Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.02.2020

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2019 - 5 StR 555/19   

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https://dejure.org/2019,44230
BGH, 26.11.2019 - 5 StR 555/19 (https://dejure.org/2019,44230)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - 5 StR 555/19 (https://dejure.org/2019,44230)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - 5 StR 555/19 (https://dejure.org/2019,44230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 255a StPO; § 252 StPO
    Vorspielen einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen ohne Klärung der Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vernehmung des achtjährigen Enkels als Zeuge

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen einer früheren richterlichen Vernehmung eines nachträglich zeugnisverweigernden Zeugen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 860
  • NStZ 2020, 181
  • NStZ 2020, 369
  • StV 2020, 444
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 5 StR 555/19
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 3. Strafsenats an, wonach die nachträgliche Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts der Verwertung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung nach § 255a Abs. 2 StPO nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 83).

    Dass der Gesetzgeber in § 255a Abs. 1 StPO auf § 252 StPO verweist und in diesen Fällen ein solches Prozedere vorschreibt (vgl. zur Reformbedürftigkeit dieser Regelung BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, aaO S. 78 f.), steht nicht entgegen.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 5 StR 555/19
    In diesem Fall wäre es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. nur BVerfGE 133, 168 mwN) nicht vereinbar, auf das regelmäßig überlegene Beweismittel der Videoaufnahme einer Vernehmung zu verzichten, um stattdessen den Ermittlungsrichter zum Inhalt der Zeugenaussage vernehmen zu müssen.
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 5 StR 555/19
    Für diese Auslegung spricht, dass ein vom Ermittlungsrichter ordnungsgemäß vernommener Zeuge die Verwertung dieser Angaben durch eine nachträgliche Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts grundsätzlich nicht verhindern kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221, 230 ff. mwN).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    (1) Zwar steht die nachträgliche Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts der Verwertung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung nach § 255a Abs. 2 StPO grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 ? 5 StR 555/19, NStZ 2020, 181; nicht tragend bereits BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 83; Beschluss vom 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221, 239; BeckOK StPO/Berg, 45. Ed., § 255a Rn. 11 mwN; LR/Mosbacher, 27. Aufl., § 255a Rn. 21; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 52 Rn. 94).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6217
BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19 (https://dejure.org/2020,6217)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - 1 StR 612/19 (https://dejure.org/2020,6217)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 (https://dejure.org/2020,6217)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung der richterlichen Überzeugungsbildung bei Feststellungen zum Tatgeschehen ausschließlich aufgrund einer Belastungszeugin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 176
    Revision gegen eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der richterlichen Überzeugungsbildung bei Feststellungen zum Tatgeschehen ausschließlich aufgrund einer Belastungszeugin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und die einzige Belastungszeugin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aussage-gegen-Aussage bei Vergewaltigung/ Sexualstraftaten § 177 StGB (ein Belastungzeuge)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 152
  • StV 2020, 444
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21

    Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (keine Sachaufklärung über

    In einer solchen Fallgestaltung, in der die Entscheidung maßgeblich davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    Auch sonst hat das Tatgericht in Fällen, in denen es den Angeklagten aufgrund derselben Zeugenaussage teilweise verurteilt, während es sich von anderen angeklagten Taten nicht überzeugen kann, genau darzulegen, warum es der Zeugenaussage in den Verurteilungsfällen folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 125/21

    Beweiswürdigung (erforderliche Darlegungen, wenn das Gericht einer Zeugenaussage

    b) Allerdings vermag der Senat nicht der Auffassung des Generalbundesanwalts zu folgen, der von einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation ausgeht und die daraus folgenden besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 ff.; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4 und vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8) als nicht beachtet ansieht.

    In dieser Konstellation hat es genau darzulegen, warum es der Zeugenaussage in den Verurteilungsfällen folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 489/20 Rn. 13 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4 mwN).

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.02.2021 - 2 StR 222/20, bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 06.08.2020 - 1 StR 178/20 = NStZ 2021, 184; 19.05.2020 - 2 StR 7/20 = NStZ-RR 2020, 321; 13.05.2020 - 2 StR 367/19, bei juris; 07.04.2020 - 4 StR 622/19, bei juris; 12.02.2020 - 1 StR 612/19 = StV 2020, 444, 29.01.2020 - 4 StR 434/19, bei juris).
  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 343/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; sexueller Mißbrauch unter

    a) In Fällen, in denen - wie hier - "Aussage gegen Aussage" steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19, StV 2020, 444; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 434/19).
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 178/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben des einzigen Belastungszeugen folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Hat die (Haupt)Belastungszeugin zudem weitere Straftaten behauptet, von denen sich das Gericht nicht zu überzeugen vermag, so gewinnt das in diesem Rahmen besondere Bedeutung und bedarf näherer Erörterung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19, juris Rn. 7; Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 404/16, StV 2018, 195).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 124/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Urteilsdarstellungen bei

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 148/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Tatgericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass es alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4 und vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 37/23

    Besondere Bedeutung der Entstehnungsgeschichte einer Aussage bei der Bewertung

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 284/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei

  • BGH, 16.11.2021 - 1 StR 331/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

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