Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.2020

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19   

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https://dejure.org/2020,4448
BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19 (https://dejure.org/2020,4448)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2020 - 4 StR 632/19 (https://dejure.org/2020,4448)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 (https://dejure.org/2020,4448)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (symptomatischer Zusammenhang); räuberische Erpressung (Finalität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 230 StGB, §§ 253, 255 Abs. 2 Nr. 1 StGB, 255 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Schuldunfähigkeit des Täters aufgrund einer produktiv paranoiden Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie bei Tatbegehung; Erfordernis der Gefährlichkeitsprognose für die Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wertung ...

  • rewis.io

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Räuberische Erpressung als Anlasstat; Feststellung der Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme der Schuldunfähigkeit des Täters aufgrund einer produktiv paranoiden Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie bei Tatbegehung; Erfordernis der Gefährlichkeitsprognose für die Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wertung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 255 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Allein die Diagnose einer schizophrenen Psychose führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).

    Schließt sich die Strafkammer insoweit der Beurteilung des Sachverständigen an, muss sie die dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10, Rn. 9 mwN).

  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter das qualifizierte Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) einsetzt, um die Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beiden nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18, NStZ-RR 2019, 311, 312; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter das qualifizierte Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) einsetzt, um die Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beiden nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 637/18, NStZ-RR 2019, 311, 312; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 mwN).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 609/16

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171; Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Allein die Diagnose einer schizophrenen Psychose führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37; Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24).
  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Schließt sich die Strafkammer insoweit der Beurteilung des Sachverständigen an, muss sie die dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171; Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung

    Auszug aus BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37; Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24).
  • BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerem Raub und räuberischer Erpressung

    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 5; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6).
  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Dabei darf das Gericht im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose Schlüsse aus anhängig gewesenen Verfahren nur dann ziehen, wenn es die diesen Verfahren zugrundeliegenden Taten für erwiesen hält; dies muss nachprüfbar dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - 4 StR 263/87 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 13).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 379/22

    Räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang: Ausnutzen der Fortwirkung der

    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20, StV 2021, 493, 494; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, juris, jeweils zu § 255 StGB; vgl. zu § 249 StGB BGH, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 298/21, NStZ 2022, 42 Rn. 5; Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, StV 2022, 18, 19 f.; Beschluss vom 11. September 2018 - 1 StR 413/18, StV 2020, 234, 235; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 488/16, NStZ-RR 2017, 143, 144).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21 Rn. 6; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Dabei darf das Gericht im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose Schlüsse aus anhängig gewesenen Verfahren nur dann ziehen, wenn es die diesen Verfahren zugrundeliegenden Taten für erwiesen hält; dies muss nachprüfbar dargelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19, und vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 197/22

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters - wie hier ein körperlicher Übergriff auf einen Bundeswehrsoldaten im Oktober 2010 - müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 322/21, StV 2022, 297; vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f.).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 322/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründungsfehler bei der

    Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2021 - 6 StR 199/21; vom 18. August 2020 - 5 StR 318/20, StV 2021, 219; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19, StV 2021, 255 f.; vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36 f.).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 442/20

    Verwerfung der Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts als

    Angesichts der übrigen Ausführungen begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass die Strafkammer bei ihrer Prognoseentscheidung auch aggressive Verhaltensweisen des Beschuldigten gegenüber Familienmitgliedern in die Abwägung einbezogen hat, obwohl insoweit weder ausreichende Feststellungen getroffen noch diese tragfähig belegt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 12 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2020 - 4 StR 170/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11879
BGH, 05.05.2020 - 4 StR 170/20 (https://dejure.org/2020,11879)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2020 - 4 StR 170/20 (https://dejure.org/2020,11879)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 4 StR 170/20 (https://dejure.org/2020,11879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe i.R.d. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von einer Entscheidung über den Vorwegvollzug der Strafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 67 Abs. 2 S. 1-3
    Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe i.R.d. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von einer Entscheidung über den Vorwegvollzug der Strafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 209
  • StV 2021, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe (Erleichterung des Zwecks der Maßregel;

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - 4 StR 170/20
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209 mwN).

    In einem solchen Fall kann von der Entscheidung über den Vorwegvollzug abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 12).

  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 362/21

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung: Umstände des Einzelfalls,

    In einem solchen Fall kann von der Entscheidung über den Vorwegvollzug abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2020 - 4 StR 170/20, NStZ-RR 2020, 209; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209).
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