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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18822
BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,18822)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,18822)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,18822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug (Vermögensschaden; Gesamtsaldierung; subjektiver Wert; Unbrauchbarkeit der Gegenleistung; Urteil eines objektiven Dritten; normative Betrachtung; individuelle und wirtschaftliche Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen mit Anm. des Senats zur Zahlung der (überhöhten) Kaufpreise der Anleger für die Photovoltaikmodule als Schaden i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs

  • rewis.io

    Persönlicher Schadenseinschlag bei der Bestimmung des Vermögensschadens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Individueller Schadenseinschlag beim Anlagebetrug (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2019, 143)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 263, 266 StGB
    Persönlicher Schadenseinschlag aufgrund subjektiver Wertlosigkeit der erhaltenen Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 283
  • StV 2019, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Ist nach dem Urteil eines objektiven Dritten eine (möglicherweise objektiv werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 338; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 178 mwN).

    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 mwN).

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Ist nach dem Urteil eines objektiven Dritten eine (möglicherweise objektiv werthaltige) Gegenleistung des Täuschenden bei normativer Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos, begründet dies einen Vermögensschaden in voller Höhe des zur Erlangung der Gegenleistung Aufgewandten (sog. persönlicher Schadenseinschlag, st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335, 338; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 178 mwN).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Denn die Möglichkeit der Zahlung der Pachtzinsen einschließlich der letztlich für die Geldanlage versprochenen Rendite hing ausschließlich von der zukünftigen Einnahme weiterer betrügerisch erlangter Gelder durch die Angeklagten ab (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, NStZ 2016, 409, 410 mwN).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17
    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (BGH, Beschluss vom 16. August 1961 - 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321, 326; Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 mwN).
  • BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund

    Das setzt aber weiter voraus, dass der Getäuschte sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 283 mwN).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Entgegen der Ansicht der Revision liegt daher allein im Abschluss eines Vertrages, den der Betroffene ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte, noch kein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 101 mwN; zu den engen Voraussetzungen des Vermögensschadens unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517 Rn. 12; Urteil vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 283).
  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
    Insofern kann als Schaden die gesamte Leistung des Geschädigten anzusehen sein, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann, (vgl. BGH, Beschl. v. 12.06.2018 - 3 StR 171/17).

    Ob es sich bei dem tatsächlich erhaltenen Gegenstand im Vergleich zu dem versprochenen um ein "aliud" handelt, ist dann irrelevant (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - 5 StR 510/13 sowie BGH, Beschluss vom 24.07.2018 - 3 StR 171/17).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2018 - 9 U 145/16

    Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung einer Photovoltaiklanlage: Beginn der

    Die strafrechtliche Verurteilung ist seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2018 - 3 StR 171/17 - rechtskräftig.
  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit

    Entgegen der Ansicht der Revision liegt daher allein im Abschluss eines Vertrages, den der Betroffene ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte, noch kein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 101 mwN; zu den engen Voraussetzungen des Vermögensschadens unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Schadenseinschlags vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517 Rn. 12; Urteil vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 283).
  • LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach

    Allein im Abschluss eines Vertrages, den ein Betroffener ohne die Täuschung nicht geschlossen hätte, liegt noch kein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - 3 StR 171/17; Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10773
BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17 (https://dejure.org/2018,10773)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 StR 425/17 (https://dejure.org/2018,10773)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 StR 425/17 (https://dejure.org/2018,10773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Täuschung über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises für die vier Grundstücke und das Vorhandensein von Eigenkapital i.R.d. Vermögensverfügung durch Auszahlung der Darlehensvaluta als Schaden

  • rewis.io

    Betrug: Einschränkende Auslegung des objektiven Tatbestandes und der die Tatbestandsmerkmale verbindenden Kausalbeziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Täuschung über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises für die vier Grundstücke und das Vorhandensein von Eigenkapital i.R.d. Vermögensverfügung durch Auszahlung der Darlehensvaluta als Schaden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Täuschungshandlung gegenüber darlehnsgewährender Bank als Betrugsdelikt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 263 StGB
    Betrug durch Täuschung über nicht vorhandenes Eigenkapital bei Abschluss eines Immobiliendarlehens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden;

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Bei einem solchen Sachverhalt besteht die Schadensfeststellung in einer - naheliegend mit sachverständiger Hilfe - vorzunehmenden bilanziellen Bewertung aller maßgebenden Umstände (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268).

    Das Gegenteil ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielfach belegt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 474/12, NStZ 2013, 472) und für den vorliegenden Fall - ohne Rücksicht auf die jeweilige Herkunft solcher Finanzmittel - in den Urteilsgründen ausdrücklich festgestellt.

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Da es sich bei der Gewährung eines Darlehens um ein Risikogeschäft handelt, hätte sie die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für derartige Fälle entwickelten Grundsätze zur Schadensberechnung zugrunde legen müssen (vgl. dazu i.E. BGH, Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 401/14

    Betrug (Kausalität der Täuschung für den Irrtum: unrichtiger Verwendungszweck bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Sollte sich der neue Tatrichter von der Vereinbarung einer "Kick-Back"-Zahlung überzeugen, wird auch diese gegebenenfalls als ein das Ausfallrisiko mitbestimmender Faktor bei der Schadensbestimmung zu berücksichtigen sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. September 2016 - 2 StR 401/14, NStZ 2017, 170).
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 474/12

    Betrug (kausaler Irrtum; Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen);

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Das Gegenteil ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielfach belegt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 474/12, NStZ 2013, 472) und für den vorliegenden Fall - ohne Rücksicht auf die jeweilige Herkunft solcher Finanzmittel - in den Urteilsgründen ausdrücklich festgestellt.
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Für den objektiven Tatbestand erforderlich, aber auch ausreichend sind eine Täuschung über Tatsachen, die auf Opferseite eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung auslöst, die ihrerseits zu einem Vermögensschaden führt, sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14; Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 StR 62/72, BGHSt 24, 386, 389; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; SSW-StGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 137, 200; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 5).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Für den objektiven Tatbestand erforderlich, aber auch ausreichend sind eine Täuschung über Tatsachen, die auf Opferseite eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung auslöst, die ihrerseits zu einem Vermögensschaden führt, sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14; Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 StR 62/72, BGHSt 24, 386, 389; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; SSW-StGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 137, 200; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 5).
  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Für den objektiven Tatbestand erforderlich, aber auch ausreichend sind eine Täuschung über Tatsachen, die auf Opferseite eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung auslöst, die ihrerseits zu einem Vermögensschaden führt, sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Irrtum und zwischen Irrtum und Vermögensverfügung bzw. Vermögensschaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14; Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 StR 62/72, BGHSt 24, 386, 389; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; SSW-StGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 137, 200; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 5).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Darüber hinaus begegnet die Beweiswürdigung des Landgerichts zur subjektiven Tatseite im Übrigen - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, NStZ 2012, 648 mwN) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17
    Da es sich bei der Gewährung eines Darlehens um ein Risikogeschäft handelt, hätte sie die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für derartige Fälle entwickelten Grundsätze zur Schadensberechnung zugrunde legen müssen (vgl. dazu i.E. BGH, Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    a) Sollte der neue Tatrichter eine betrugsrelevante Täuschung in der anwaltlichen Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung erblicken, wird hinsichtlich der die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Betrugs miteinander verbindenden Kausalität die Senatsentscheidung vom 15. März 2018 (4 StR 425/17, wistra 2018, 477) zu beachten sein.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49770
BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17 (https://dejure.org/2017,49770)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2017 - 5 StR 335/17 (https://dejure.org/2017,49770)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 (https://dejure.org/2017,49770)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 263 StGB
    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs; uneigentliches Organisationsdelikt; einheitliche Tat; Ermittlung des verbleibenden Schadens für jede Einzeltat bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 2 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 53 Abs 1 StGB, § 263 StGB, § 261 StPO
    Strafverfahren wegen Serienbetrugs: Konkurrenzen bei Beteiligung an der Vermittlung des darlehensfinanzierten Kaufs überteuerter Eigentumswohnungen; strafschärfende Berücksichtigung der Auswirkungen der Tat; Ermittlung des jeweiligen Vermögensschadens bei der Bemessung ...

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 416 BGB, § 53 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassen der Tathandlungen als uneigentliches Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat; Vermittlung von "Schrottimmobilien" zur Vermögensbildung durch einen darlehensfinanzierten Kauf als Betrug

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Serienbetrugs: Konkurrenzen bei Beteiligung an der Vermittlung des darlehensfinanzierten Kaufs überteuerter Eigentumswohnungen; strafschärfende Berücksichtigung der Auswirkungen der Tat; Ermittlung des jeweiligen Vermögensschadens bei der Bemessung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zusammenfassen der Tathandlungen als uneigentliches Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat; Vermittlung von "Schrottimmobilien" zur Vermögensbildung durch einen darlehensfinanzierten Kauf als Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 41
  • StV 2019, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar mit einem individuellen Tatbeitrag mit, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebs', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f.; Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103, 104; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334, und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15, wistra 2016, 309, 310 mwN).
  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 7/15

    Prüfung des minder schweren Falles (hier: des Totschlags) bei Vorhandensein

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB können zwar verschuldete Auswirkungen der Tat bei der Strafzumessung straferschwerend berücksichtigt werden, wenn die Tatfolgen für den Täter nach Art und Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180; vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 372; vom 24. März 2011 - 4 StR 623/10, wistra 2011, 262, und vom 18. März 2015 - 3 StR 7/15).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar mit einem individuellen Tatbeitrag mit, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebs', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f.; Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103, 104; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334, und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15, wistra 2016, 309, 310 mwN).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    b) Darüber hinaus hat das Landgericht den für die Strafzumessung bestimmenden Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335 mwN, und vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517, 520) außer Acht gelassen hat, in welcher Höhe den Geschädigten tatsächlich ein Schaden verblieben ist.
  • BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12

    Betrug; Tatmehrheit bei mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft;

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar mit einem individuellen Tatbeitrag mit, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebs', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f.; Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, NStZ 2010, 103, 104; vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334, und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15, wistra 2016, 309, 310 mwN).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Das neue Tatgericht wird deshalb den bei den einzelnen Taten verursachten Gesamtschaden jeweils zu ermitteln und die Einzelstrafen gegebenenfalls nach den festgestellten Schadenssummen differenzierend festzusetzen haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, und vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172).
  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 566/13

    Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Das neue Tatgericht wird deshalb den bei den einzelnen Taten verursachten Gesamtschaden jeweils zu ermitteln und die Einzelstrafen gegebenenfalls nach den festgestellten Schadenssummen differenzierend festzusetzen haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, und vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172).
  • BGH, 02.07.2014 - 5 StR 182/14

    Untreue (Reichweite der Vermögensbetreuungspflicht des Notars); Betrug

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    b) Darüber hinaus hat das Landgericht den für die Strafzumessung bestimmenden Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, wistra 2011, 335 mwN, und vom 2. Juli 2014 - 5 StR 182/14, NStZ 2014, 517, 520) außer Acht gelassen hat, in welcher Höhe den Geschädigten tatsächlich ein Schaden verblieben ist.
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02

    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Das neue Tatgericht wird deshalb den bei den einzelnen Taten verursachten Gesamtschaden jeweils zu ermitteln und die Einzelstrafen gegebenenfalls nach den festgestellten Schadenssummen differenzierend festzusetzen haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, und vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Auszug aus BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
    Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB können zwar verschuldete Auswirkungen der Tat bei der Strafzumessung straferschwerend berücksichtigt werden, wenn die Tatfolgen für den Täter nach Art und Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180; vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 372; vom 24. März 2011 - 4 StR 623/10, wistra 2011, 262, und vom 18. März 2015 - 3 StR 7/15).
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 623/10

    Unzureichende Feststellungen zum Umfang des Betrugsschadens und Berücksichtigung

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten ?Geschäftsbetriebs?, sind diese Taten als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 21, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 24; Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 22; vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7 und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen

    Sämtliche Handlungen der Angeklagten, die der Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Internetseite als solcher und damit dem Betrieb der Plattform dienten, derer sich die anderen Mitarbeiter von "Altermedia-Deutschland.info" und die Nutzer der Seite bedienten, um nach § 130 StGB strafbare Inhalte einzustellen, sind nach der Auffassung des Senats in ihrer Person als ein uneigentliches Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10 - juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 - juris Rn. 7).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten ?Geschäftsbetriebs?, sind diese Taten als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 24; Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 22; vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7; vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    So kommt es bei Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts, wenn also die Tathandlung in der Entwicklung eines einheitlichen Systems oder einer organisatorischen und planerischen Grundlage für eine Vielzahl von Taten besteht, auf Grund derer der Tatmittler mehrere selbständige gleichartige Taten begeht, gerade nicht mehr auf eine Beteiligung an Einzelakten an (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f. und Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7, NStZ-RR 2018, 312 (nur redaktioneller Leitsatz)).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGH HRRS 2017 Nr. 658 [Az. 2 StR 575/16] Rn. 7f; BGH 3 StR 302/16 - juris Rn. 6f.; BGH HRRS 2018 Nr. 15 [Az. 5 StR 335/17] Rn. 7f., BGH HRRS 2017 Nr. 828 [Az. 4 StR 617/16] Rn. 16f.; BGH 2 StR 91/09 - juris Rn. 14; BGH 3 StR 433/10 - juris Rn. 7f.; BGH 4 StR 176/14 - juris Rn. 4f.; BGH 1 StR 556/06 - juris Rn. 3f.; BGH 3 StR 373/09 - juris Rn. 4f.; BGH 3 StR 344/03 - juris Rn. 20f.).
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 316/22

    Beschränken des Verfahrens auf den Vorwurf des Herbeiführens einer

    Soweit es die gesundheitlichen Folgen für die Opfer strafschärfend gewertet hat, ist dies weiterhin rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17, NStZ-RR 2018, 41).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Von dieser Handlungseinheit sind nur die Fälle ausgenommen, in denen der Täter selbst einen individuellen Tatbeitrag erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17, in: juris; BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - 4 StR 87/16, in: juris).
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