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   BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18   

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https://dejure.org/2018,37087
BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18 (https://dejure.org/2018,37087)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2018 - 3 StR 65/18 (https://dejure.org/2018,37087)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2018 - 3 StR 65/18 (https://dejure.org/2018,37087)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln und Bandenhandel als Bewertungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 1
    Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 45
  • StV 2019, 469
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)

    Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
    Insoweit kommt der bandenmäßigen Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223 mwN).
  • BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93

    Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch

    Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11

    Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung

    Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18
    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Die ebenfalls verwirklichte Tatbestandsvariante der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht in derjenigen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf; der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, NStZ 2020, 45 Rn. 4; vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 30a Rn. 24; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 36).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22

    Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Die Voraussetzungen der festgesetzten Maßnahmen sind erneut zu prüfen und (...) gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

    Wird ein früheres Urteil gemäß §§ 105 Abs. 1, 31 Abs. 2 Satz 1 JGG einbezogen, so entfallen die in dem einbezogenen Urteil verhängten Rechtsfolgen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469 mwN).

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO; Eisenberg aaO; jew. mwN).

  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, NStZ 2020, 45 Rn. 4; vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 30a Rn. 24; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 36).
  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

    Wird ein früheres Urteil gemäß §§ 105 Abs. 1, 31 Abs. 2 Satz 1 JGG einbezogen, so entfallen die in dem einbezogenen Urteil verhängten Rechtsfolgen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469 mwN).

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO; Eisenberg aaO; jew. mwN).

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 203/21

    Nichteinbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen; sie ist gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469, 470 mwN).
  • BGH, 25.04.2022 - 5 StR 461/21

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. August 2021 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.500 Euro angeordnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18 Rn. 7); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
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