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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18   

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BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18 (https://dejure.org/2018,30907)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2018 - 1 StR 261/18 (https://dejure.org/2018,30907)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 1 StR 261/18 (https://dejure.org/2018,30907)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die noch bestehende Arbeitsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen eines Hangs bei multiplem Substanzabusus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen dürften, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 Rn. 6 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137 und vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Denn es kann genügen, was hier angesichts des für den Angeklagten festgestellten Rauschmittelkonsums naheliegt, dass der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103, 104).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen dürften, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 Rn. 6 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).

  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137 und vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Denn es kann genügen, was hier angesichts des für den Angeklagten festgestellten Rauschmittelkonsums naheliegt, dass der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Dies belegt allenfalls, dass der Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, was jedoch einen Hang nicht ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen dürften, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 Rn. 6 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).

  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Dies belegt allenfalls, dass der Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, was jedoch einen Hang nicht ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137 und vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Denn es kann genügen, was hier angesichts des für den Angeklagten festgestellten Rauschmittelkonsums naheliegt, dass der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103, 104).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18
    Dies belegt allenfalls, dass der Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, was jedoch einen Hang nicht ausschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

  • BGH, 12.03.2012 - 3 StR 42/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; sachlicher Zusammenhang zwischen

  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang,

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG wegen des dort vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des an sich rechtsfehlerfrei begründeten Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734; vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, StV 2019, 259; vom 8. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74; jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Die Begründung, mit der das Landgericht das Vorliegen eines Hanges des Angeklagten zum übermäßigen Konsum von alkoholischen Getränken verneint hat, genügt den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18 Rn. 7, juris und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 10, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz), jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (symptomatischer

    Bereits wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Beim Angeklagten ist angesichts der getroffenen Feststellungen ein Hang zum Übermaßkonsum im Sinne des § 64 StGB begründet, da er eine durch Übung erworbene Neigung zeigt, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, aufgrund deren er sozial gefährdet und gefährlich erscheint (vgl. zum Maßstab nur BGH, Beschlüsse vom 21.03.2019 - 1 StR 582/18; vom 09.01.2019 - 1 StR 603/18;; und vom 06.07.2018 - 1 StR 261/18, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    d) Im Hinblick darauf, dass die Strafkammer ? in dieser Allgemeinheit rechtlich nicht unbedenklich ? einen Hang des Angeklagten für "fraglich" gehalten hat, weil dieser "neben langen konsumfreien Phasen lediglich im Zusammenhang mit dem Eintritt belastender Lebensphasen konsumiert", weist der Senat auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen eines Hanges im Sinne von § 64 StGB hin (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2018 ? 1 StR 261/18 mwN).
  • LG München I, 26.11.2021 - 1 Ks 123 Js 190303/20

    Zum Heimtückemord und Mord aus niedrigen Beweggründen

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 06.07.2018 - 1 StR 261/18 m.w.N.).
  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18

    Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18 - BeckRS 2018, 23312 m.w.N.; Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 - BeckRS 2017, 103097).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31698
BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17 (https://dejure.org/2017,31698)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2017 - 2 StR 257/17 (https://dejure.org/2017,31698)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2017 - 2 StR 257/17 (https://dejure.org/2017,31698)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an die Unterbringungsanordnung; ein die Unterbringung rechtfertigender Zustand)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Vorliegen eines länger andauernden Defektzustandes; Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderung der Steuerungsfähigkeit infolge einer Kombination aus Persönlichkeitsstörung und Substanzmissbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Vorliegen eines länger andauernden Defektzustandes; Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 63
    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Vorliegen eines länger andauernden Defektzustandes; Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722, jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722, jeweils mwN).
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
    Ein die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigender Zustand liegt im Fall einer Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum indes regelmäßig erst vor, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet, in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42; Senat, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/99, BGHSt 44, 369, 373 f.).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722, jeweils mwN).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
    Ein die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigender Zustand liegt im Fall einer Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum indes regelmäßig erst vor, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet, in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42; Senat, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/99, BGHSt 44, 369, 373 f.).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 376/09

    Brandstiftung (minder schwerer Fall; Persönlichkeitsstörung; Alkoholintoxikation;

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17
    Ein die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigender Zustand liegt im Fall einer Kombination aus Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Alkoholkonsum indes regelmäßig erst vor, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet, in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42; Senat, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/99, BGHSt 44, 369, 373 f.).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken einer für sich genommen nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichenden Persönlichkeitsstörung und des Konsums psychotroper Substanzen zurückzuführen, so kommt ein Dauerzustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht, wenn der Täter eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Substanzkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42 (Alkoholkonsum); Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 (Betäubungsmittelkonsum); Beschluss vom 3. August 2017 - 2 StR 257/17 (Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum)).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2018 - 5 StR 138/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17899
BGH, 05.06.2018 - 5 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,17899)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2018 - 5 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,17899)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 5 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,17899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Auslösung von Schuldunfähigkeit durch alltägliche Ereignisse aufgrund einer länger dauernden geistig-seelischen Störung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Zustands der geistig-seelischen Störung i.S.d. § 63 StGB im Hinblick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderung der Steuerungsfähigkeit infolge einer Kombination aus Persönlichkeitsstörung und geringem Alkoholkonsum

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 259 (Ls.)
 
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  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 5 StR 138/18
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben, wenn tragender Grund seines Zustandes die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und das alltägliche Ereignis lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, Rn. 11 mwN).
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