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   KG, 28.02.2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19)   

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KG, 28.02.2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) (https://dejure.org/2019,7666)
KG, Entscheidung vom 28.02.2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) (https://dejure.org/2019,7666)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) (https://dejure.org/2019,7666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei zwischenzeitlich verbüßter Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Bewährungsversagung trotz Erstverbüßung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versagen der Bewährung nach erstmaliger Strafhaft ist besonders zu begründen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Keine Bewährung trotz erstmalig verbüßter Strafhaft - Kammergericht rügt Landgericht Berlin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10

    Revision gegen die Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 28.02.2019 - 3 Ss 11/19
    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, Urteil vom 24. Juni 2010 - (4) 1 Ss 214/10 (115/10) - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.02.2011 - (1) 53 Ss 229/10 (2/11), juris Rz. 7).
  • OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20

    Erstverbüßer in anderer Sache, Bewährungsprognose, Legalprognose,

    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).
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Rechtsprechung
   KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20   

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KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20 (https://dejure.org/2020,21730)
KG, Entscheidung vom 17.04.2020 - 3 Ss 17/20 (https://dejure.org/2020,21730)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12

    Erfordernis differenzierter Strafzumessung; tragfähige Begründung der Verhängung

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass kurze Freiheitsstrafen nur ausnahmsweise und als letztes Mittel zur Anwendung kommen sollen (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. Beschluss vom 8. Januar 2013 - [4] 121 Ss 210/12 [333/12] -, juris und Senat, Beschluss vom 29. August 2013 a.a.O.).

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder kein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (vgl. KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 a.a.O.).

    Der Tatrichter hat auch insofern genügende Feststellungen zu treffen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob er sich der besonderen Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB bewusst war (vgl. KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 2a Ss 114/00

    Betrug; Üble Nachrede; Urkundenfälschung ; Nachholung der Gesamtstrafenbildung ;

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Vielmehr ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in der Lage, die neue Strafe selbst festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. September 2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III - und 8. Mai 2000 - 2a Ss 114/00 - 21/00 III, beide bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00

    Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Vielmehr ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in der Lage, die neue Strafe selbst festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. September 2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III - und 8. Mai 2000 - 2a Ss 114/00 - 21/00 III, beide bei juris).
  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Ebenso wäre eine Abänderung der in der Vorinstanz getroffenen Entscheidung möglich, wenn feststünde, dass der Angeklagte die Geldstrafe weder zahlen noch durch freie Arbeit tilgen kann und mithin diese als Freiheitsstrafe zu verbüßen haben wird (Senat, Beschluss vom 2. November 2018 - [3] 161 Ss 142/18 [24/18] -).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Hat der Täter mehrere selbständige Taten begangen, ist die Anwendung des § 47 StGB bereits bei der Bestimmung der Einzelstrafen zu prüfen (BGHSt 24, 164; Senat, Beschluss vom 29. August 2013 - [3] 121 Ss 168/13 [123/13] - Fischer, StGB 67. Aufl., § 47 Rdn. 3, 4).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 -, BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 -, BeckRS 2017, 118922).
  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob der Tatrichter Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, also unzutreffende Maßstäbe angewandt, nahe liegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 15. August 2018 - [3] 121 Ss 123/18 [18/18] - m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Gleichwohl erfährt der Grundsatz, dass es nach den §§ 53 bis 55 StGB allein auf die materielle Rechtslage ankommt, um so durch die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe sicherzustellen, dass ein Angeklagter, dessen Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, weder einen Nachteil erleidet noch einen Vorteil erlangt (BGH NStZ 1984, 260; Sander NStZ 2016, 584 m.w.N.), durch den Gedanken des Verschlechterungsverbots Einschränkungen:.
  • BGH, 15.03.2016 - 2 StR 487/15

    Gesamtstrafenbildung (Verschlechterungsverbot bei neuerlicher

    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    In diesem Fall muss das Verbot der reformatio in peius insoweit dem sachlichen Recht vorgehen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 -, BeckRS 2016, 9859), so dass es auch keine Rolle spielt, ob dieser Vorteil auf einer fehlerhaften Anwendung des § 55 StGB beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95 -, BeckRS 1995, 31090944).
  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus KG, 17.04.2020 - 3 Ss 17/20
    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 -, BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 -, BeckRS 2017, 118922).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 584/95

    Verpflichtung des Tatrichters zur Bildung einer Gesamtstrafe bei Vorliegen der

  • KG, 22.08.2002 - Ss 186/02
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • OLG Hamm, 08.09.2020 - 4 RVs 101/20

    Kurze Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Umwandlung, unerlässlich

    Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass kurze Freiheitsstrafen nur ausnahmsweise und als letztes Mittel zur Anwendung kommen sollen (vgl. nur: KG, Beschl. v. 17.04.2020 - 3 Ss 17/20 - juris; OLG Hamburg StraFo 2020, 76, 77).
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Rechtsprechung
   KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18, 161 Ss 163/18   

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KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18, 161 Ss 163/18 (https://dejure.org/2019,20282)
KG, Entscheidung vom 25.01.2019 - 5 Ss 81/18, 161 Ss 163/18 (https://dejure.org/2019,20282)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2021, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob er Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, naheliegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15 - juris Rdn. 16; Senat, Urteile 16. November 2018 - [5] 121 Ss 139/18 [62/18] - und vom 22. Juli 2016 - [5] 161 Ss 52/16 [7/16] - juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 11).

    Eine Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht nur dann rechtsfehlerhaft, wenn das Tatgericht nicht alle von ihm festgestellten relevanten Umstände in die gebotene Gesamtwürdigung mit einbezogen hat, sondern bereits dann, wenn die getroffenen Feststellungen lückenhaft sind, weil für die zukünftige Lebensgestaltung des Angeklagten maßgebliche Prognosegesichtspunkte nicht festgestellt und erörtert werden (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 2016, a.a.O. - juris Rdn. 9; Urteil vom 16. November 2018, a.a.O. m.w.N.).

    Bei einem schon mehrfach und dabei - wie hier - auch wiederholt wegen eines einschlägigen Delikts vorbestraften Täter, der schon frühere Bewährungsfristen nicht bestanden oder die neue Tat während laufender Bewährung begangen hat, sind erhöhte Anforderungen an die Begründung einer dennoch bewilligten erneuten Strafaussetzung zur Bewährung zu stellen (vgl. Senat, Urteile vom 16. November 2018, a.a.O. und vom 22. Juli 2016, a.a.O. - juris Rdn. 10, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 6).

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob er Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, naheliegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15 - juris Rdn. 16; Senat, Urteile 16. November 2018 - [5] 121 Ss 139/18 [62/18] - und vom 22. Juli 2016 - [5] 161 Ss 52/16 [7/16] - juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 11).

    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).

  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Jener Versuch war vielmehr fehlgeschlagen, da der Angeklagte die Tat - wie er wusste - nicht (mit dem bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln) in unmittelbarem Fortgang des Geschehens vollenden konnte, es zur Herbeiführung des Erfolges vielmehr eines erneuten Ansetzens - mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsvorgangs - bedurfte (dazu vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - juris Rdn. 24; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 - juris Rdn. 11; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 - juris Rdn. 32; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13 - juris Rdn. 5), nachdem es dem Geschädigten gelungen war, den Schlag abzuwehren und in seine im 4. Obergeschoss gelegene Wohnung zu entkommen.
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16

    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum:

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Jener Versuch war vielmehr fehlgeschlagen, da der Angeklagte die Tat - wie er wusste - nicht (mit dem bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln) in unmittelbarem Fortgang des Geschehens vollenden konnte, es zur Herbeiführung des Erfolges vielmehr eines erneuten Ansetzens - mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsvorgangs - bedurfte (dazu vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - juris Rdn. 24; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 - juris Rdn. 11; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 - juris Rdn. 32; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13 - juris Rdn. 5), nachdem es dem Geschädigten gelungen war, den Schlag abzuwehren und in seine im 4. Obergeschoss gelegene Wohnung zu entkommen.
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Bei der zu treffenden Prognose steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. KG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - [5] 1 Ss 305/06 [49/06] - juris Rdn. 14 m.w.N.; Hubrach, in: Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 56 Rdn. 17 ff., 30).
  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Allerdings ist auch in einem solchen Fall eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1991 - 5 StR 573/90 - juris Rdn. 4).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob er Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, naheliegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15 - juris Rdn. 16; Senat, Urteile 16. November 2018 - [5] 121 Ss 139/18 [62/18] - und vom 22. Juli 2016 - [5] 161 Ss 52/16 [7/16] - juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 11).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose:

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).
  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

    Auszug aus KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob er Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, naheliegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15 - juris Rdn. 16; Senat, Urteile 16. November 2018 - [5] 121 Ss 139/18 [62/18] - und vom 22. Juli 2016 - [5] 161 Ss 52/16 [7/16] - juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 11).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

  • KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Übertragbarkeit der für die Reststrafenaussetzung

  • BGH, 08.02.2012 - 2 StR 136/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung (nicht

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

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