdachtslage in seinem Sinne zu beeinflussen und etwaige Haftgründe zu entkräften, so dass gegebenenfalls auf die Stellung eines Haftbefehlsantrags sogar verzichtet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188).

  • BGH, 09.02.1995 - 5 StR 547/94

    Vorführung - Vernehmung - Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Denn anders als bei der Festnahme auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Haftbefehls, bei dem die Ermittlungsbeamten - mitunter ohne nähere Sachverhaltskenntnis und Entscheidungsbefugnis - den richterlichen Beschluss lediglich vollziehen und deshalb den Festgenommenen "unverzüglich' dem Richter vorzuführen haben (§ 115 Abs. 1 StPO; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43), war der Richter bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO mit der Sache noch nicht befasst.

    Da das Vorgehen der Ermittlungsbehörden vorliegend somit im Hinblick auf den Richtervorbehalt nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO keiner Beanstandung unterliegt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen das Gebot der "Unverzüglichkeit' der Vorführung überhaupt ein Verwertungsverbot nach sich zieht (zu § 115 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283).

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Dieselben Grundsätze gelten für solche Beweisanzeichen, die sich auf den ersten Blick als ambivalent darstellen, die also dem Tatrichter, je nachdem, wie er sie im Einzelfall bewertet, rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f. mwN).
  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Dass dies spätestens am nächsten Tag, d.h. bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages, geschehen muss, ändert am Erfordernis der Unverzüglichkeit nichts (BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, juris Rn. 19 ff. mwN).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Denn anders als bei der Festnahme auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Haftbefehls, bei dem die Ermittlungsbeamten - mitunter ohne nähere Sachverhaltskenntnis und Entscheidungsbefugnis - den richterlichen Beschluss lediglich vollziehen und deshalb den Festgenommenen "unverzüglich' dem Richter vorzuführen haben (§ 115 Abs. 1 StPO; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43), war der Richter bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO mit der Sache noch nicht befasst.
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Die Strafkammer hat somit bedacht, dass es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen naheliegt, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204).
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