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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18   

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https://dejure.org/2018,34915
BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,34915)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2018 - 3 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,34915)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,34915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 46 StGB; § 239 StGB; § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStGB
    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale (unmittelbare Täterschaft; Mittäterschaft; extreme Ausnahmefälle); Freiheitsberaubung durch Aufrechterhaltung einer Freiheitsentziehung (Einsperren; Dauerdelikt; Vollendung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 25 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1, 2 AufenthG, § 54 AufenthG, § 55 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhalten der Freiheitsentziehung aufgrund der Überwachung des Entführten durch den Täter i.R.d. Abgrenzung der Täterschaft von der Beihilfe; Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen (Entführung eines zivilen Mitarbeiters der Vereinten Nationen für die ...

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer Verurteilung und einer aggressiven und vorverurteilenden Medienberichterstattung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufrechterhalten der Freiheitsentziehung aufgrund der Überwachung des Entführten durch den Täter i.R.d. Abgrenzung der Täterschaft von der Beihilfe; Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen (Entführung eines zivilen Mitarbeiters der Vereinten Nationen für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Ausländerrechtliche Folgen und Medienberichterstattung sind keine Strafzumessungsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die ausländerrechtlichen Folgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsberaubung - Täterschaft oder Teilnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die aggressive Presseberichterstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unmittelbare Täterschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Freiheitsberaubung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 441
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    b) Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden' Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; Beschlüsse vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730).

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Die Vorschrift bestraft den Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit, durch den das Opfer des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt wird (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 410/14, NStZ 2015, 338, 339).

    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB ist ein Verhalten, durch das ein Mensch daran gehindert wird, seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort zu verlassen (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83, BGHSt 32, 183, 188 f.; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 410/14, NStZ 2015, 338, 339).

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    b) Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden' Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; Beschlüsse vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730).

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    b) Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden' Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; Beschlüsse vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730).

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Auch er ist als unmittelbarer Täter im Sinne des § 25 Abs. 1 Alternative 1 StGB anzusehen, selbst wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225; vom 11. September 1990 - 1 StR 390/90, BGHR StGB § 178 Abs. 1 Mittäter 1; vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316 f.; vom 25. Mai 1994 - 3 StR 79/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 34).

    Der Senat braucht nicht darüber zu befinden, ob daran festzuhalten ist, dass in "extremen Ausnahmefällen' Abweichendes denkbar sein mag (so BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316; kritisch insoweit etwa Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 9. Aufl., S. 546 ff.; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 25 Rn. 1, jeweils mwN).

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 11.08.2016 - AK 43/16

    Dringender Tatverdacht wegen eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Der Begriff des Angriffs im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB ist, angelehnt an Art. 9 des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (BGBl. II 1997 S. 230, 235), weit auszulegen und erfasst jede Art der Gewaltanwendung unabhängig von der Art der dabei verwendeten Waffen; zu den typischen Angriffsformen gehören Nötigungen, Einschüchterungen, bewaffneter Raub, Entführungen, Geiselnahmen, Drangsalierungen, widerrechtliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Akte der Zerstörung und Plünderung des Eigentums humanitärer Missionen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2016 - AK 43/16, BGHR VStGB § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Zu schützende Person 1; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 1480; MüKoStGB/Zimmermann/Geiß, 3. Aufl., § 10 VStGB Rn. 17 f.; BT-Drucks. 14/8524, S. 32).
  • BGH, 12.01.2016 - 5 StR 502/15

    Strafverfahren: Ausländerrechtliche Folgen als Strafzumessungsgründe

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; Beschlüsse vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 390/90

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Mittäterschaft - Fortwirkende Gefahr

  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 79/94

    Rauschgift - Einfuhr - Drittinteresse

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden" Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimO3 Strafzumessungsgrund dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 -juris).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Er ist zugleich unmittelbarer Täter (s. BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, juris Rn. 14 mwN; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 25 ff. Rn. 77).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Denn auch insoweit ist es Sache des Tatgerichts, die Bewertungsrichtung und das Gewicht dieser möglichen Strafzumessungstatsache innerhalb des ihm zukommenden weiten Entscheidungs- und Wertungsspielraums zu bestimmen (vgl. hierzu allgemein BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN; vgl. auch speziell zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen infolge von Medienberichterstattung im Rahmen der Strafzumessung BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670; und vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Sie kann nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sie sich deshalb besonders nachteilig für ihn ausgewirkt hat (BGH, Urteil vom 23.08.2018 - 3 StR 149/18; Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 154/16; Beschluss vom 14.10.2015 - 1 StR 56/15).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Damit verkennt die Strafkammer, dass die Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung als bestimmender Strafzumessungsgrund regelmäßig nur dann in Betracht kommt, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zwingend zu erfolgen hat und besondere Umstände hinzukommen, die für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2017 - 3 StE 5/16

    An der Entführung eines Mitarbeiters der Vereinten Nationen in Syrien beteiligter

    Es handelt sich um eine erneute Hauptverhandlung in dieser Strafsache, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. August 2018 (3 StR 149/18) ( hier ) das am 20. September 2017 ergangene Urteil des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. PM zum Urteil vom 20.9.2017 ) auf die Revision des Generalbundesanwalts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen hat.
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    aa) Beeinträchtigungen des Angeklagten aufgrund einer öffentlichen Berichterstattung - selbst wenn diese "aggressiven und vorverurteilenden" Charakter hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, Rn. 28 mwN) - wirken im Rahmen der Strafzumessung nur dann mildernd, wenn der Druck erheblich über das hinausgeht, was jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 736 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Beschuldigten hat - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden" Charakter hat - für die Strafzumessung regelmäßig keine Bedeutung und kann lediglich in Ausnahmefällen, wenn sie sich besonders nachteilig ausgewirkt hat, herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; BGH, Urteil vom 23.08.2018 - 3 StR 149/18, Rn. 28, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 3 StE 5/16

    Erneutes Urteil im Staatsschutzverfahren wegen eines Kriegsverbrechens gegen

    Es handelte sich um eine erneute Hauptverhandlung in dieser Strafsache, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. August 2018 (3 StR 149/18) (hier) das am 20. September 2017 ergangene Urteil des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. PM zum Urteil vom 20.9.2017) auf die Revision des Generalbundesanwalts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen hatte.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Derartige Folgen sind nicht strafmildernd in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.07.1996 - 3 StR 265/96, NStZ 1996, 595, juris; BGH, Urt. v. 05.12.2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196, juris; BGH, Beschl. v. 16.01.2007 - 3 StR 251/06, juris; BGH, Urt. v. 23.08.2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441, Rn. 27; LK-StGB/ Schneider , a.a.O., § 46 Rn. 25), grundsätzlich selbst im Falle eines - nach vormaliger Rechtslage existierenden - zwingenden Ausweisungsgrundes (vgl. BGH, Urt. v. 05.12.2001 - 2 StR 273/01, a.a.O.; BGH, Urt. v. 23.08.2018 - 3 StR 149/18, a.a.O.).

    Dies gilt nunmehr vor dem Hintergrund der seit dem 17.03.2016 geltenden Regelung des § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG, nach der bei einer Ausweisungsentscheidung generell eine Abwägung zwischen Ausweisungsinteresse (§ 54 AufenthG) und Bleibeinteresse (§ 55 AufenthG) vorzunehmen ist, umso mehr (vgl. BGH, Urt. v. 23.08.2018, a.a.O.).

  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

  • BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20

    Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 168/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Gewerbsmäßiges Einschleusen von

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 484/19

    Unmittelbare Täterschaft bei Verwirklichung aller Merkmale des gesetzlichen

  • VG München, 25.05.2021 - M 30 K 21.988

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit betreffend die Behandlung von Petitionen im

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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18   

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https://dejure.org/2018,49165
BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18 (https://dejure.org/2018,49165)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 StR 477/18 (https://dejure.org/2018,49165)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 StR 477/18 (https://dejure.org/2018,49165)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Strafzumessung im Rahmen der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Empfindliche Störung des Rechtsempfindens und Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die am "helllichten Tag" in einem zur Tatzeit "stark frequentierten" Park begangene Tat; ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Strafzumessung im Rahmen der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Empfindliche Störung des Rechtsempfindens und Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die am "helllichten Tag" in einem zur Tatzeit "stark frequentierten" Park begangene Tat; ...

  • rewis.io

    Strafschärfende Berücksichtigung von Tatzeit und Tatort

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1
    Prüfung der Strafzumessung im Rahmen der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Empfindliche Störung des Rechtsempfindens und Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die am "helllichten Tag" in einem zur Tatzeit "stark frequentierten" Park begangene Tat; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Wenn das Rechtsempfinden und Sicherheitsgefühl der Bevölkerung empfindlich gestört wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die falschen Bemessungsgründe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehler des Rechtsfolgenausspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 105
  • StV 2019, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, sie von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106 und vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240 jeweils mwN; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN).

    Zwar ist eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen weder vorgeschrieben noch möglich, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände sind aber gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106 und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337 jeweils mwN).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, sie von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106 und vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240 jeweils mwN; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18
    Zwar ist eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen weder vorgeschrieben noch möglich, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände sind aber gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106 und vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337 jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, sie von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106 und vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240 jeweils mwN; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN).
  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 173/17

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zu moralisierenden

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18
    Zudem enthalten diese Ausführungen eine moralisierende Äußerung, die in der Strafzumessung zu unterbleiben hat (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 107 mwN; Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1444 mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2018 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105, jeweils mwN).

    Indes dürfen dabei der Bezug zur konkreten Tat und das Maß des Verschuldens des Angeklagten nicht aus dem Blick geraten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105).

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGHSt 34, 345; BGH NStZ-RR 2019, 105).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 292/18, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105, jeweils mwN).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 292/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ist daher ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18 Rn. 8; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19 Rn. 8 und vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 Rn. 7, jew. mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22

    Strafzumessung (Strafzumessungsgesichtspunkte: unklare Gründe, gefühlsmäßig

    Die weitere strafschärfend berücksichtigte Wertung der Strafkammer, die Tat gefährde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, lässt besorgen, dass sich das Landgericht rechtsfehlerhaft von generalpräventiven Erwägungen zur Verteidigung der Rechtsordnung leiten ließ und ihm damit der erforderliche Bezug zur konkreten Tat aus dem Blick geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18 Rn. 12; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - 1 StR 372/89 Rn. 15, BGHSt 36, 255-259, BGHR StGB § 46 I Generalprävention 4).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18

    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende

    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105 und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 25.03.2020 - 4 StR 388/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz)

    Diese Wertung ist zwar in ihrem Ausgangspunkt nicht durchgreifend rechtlich bedenklich, weil das Landgericht nicht lediglich für die Schuld des Täters ambivalente Umstände herangezogen oder abstrakte generalpräventive Erwägungen ohne erforderlichen Tatbezug angestellt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 ? 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105), sondern ersichtlich auf die konkreten Auswirkungen der Taten des Angeklagten auf die zahlreichen, bei der Tatbegehung in dem Lokal anwesenden Personen abgestellt hat.
  • BayObLG, 23.12.2022 - 202 StRR 119/22

    Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot und weitere Strafzumessungsfehler bei

    Die stark moralisierenden Erwägungen zum Auftreten des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung ("betont desinteressiert", "herablassend siegesgewiss", sich "nur gelegentlich in überheblich-spöttischer Weise äußernd"), die schon für sich genommen bedenklich sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.08.2021 - 2 StR 217/21 = StV 2022, 224; 22.10.2020 - 2 StR 232/20 bei juris; Urt. v. 04.12.2018 - 1 StR 477/18 = NStZ-RR 2019, 105), lassen keinen konkreten Bezug zur Frage der Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erkennen.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35087
BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,35087)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2018 - 4 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,35087)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,35087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung des Umstandes der Begehung der Tat ohne nachvollziehbare Gründe hinsichtlich der Tötung der lebensfähig zur Welt gekommenen Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt durch Versperrung der Atemwege

  • rewis.io

    Strafzumessung beim Totschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3
    Strafschärfende Verwertung des Umstandes der Begehung der Tat ohne nachvollziehbare Gründe hinsichtlich der Tötung der lebensfähig zur Welt gekommenen Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt durch Versperrung der Atemwege

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Tötung von Neugeborenen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strafzumessungsfehler: Keine Strafschärfung wegen fehlenden nachvollziehbaren Tatmotivs

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 8
  • StV 2019, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18
    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18
    a) Zwar hat sich die revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatrichters zu orientieren und nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18
    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Dies stellt eine strafschärfende Verwertung des Umstandes dar, dass die Tat überhaupt begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, NStZ 2019, 8 (Ls); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Angesichts des Vorstehenden kommt es nicht darauf an, dass die zu Lasten des Angeklagten bei der Bemessung der Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe angestellte Erwägung der Strafkammer, der Angeklagte habe "kein wie auch immer nachvollziehbares Motiv" für seine Tat anführen können, als strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes gleichfalls auf rechtliche Bedenken stößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21, juris Rn. 5; vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, juris Rn. 5; vom 13. Juni 2017 - 3 StR 106/17, juris Rn. 3; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 204).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt dagegen nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Indem das Landgericht darauf abstellt, dass der Angeklagte "die Taten mit einem Machtwort (hätte) verhindern können oder in Kenntnis des sich immer weiter vergrößernden Gesamtschadens jederzeit einen Schlussstrich (hätte) ziehen können' (UA S. 58), legt es ihm unter Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot im Sinne des § 46 Abs. 3 StGB straferschwerend zur Last, die Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18 Rn. 5, NStZ-RR 2019, 8; vom 19. Juli 2018 - 5 StR 301/18 Rn. 5; vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15 Rn. 6, StV 2017, 34, 35 und vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 502/14 Rn. 3, NStZ-RR 2015, 71, 72).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Erkennbare Unrechtseinsicht kann sich zwar strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt aber nicht ohne weiteres dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2018 ? 4 StR 325/18, Rn. 5 (zum Fehlen verständlicher Motive); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ-RR 2014, 45, 46 mwN).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 94/20

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (strafschärfende Berücksichtigung der Begehung

    Dies ist rechtsfehlerhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18; MüKoStGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 453 ff., je mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8259
BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18 (https://dejure.org/2019,8259)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2019 - 5 StR 684/18 (https://dejure.org/2019,8259)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18 (https://dejure.org/2019,8259)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 46a StGB
    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen - hier: drohender Widerruf der Approbation als Arzt - als Auswirkungen der Strafe auf das Leben des Täters); Täter-Opfer-Ausgleich (über rein rechnerische Kompensation hinausgehender Beitrag; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Berücksichtigung der dem Angeklagten drohenden berufsrechtlichen Folgen bei der Bemessung der Strafen

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Berücksichtigung der dem Angeklagten drohenden berufsrechtlichen Folgen bei der Bemessung der Strafen

  • rewis.io

    Berücksichtigung des drohenden Widerrufs der Approbation bei der Strafzumessung eines Arztes

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2
    Gerichtliche Berücksichtigung der dem Angeklagten drohenden berufsrechtlichen Folgen bei der Bemessung der Strafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 441 (Ls.)
  • StV 2019, 733 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.2010 - 1 StR 634/09

    Voraussetzungen der Selbstanzeige (steuerliche Prüfung; persönlicher

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18
    Auch hat er nicht nur seinen Opfern gegenüber die Verantwortung für die Taten übernommen, sondern sich mit ihnen umfassend ausgesöhnt und damit einen über die rein rechnerische Kompensation der Schäden hinausgehenden Beitrag erbracht (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 435/99, NStZ 2000, 205, 206; Beschluss vom 20. Januar 2010 - 1 StR 634/09, NStZ-RR 2010, 147).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18
    Hiervon nicht erfasst ist die landgerichtliche Kompensationsentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138).
  • BGH, 16.10.2003 - 5 StR 377/03

    Strafzumessung (Berücksichtigung standesrechtlicher Folgen bei einem Arzt:

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18
    Denn eine derart gravierende standesrechtliche Folge mit zumeist erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen ist regelmäßig bei der Prüfung zu berücksichtigen, welche Auswirkungen der Strafe auf das Leben des Täters zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03, StV 2004, 71).
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18
    Hiergegen spräche nicht, dass die vom Angeklagten eingesetzten Mittel aus dem Erbe seines leiblichen Vaters stammten, denn zum Zeitpunkt der Zahlungen waren sie Teil seines eigenen Vermögens, das er freiwillig einsetzte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NStZ 2002, 364, 365).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 684/18
    Auch hat er nicht nur seinen Opfern gegenüber die Verantwortung für die Taten übernommen, sondern sich mit ihnen umfassend ausgesöhnt und damit einen über die rein rechnerische Kompensation der Schäden hinausgehenden Beitrag erbracht (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 435/99, NStZ 2000, 205, 206; Beschluss vom 20. Januar 2010 - 1 StR 634/09, NStZ-RR 2010, 147).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Die beruflichen Wirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung sind regelmäßig als ein bestimmender Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert oder zu verlieren droht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; und vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 mit ablehnender Anmerkung Streng, NStZ 1988, 485 ff.).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Das neue Tatgericht wird im Falle der erneuten Verurteilung des Angeklagten unter anderem wegen Verbrechen der Vergewaltigung bei der Strafzumessung erkennbar zu bedenken haben, dass dem Angeklagten neben berufsrechtlichen Folgen der Widerruf der Approbation gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO drohen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 377/03, StV 2004, 71; vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18, StV 2019, 441).
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