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   BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20   

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https://dejure.org/2020,49431
BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Ausübung des Notwehr- oder Nothilferechts bei verschuldeter Angriffsprovokation

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Totschlags u.a.: Feststellungen zum voluntativen Vorsatzelement bei gefährlichen Gewalthandlungen; Notwehrrecht bei Angriffsprovokation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1
    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Ausübung des Notwehr- oder Nothilferechts bei verschuldeter Angriffsprovokation

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 134
  • StV 2021, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Dazu wären nähere Feststellungen zur Gefährlichkeit des Vorgehens des Ko., zu den Kräfte- oder Bewaffnungsverhältnissen sowie zu den räumlichen Gegebenheiten erforderlich gewesen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    In diesem Fall hätte ihnen die Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung gefehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00, juris; Urteil vom 9. Juli 2002 - 1 StR 93/12, NStZ 2002, 597 f.).
  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Dazu wären nähere Feststellungen zur Gefährlichkeit des Vorgehens des Ko., zu den Kräfte- oder Bewaffnungsverhältnissen sowie zu den räumlichen Gegebenheiten erforderlich gewesen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02

    Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose;

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Übernahme des Gutachtens mit einem auf die Sachkunde der Gutachterin bezogenen Formelsatz reicht zudem nicht aus, um eine eigenverantwortliche Würdigung des Gerichts erkennen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19, NStZ 2020, 218, 219 mwN).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Übernahme des Gutachtens mit einem auf die Sachkunde der Gutachterin bezogenen Formelsatz reicht zudem nicht aus, um eine eigenverantwortliche Würdigung des Gerichts erkennen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener Provokation durch

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Notwehreinschränkung hängt gegebenenfalls davon ab, ob dem Angriff ausgewichen werden oder ob der Handelnde zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20; Senat, Urteil vom 20. November 2019 ? 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33, 34 mit Anm. Hauck).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    Die Notwehreinschränkung hängt gegebenenfalls davon ab, ob dem Angriff ausgewichen werden oder ob der Handelnde zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20; Senat, Urteil vom 20. November 2019 ? 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33, 34 mit Anm. Hauck).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 242 Abs. 1 StGB Schadensersatz zu verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, NStZ-RR 2002, 214), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00

    Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20
    In diesem Fall hätte ihnen die Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung gefehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00, juris; Urteil vom 9. Juli 2002 - 1 StR 93/12, NStZ 2002, 597 f.).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Zwar kann eine Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhafter Provokation in Erwägung gezogen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 StR 318/20 = NStZ 2021, 607; 15.12.2020 - 2 StR 140/20 = NStZ-RR 2021, 134 = StV 2021, 420; 19.08.2020 - 1 StR 248/20 = StV 2021, 97).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 StR 140/20; Urteil vom 19.01.2022 - 2 StR 323/21).
  • BGH, 13.10.2022 - 2 StR 327/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen,

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 19. Januar 2022 - 2 StR 323/21; Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20).
  • BGH, 19.01.2022 - 2 StR 323/21

    Gefährliche Körperverletzung (Vorsatz: Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes,

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20, StV 2021, 420).
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