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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45048
BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Fälle von Aussage gegen Aussage); Teileinstellung bei mehreren Taten (Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 154 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen der Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung: Anforderungen an die Wiedergabe einer belastenden Zeugenaussage sowie einer wegen Geringfügigkeit ausgeschiedenen weiteren Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen der Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 52
  • StV 2020, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19
    Jedoch muss in Fällen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, der entscheidende Teil der Aussagen in das Urteil aufgenommen werden, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung nicht möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 487/18, StV 2019, 519, 520 mwN).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19
    Der Bundesgerichtshof verlangt auch dann, wenn der Vorwurf einer weiteren Tat nach § 154 StPO ausgeschieden wird, dessen Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Tat einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 f. mit Anm. Gubitz/Momme mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Werden weitere Tatvorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden, ist deren Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung erforderlich, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Taten einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 2 StR 300/19, Rn. 14; vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17).
  • OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen

    Auf die Sachrüge beachtliche Rechtsfehler sind unter anderem gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2021, 4 StR 480/20, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 26. November 2019, 2 StR 300/19, juris, Rn. 9).

    Die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, wonach die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2019 (2 StR 300/19, juris) geboten ist, geht ebenfalls fehl.

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    aa) Bei Fallgestaltungen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, muss der Tatrichter den entscheidenden Teil der verschiedenen Aussagen, auch solchen, die im Ermittlungsverfahren erfolgt sind, im Urteil wiedergeben, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung der angenommenen Aussagekonstanz nicht möglich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 StR 300/19 = StV 2020, 446; 30.01.2018 - 4 StR 284/17 = NStZ-RR 2018, 188, 04.04.2017 - 2 StR 409/16 = StraFo 2017, 234 = NStZ 2017, 551 = StV 2018, 193).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Die Wiederlegung einer bestreitenden Einlassung eines Angeklagten ergibt zwar noch keinen Beweis für die Tatbegehung, da auch ein Unschuldiger ein Motiv zur Lüge haben kann (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 StR 300/19, juris Rn. 19; BGH, Beschl. v. 11.12.2018 - 2 StR 487/18, StV 2019, 519, juris Rn. 12; BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118, juris Rn. 3; BGH, Urt. v. 21.01.2004 - 1 StR 364/03, BGHSt 49, 56 = NStZ 2004, 392, juris Rn. 17; Löwe-Rosenberg/ Sander , a.a.O., § 261 Rn. 74).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Jedenfalls aber ist das Landgericht den Anforderungen gerecht geworden, die für "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen zu stellen sind, denn es hat alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen, die die Entscheidung beeinflussen können (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 26.11.2019, Az. 2 StR 300/19, Rn. 9 bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46361
BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19 (https://dejure.org/2019,46361)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - 5 StR 391/19 (https://dejure.org/2019,46361)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 391/19 (https://dejure.org/2019,46361)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 301 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Finanzierung des Lebensbedarfs zumindest teilweise durch den gewinnbringenden Verkauf von Marihuana und Kokain; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zum Verkauf von einem Kilogramm Marihuana "Haze" i.R.d. ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Würdigung einer Zeugenaussage als nur hinsichtlich einer von mehreren Taten glaubhaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 ; StGB § 73c
    Finanzierung des Lebensbedarfs zumindest teilweise durch den gewinnbringenden Verkauf von Marihuana und Kokain; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zum Verkauf von einem Kilogramm Marihuana "Haze" i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unglaubwürdiger Zeuge im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 89
  • StV 2020, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, mit der Sachrüge geführte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft ist ausweislich der Rechtsmittelbegründung gegen den Strafausspruch betreffend die Taten 1 bis 7 sowie den Teilfreispruch betreffend die Anklagefälle 4 bis 9 und 11 bis 13 beschränkt und bleibt erfolglos (vgl. zur Bedeutung der Revisionsbegründung für die Frage der Beschränkung des Rechtsmittels BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, mit der Sachrüge geführte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft ist ausweislich der Rechtsmittelbegründung gegen den Strafausspruch betreffend die Taten 1 bis 7 sowie den Teilfreispruch betreffend die Anklagefälle 4 bis 9 und 11 bis 13 beschränkt und bleibt erfolglos (vgl. zur Bedeutung der Revisionsbegründung für die Frage der Beschränkung des Rechtsmittels BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beanstandungen sind daher revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147, und vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beweiswürdigung zum Schuldspruch betreffend Tat 12 und zum Schuldumfang bei Tat 5 ist lückenhaft und damit trotz der insoweit nur eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 85 mwN).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Der Senat kann dem Urteil noch hinreichend entnehmen, dass die sachverständige Strafkammer einen Hang des Angeklagten, Kokain im Übermaß zu sich zu nehmen, nicht sicher festzustellen vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beanstandungen sind daher revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147, und vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Ihre Angriffe gegen die Beweiswürdigung decken - eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsumfangs (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179) - keinen durchgreifenden Rechtsfehler auf.
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Es kann daher dahinstehen, ob der Angeklagte die Taten auch zur Finanzierung seines Kokainkonsums begangen hat, was - wohl entgegen der Auffassung des Landgerichts - den erforderlichen Symptomcharakter begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beanstandungen sind daher revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147, und vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17

    Anforderungen an die Begründung der Einschätzung einer Zeugenaussage als nur

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Wird dem Zeugen hinsichtlich weiterer Taten nicht gefolgt, so muss das Tatgericht jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 391/19); für die Angaben eines Mitangeklagten gilt nichts anderes.
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 ? 5 StR 391/19, NStZ-RR 2020, 89).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 391/19); für die Angaben eines Mitangeklagten gilt nichts anderes.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50988
BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19 (https://dejure.org/2019,50988)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 StR 467/19 (https://dejure.org/2019,50988)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 StR 467/19 (https://dejure.org/2019,50988)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 55 StGB
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Berücksichtigung nonverbalen Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Verwertung eines Sachverständigengutachtens); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Maßstab)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tragfähigkeit der Beweiswürdigung eines Geständnisses sexueller Übergriffe auf die Geschädigten im Verhalten des Angeklagten durch Schweigen und Formulierung "Vorwürfe bestätigt"; Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen (hier: einer geistig behinderten ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Würdigung sog. non-verbalen Verhaltens eines schweigenden Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Tragfähigkeit der Beweiswürdigung eines Geständnisses sexueller Übergriffe auf die Geschädigten im Verhalten des Angeklagten durch Schweigen und Formulierung "Vorwürfe bestätigt"; Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen (hier: einer geistig behinderten ...

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Würdigung sog. non-verbalen Verhaltens eines schweigenden Angeklagten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung: Die Mimik des Angeklagten, "der versonnen lächelnde Angeklagte"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 318
  • StV 2020, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 131/93

    Auswirkung einer nicht genau festzustellenden Tatzeit auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19
    Für die neue Gesamtstrafenbildung sind, was das Landgericht zutreffend gesehen hat, die Grundsätze aus dem Beschluss des 1. Strafsenats vom 27. April 1993 (1 StR 131/93) zu beachten.

    § 55 StGB lässt keinen Raum für weitergehende Überlegungen, was für den Angeklagten am günstigsten sei (BGH, Beschluss vom 27. April 1993 - 1 StR 131/93).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 274/02

    Vergewaltigung (erst im Verlaufe des Geschlechtsverkehrs einsetzende Gewalt;

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19
    Dabei ist aber schon eine ins einzelne gehende Darstellung von Konzeption, Durchführung und Ergebnissen der erfolgten Begutachtung regelmäßig nicht erforderlich, vielmehr ist es ausreichend, dass die diesbezüglichen Ausführungen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen in einer Weise enthalten, die zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 ? 1 StR 274/02, NStZ 2003, 165, 166).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19
    Will das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgen, hat es zunächst die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen, die zum Verständnis des Gutachtens erforderlich sind, darzulegen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 182).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19
    Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, dass die Strafkammer nicht hinreichend beachtet hat, dass es nicht Aufgabe des Sachverständigen ist, darüber zu befinden, ob die zu begutachtende Aussage wahr ist oder nicht; das Gutachten soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlich sind (Senat, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03 Rn. 8, NStZ-RR 2004, 87 f.).
  • BGH, 13.04.2011 - 2 StR 664/10

    Unzureichende Feststellungen für die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19
    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muss sich jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt und alle Strafen für die vor jenem Urteil begangenen Taten unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes (Senat, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 StR 664/10; LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 55 Rn. 11; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 55 Rn. 11) auf eine Gesamtstrafe zurückführen.
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Das Urteil muss auch erkennen lassen, ob sich das Tatgericht dem Gutachten aus eigener Überzeugung angeschlossen hat und - gegebenenfalls - warum es ihm gefolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 467/19, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    Andernfalls besteht die Besorgnis, das Gericht habe eine Frage, zu deren Beantwortung es eines besonderen Sachverständigenwissens bedurfte, ohne diese Sachkunde entschieden oder es habe das Gutachten nicht richtig verstanden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 467/19, NStZ-RR 2020, 233).
  • BGH, 15.04.2021 - 2 StR 69/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Das Urteil muss aber auch erkennen lassen, ob sich das Tatgericht dem Gutachten aus eigener Überzeugung angeschlossen hat und - gegebenenfalls - warum es ihm gefolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 467/19, BeckRS 2019, 38149).
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