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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20   

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BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20 (https://dejure.org/2020,11875)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 6 StR 28/20 (https://dejure.org/2020,11875)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 6 StR 28/20 (https://dejure.org/2020,11875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 73d Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung; Überprüfung des Strafausspruchs; Anspruch auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Anforderungen an Urteilsgründe und Urteilstenor bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und bei Anordnung der Einziehung: Abgrenzung zwischen Abhängigkeit und Hang zum übermäßigen Rauschmittelgenuss; gesamtschuldnerische Haftung bei Einziehung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 243 Abs. 1 S. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung; Überprüfung des Strafausspruchs; Anspruch auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 248
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 Rn. 16; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Den Urteilsgründen müssen jedoch die Schätzungsgrundlagen nachvollziehbar zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142; vom 23. Januar 2020 - 3 StR 26/19 Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Da die Angeklagten nach den dazu vom Landgericht getroffenen Feststellungen an der durch Raub und räuberische Erpressung erlangten Beute zumindest vorübergehend Mitgewahrsam erlangten, haften sie insoweit indes nur als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, NJW 2020, 79 Rn. 17); die gesamtschuldnerische Haftung ist im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 16; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18, Rn. 3).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Der von § 249 Abs. 1 StGB vorausgesetzte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270, jeweils mwN) lässt sich zumindest dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Der von § 249 Abs. 1 StGB vorausgesetzte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270, jeweils mwN) lässt sich zumindest dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Da die Angeklagten nach den dazu vom Landgericht getroffenen Feststellungen an der durch Raub und räuberische Erpressung erlangten Beute zumindest vorübergehend Mitgewahrsam erlangten, haften sie insoweit indes nur als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, NJW 2020, 79 Rn. 17); die gesamtschuldnerische Haftung ist im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 16; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18, Rn. 3).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Dem steht nicht entgegen, dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 57/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner: keine

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Da die Angeklagten nach den dazu vom Landgericht getroffenen Feststellungen an der durch Raub und räuberische Erpressung erlangten Beute zumindest vorübergehend Mitgewahrsam erlangten, haften sie insoweit indes nur als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, NJW 2020, 79 Rn. 17); die gesamtschuldnerische Haftung ist im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 16; Beschluss vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18, Rn. 3).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 Rn. 16; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8).
  • BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12

    Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
    Der von § 249 Abs. 1 StGB vorausgesetzte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270, jeweils mwN) lässt sich zumindest dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 26/19

    Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21 Rn. 4; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12, und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020, aaO, Rn. 15; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).

  • BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft: eigener Tatbeitrag; Überführung von

    Zudem ist entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten in den Tenor aufzunehmen, weil neben ihr weitere Tatbeteiligte zumindest zeitweise die Verfügungsgewalt über die Fahrzeuge hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20, vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12, StV 2021, 248 f. mwN).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Den Urteilsgründen müssen deshalb die Schätzungsgrundlagen nachvollziehbar zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2007 - 2 StR 598/06; vom 23. Januar 2020 - 3 StR 27/19; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20, StV 2021, 248).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 60/20

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darlegung der Schätzungsgrundlagen);

    In einem solchen Fall müssen den Urteilsgründen jedoch die Schätzungsgrundlagen nachvollziehbar zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 20 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Für einen Hang gemäß § 64 StGB - dieser muss sicher feststehen, ohne dass für den Zweifelssatz Raum wäre (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19) - ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen oder psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 24.02.2021 - 6 StR 18/21; 09.02.2021 - 6 StR 17/21; 05.05.2020 - 6 StR 78/20; 07.04.2020 - 6 StR 28/20; 24.03.2020 - 6 StR 44/20), zwingend ausgeprägte Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18) oder gar eine Aufhebung oder Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Tatbegehung vorliegen müssten (BGH, Urteil vom 25.11.2020 - 5 StR 493/19).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 475/21

    Ersatz des Schadens im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens

    Zwar hat es, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat, der Prüfung des Hangs im Sinne des § 64 StGB einen falschen rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 342/21

    Einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Zudem haftet der Angeklagte in Höhe von 3.300 Euro als Gesamtschuldner, was im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20; vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20); denn nach den Feststellungen entwendete ein anderer Täter die Schmuckstücke und hatte somit zumindest zeitweise die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über das durch die Tat Erlangte.
  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 17/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 mwN).
  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 15/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Beeinträchtigung der Gesundheit

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 263/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in

  • BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 355/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Betäubungsmittelgeschäft; Schätzung der

  • BGH, 22.04.2021 - 1 StR 112/21

    Einziehung (Einziehung von Erlösen aus dem Handel mit Betäubungsmitteln: keine

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

  • BGH, 05.05.2020 - 6 StR 78/20

    Begründetheit einer Revision; Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in

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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23160
BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20 (https://dejure.org/2020,23160)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2020 - 1 StR 196/20 (https://dejure.org/2020,23160)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 1 StR 196/20 (https://dejure.org/2020,23160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 64 StGB
    Strafzumessung (Begründung bei Verhängung einer gleich hohen Strafe wie im früheren, durch das Revisionsgericht aufgehobenen Urteil); Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang, berauschende Mittel im Überfluss zu ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen Hang und Tat für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hier: Konsum alkoholischer Getränke); Äußern der hangbedingten Gefährlichkeit in der konkreten Tat (hier: versuchter Totschlag)

  • rewis.io

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das Revisionsgericht: Begründungserfordernis bei Verhängung einer identischen Strafe durch den neuen Tatrichter

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen Hang und Tat für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hier: Konsum alkoholischer Getränke); Äußern der hangbedingten Gefährlichkeit in der konkreten Tat (hier: versuchter Totschlag)

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das Revisionsgericht: Begründungserfordernis bei Verhängung einer identischen Strafe durch den neuen Tatrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    a) Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 8; vom 6. November 2013 ? 5 StR 432/13 Rn. 4 und vom 25. November 2015 ? 1 StR 379/15 Rn. 8); mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 ? 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    Hält jedoch der neu entscheidende Strafrichter eine gleich hohe Strafe wie im früheren Urteil für erforderlich, so hat er dies, insbesondere wenn er - wie hier - von einem niedrigeren Strafrahmen ausgeht, eingehend zu begründen (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90 Rn. 3; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89 Rn. 4 und vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82 Rn. 8).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    a) Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 8; vom 6. November 2013 ? 5 StR 432/13 Rn. 4 und vom 25. November 2015 ? 1 StR 379/15 Rn. 8); mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 ? 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 31. Juli 2018 (1 StR 260/18) dieses Urteil mit den Feststellungen - mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung - aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen blieben aufrechterhalten.
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    Die hangbedingte Gefährlichkeit muss sich in der konkreten Tat äußern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 ? 1 StR 320/17 Rn. 42).
  • BGH, 10.10.1990 - 2 StR 446/90

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer gleich hohen Strafe nach

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    Hält jedoch der neu entscheidende Strafrichter eine gleich hohe Strafe wie im früheren Urteil für erforderlich, so hat er dies, insbesondere wenn er - wie hier - von einem niedrigeren Strafrahmen ausgeht, eingehend zu begründen (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90 Rn. 3; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89 Rn. 4 und vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82 Rn. 8).
  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    a) Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 8; vom 6. November 2013 ? 5 StR 432/13 Rn. 4 und vom 25. November 2015 ? 1 StR 379/15 Rn. 8); mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 ? 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 149/89

    Verhängung gleich hoher Strafe nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    Hält jedoch der neu entscheidende Strafrichter eine gleich hohe Strafe wie im früheren Urteil für erforderlich, so hat er dies, insbesondere wenn er - wie hier - von einem niedrigeren Strafrahmen ausgeht, eingehend zu begründen (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90 Rn. 3; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89 Rn. 4 und vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82 Rn. 8).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 196/20
    a) Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 8; vom 6. November 2013 ? 5 StR 432/13 Rn. 4 und vom 25. November 2015 ? 1 StR 379/15 Rn. 8); mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 ? 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
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