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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2018 - 5 StR 616/17   

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https://dejure.org/2018,14001
BGH, 09.05.2018 - 5 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,14001)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2018 - 5 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,14001)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 5 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,14001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Messer im BH: Beihilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilrechtliche Herausgabepflicht - und die Beihilfe zu einer Straftat

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Beihilfe: Zivilrechtliche Herausgabepflicht rechtfertigt nicht die Ermöglichung einer strafbaren Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 228 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17   

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https://dejure.org/2018,49055
BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17 (https://dejure.org/2018,49055)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2018 - 2 StR 48/17 (https://dejure.org/2018,49055)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 48/17 (https://dejure.org/2018,49055)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Diebstahl des Ackerschleppers und der vollendete Diebstahl des Radladers als zeitlich wie örtlich eng zusammenhängendes und von einem einheitlichen Diebstahlsvorsatz getragenes Geschehen i.R.d. Bildung einer natürlichen Handlungseinheit

  • rewis.io

    Diebstahl: Natürliche Handlungseinheit bei der Wegnahme mehrerer Sachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 ; StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 -2
    Versuchter Diebstahl des Ackerschleppers und der vollendete Diebstahl des Radladers als zeitlich wie örtlich eng zusammenhängendes und von einem einheitlichen Diebstahlsvorsatz getragenes Geschehen i.R.d. Bildung einer natürlichen Handlungseinheit

  • datenbank.nwb.de

    Diebstahl: Natürliche Handlungseinheit bei der Wegnahme mehrerer Sachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versuchter Diebstahl des Ackerschleppers und der vollendete Diebstahl des Radladers als zeitlich wie örtlich eng zusammenhängendes und von einem einheitlichen Diebstahlsvorsatz getragenes Geschehen i.R.d. Bildung einer natürlichen Handlungseinheit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 3/09

    Diebstahl (tatbestandliche Handlungseinheit bei der Wegnahme von Sachen mehrerer

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17
    So liegt bei der Wegnahme mehrerer Sachen eines oder verschiedener Eigentümer während der Tatausführung regelmäßig ein einheitlicher Diebstahl vor; dasselbe gilt, wenn - wie hier - nur eine Sache weggenommen und die Wegnahme weiterer Sachen versucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09, NStZ-RR 2009, 279).
  • BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69

    Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17
    Wenn sich der Diebstahlsvorsatz im Rahmen einer einheitlichen Tat hinsichtlich des Tatobjekts verengt, erweitert oder sonst ändert, ist der Tatbestand insgesamt nur einmal erfüllt (Senat, Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09

    Diebstahl (Wegnahme mehrerer Sachen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17
    So liegt bei der Wegnahme mehrerer Sachen eines oder verschiedener Eigentümer während der Tatausführung regelmäßig ein einheitlicher Diebstahl vor; dasselbe gilt, wenn - wie hier - nur eine Sache weggenommen und die Wegnahme weiterer Sachen versucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09, NStZ-RR 2009, 279).
  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17
    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer Willensentschließung beruhen (BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, NStZ-RR 2010, 375).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17
    Bei vollendetem Diebstahl (in besonders schwerem Fall) wegen Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB oder § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB steht eine zugleich begangene Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) stets im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) und tritt nicht im Wege der Konsumtion zurück (vgl. Senat, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Darüber hinaus kann von einer Tat auszugehen sein, wenn mehrere Handlungen zu einer "natürlichen Handlungseinheit" zusammengefasst werden, weil zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 ? GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 5; Senat, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ 2011, 111; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 48/17, StV 2020, 228).
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