Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.2020

Rechtsprechung
   KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41050
KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18 (https://dejure.org/2018,41050)
KG, Entscheidung vom 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18 (https://dejure.org/2018,41050)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18 (https://dejure.org/2018,41050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 80 Abs. 5 ; StPO § 206a ; StPO § 264
    Verhältnis von Verkehrsordnungswidrigkeit und einer gegenüber dem ahndenden Polizeibeamten begangenen Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon und Beleidigung - Tatidentität

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtskraft der Strafverurteilung hilft bei OWi-Verteidigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer beleidigt Polizisten - Hängt eine Straftat eng mit einer Ordnungswidrigkeit zusammen, wird der Verkehrssünder nur einmal bestraft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 264
  • StV 2020, 578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Ebenso wurde Tatidentität angenommen zwischen der schuldhaften Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Beleidigung des anderen Unfallbeteiligten (BayObLG VRS 41, 382), zwischen einem Verkehrsverstoß und einer alsdann begangenen Unfallflucht (BGHSt 23, 141; KG VRS 35, 347) sowie zwischen der Weigerung des Betroffenen, seine Personalien mit dem Ziel, nicht wegen einer vorherigen Trunkenheitsfahrt belangt zu werden, anzugeben und der Widerstandsleistung bei Verbringung zur Polizeidienststelle (OLG Naumburg, Beschl. v. 26.1.2016 - 2 Rv 10/16 -, BeckRS 2016, 7559).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Denn insoweit handelt es sich lediglich um die Berücksichtigung eines nach dessen Erlass eingetretenen Ereignisses, das eine neue Verfahrenslage geschaffen hat (BGHSt 22, 213 zu § 206a StPO).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Der Begriff der Tat ist dabei im verfahrensrechtlichen Sinne des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 264 StPO zu bestimmen; auf die materiell-rechtliche Einordnung als Tateinheit nach § 52 StGB oder Tatmehrheit nach § 53 StGB kommt es nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 2008, 411).
  • BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93
    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 5 Ss OWi 14/85
    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • OLG Koblenz, 20.12.1984 - 1 Ss 482/84
    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Eine Tat in diesem Sinne liegt demnach vor, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH NStZ 2014, 102 KG, Beschl. v. 28.8.2014 - 3 Ws (B) 452/14 -, BeckRS 2014, 19167).
  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Eine Tat in diesem Sinne liegt demnach vor, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH NStZ 2014, 102 KG, Beschl. v. 28.8.2014 - 3 Ws (B) 452/14 -, BeckRS 2014, 19167).
  • OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16

    Strafklageverbrauch: Bußgeldbewehrte Weigerung zur Angabe der Personalien und

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Ebenso wurde Tatidentität angenommen zwischen der schuldhaften Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Beleidigung des anderen Unfallbeteiligten (BayObLG VRS 41, 382), zwischen einem Verkehrsverstoß und einer alsdann begangenen Unfallflucht (BGHSt 23, 141; KG VRS 35, 347) sowie zwischen der Weigerung des Betroffenen, seine Personalien mit dem Ziel, nicht wegen einer vorherigen Trunkenheitsfahrt belangt zu werden, anzugeben und der Widerstandsleistung bei Verbringung zur Polizeidienststelle (OLG Naumburg, Beschl. v. 26.1.2016 - 2 Rv 10/16 -, BeckRS 2016, 7559).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Dasselbe gilt für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB nach vorläufiger Festnahme aufgrund einer unmittelbar vorangegangenen Trunkenheitsfahrt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - 3 Ws 166/74 -, MDR 1975, 423; ähnlich KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris zu Verkehrsordnungswidrigkeit und Beleidigung).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2023 - 1 ORs 28 Ss 120/23

    Strafverfahren wegen Bestechung: Verfahrenshindernis nach Verurteilung wegen

    Eine Tat in diesem Sinne liegt demnach vor, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH, Beschluss vom 19. November - 2 StR 358/20 -, BeckRs 2020, 42039; KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21 -, juris).

    Es ist auch ohne Bedeutung, dass materiell-rechtlich die Ordnungswidrigkeit bereits beendet war, als die Straftat begangen wurde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

    Dafür spricht nicht nur der nahe zeitliche und räumliche Zusammenhang beider Taten, sondern auch der enge sachliche Bezug der Beleidigung zu der Durchsuchung (vgl. KG StV 2020, 578 zur Annahme einer prozessualen Tat bei Beleidigung eines Polizeibeamten nach Anhalten eines Verkehrsteilnehmers zur Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenvorwurfs).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12705
BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19 (https://dejure.org/2020,12705)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2020 - 1 StR 631/19 (https://dejure.org/2020,12705)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19 (https://dejure.org/2020,12705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Täterschaft des Angeklagten durch Eintragungen im Kalender bzgl. des Alters, der Namen der geschädigten Kinder und sexuellen Handlungen i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Vernehmung von Auslandszeugen

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung zur Täterschaft des Angeklagten durch Eintragungen im Kalender bzgl. des Alters, der Namen der geschädigten Kinder und sexuellen Handlungen i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Vernehmung von Auslandszeugen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung zur Täterschaft eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Angeklagten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 221
  • StV 2020, 578 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 mwN).

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat jedoch darauf hin, dass es naheliegen dürfte, die auf den Philippinen wohnhaften, den Ermittlungsbehörden allesamt bekannten Geschädigten als Zeuginnen zu vernehmen, da der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten dort begangen haben soll und die Angaben der Zeuginnen für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 7; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeugen 14 Rn. 12; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat jedoch darauf hin, dass es naheliegen dürfte, die auf den Philippinen wohnhaften, den Ermittlungsbehörden allesamt bekannten Geschädigten als Zeuginnen zu vernehmen, da der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten dort begangen haben soll und die Angaben der Zeuginnen für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 7; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 445/13, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeugen 14 Rn. 12; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20

    Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt

    Vor dem Hintergrund, dass es sich bei beiden Angeklagten um erfahrene und auch Schwangerschaftsabbrüche vornehmende Geburtsmediziner handelt, die Grenzziehung zwischen (möglicherweise gerechtfertigter) Spätabtreibung im Sinne von § 218 StGB und (rechtswidriger) Tötung im Sinne der §§ 211 ff. StGB zu den rechtlichen Grundfragen dieser Berufstätigkeit gehört (vgl. auch Gercke/Leimenstoll/Stirnert, Handbuch Medizinstrafrecht, Kapitel 4 Rn. 458), der Geburtsbeginn nach der Rechtspraxis seit jeher diese Zäsur markiert und sie nach nahezu einhelliger Auffassung beim schwangerschaftsbeendenden Kaiserschnitt spätestens mit der Eröffnung des Uterus anzusetzen ist, ist der Schluss der Schwurgerichtskammer auf den entsprechenden Vorsatz der Angeklagten unter Widerlegung ihrer gegenteiligen Einlassungen jedenfalls möglich; zwingend braucht er nicht zu sein (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19 mwN).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, NJW 2021, 1767, 1768; vom 12. August 2020 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, NJW 2021, 1767, 1768; vom 12. August 2020 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321).
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 104/23

    Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    Auch im Übrigen weist die Beweiswürdigung - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 2 und vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19 Rn. 5 jeweils mwN) - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht