Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.09.2018

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   BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18   

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BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18 (https://dejure.org/2018,46540)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2018 - 4 StR 347/18 (https://dejure.org/2018,46540)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2018 - 4 StR 347/18 (https://dejure.org/2018,46540)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 252 StGB, §§ 252, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren räuberischen Diebstahls; Berücksichtigung einer Betäubungsmittelabhängigkeit bei der Ermittlung der Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Beschaffungskriminalität eines Betäubungsmittelabhängigen: Verminderte Schuldfähigkeit bei Angst vor Entzugserscheinungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 252
    Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren räuberischen Diebstahls; Berücksichtigung einer Betäubungsmittelabhängigkeit bei der Ermittlung der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18
    Zu diesen Fragen hätte sich das Landgericht jedoch verhalten müssen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, juris Rn. 12; vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NStZ 1989, 430, 431; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00, NStZ-RR 2001, 81, 82).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18
    Zu diesen Fragen hätte sich das Landgericht jedoch verhalten müssen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, juris Rn. 12; vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NStZ 1989, 430, 431; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00, NStZ-RR 2001, 81, 82).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18
    Zu diesen Fragen hätte sich das Landgericht jedoch verhalten müssen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, juris Rn. 12; vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NStZ 1989, 430, 431; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00, NStZ-RR 2001, 81, 82).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18
    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO verlangt die Kennzeichnung der Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel, bei welcher der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, StraFo 2017, 509, 510; vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18
    Zu diesen Fragen hätte sich das Landgericht jedoch verhalten müssen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, juris Rn. 12; vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NStZ 1989, 430, 431; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00, NStZ-RR 2001, 81, 82).
  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18
    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO verlangt die Kennzeichnung der Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel, bei welcher der gegenüber § 250 Abs. 1 StGB erhöhte Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - 2 StR 327/17, StraFo 2017, 509, 510; vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377).
  • BGH, 04.03.2020 - 1 StR 46/20

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung hoher Rückfallgeschwindigkeit:

    Denn der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und damit auch der schnelle Rückfall mit einer einschlägigen Straftat sind dem Täter bei bestehender Betäubungsmittelabhängigkeit - auch ohne Vorliegen konkreter Entzugserscheinungen oder Angst vor deren Auftreten (vgl. hierzu im Zusammenhang mit § 21 StGB BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 StR 347/18 Rn. 8 mwN) - in geringerem Maße vorwerfbar als ohne entsprechende Abhängigkeit, weil ein solcher Täter dem Tatanreiz suchtbedingt in besonderer Weise ausgesetzt ist und diesem daher schwerer widerstehen kann.
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 493/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Drogenabhängigkeit; Heroinabhängigkeit:

    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters - insbesondere bei Heroinabhängigkeit - dessen Steuerungsfähigkeit ausnahmsweise erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahen bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon in der Vergangenheit als äußerst unangenehm ("intensivst' oder "grausam') erlitten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 2 StR 436/16, NStZ-RR 2017, 167; BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - 4 StR 347/18, StV 2019, 242, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2018 - 1 StR 307/18   

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https://dejure.org/2018,32506
BGH, 11.09.2018 - 1 StR 307/18 (https://dejure.org/2018,32506)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2018 - 1 StR 307/18 (https://dejure.org/2018,32506)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2018 - 1 StR 307/18 (https://dejure.org/2018,32506)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund Alkoholkonsums bei Begehung der Tat (hier: gefährliche Körperverletzung); Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Strafurteil wegen gefährlicher Körperverletzung: Prüfung verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen erheblicher Alkoholisierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 49 Abs. 1 ; StGB § 224 Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund Alkoholkonsums bei Begehung der Tat (hier: gefährliche Körperverletzung); Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 1 StR 307/18
    Der Senat kann hier dahinstehen lassen, ob der Atemalkoholkonzentration neben der gesicherten BAK-Konzentration aufgrund einer zeitnahen Blutprobe überhaupt Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09, NStZ-RR 2010, 275, 276).
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