Rechtsprechung
   BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41806
BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 (https://dejure.org/2020,41806)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 (https://dejure.org/2020,41806)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 202 StRR 123/20 (https://dejure.org/2020,41806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 21, § 46a Nr. 1, § 47 Abs. 1, § 49 Abs. 1 , § 56 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 3 S. 2, § 333, § 337 Abs. 1, § 341 Abs. 1, § 344, § 345, § 349 Abs. 4; JGG § 45, § 47
    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche Bestimmung der konkreten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit - Unzulässige Wertung jugendrechtlicher Reaktionen als Vorstrafen

  • rewis.io

    Unzureichende Schuldfeststellung u.a. durch unterlassene, aber mögliche Bestimmung der konkreten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit - Unzulässige Wertung jugendrechtlicher Reaktionen als Vorstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision; Berufungsurteil; Berufungsbeschränkung; Sachrüge; Aufhebung; Zurückverweisung; Strafzumessung; Rechtsfolgenausspruch; Strafausspruch; Strafrahmenbestimmung; Strafrahmenverschiebung; Strafmilderungsgrund; vertypt; Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Revision; Berufungsurteil; Berufungsbeschränkung; Sachrüge; Aufhebung; Zurückverweisung; Strafzumessung; Rechtsfolgenausspruch; Strafausspruch; Strafrahmenbestimmung; Strafrahmenverschiebung; Strafmilderungsgrund; vertypt; Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2021, 257
  • StV 2022, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 115/15

    Verminderte Schuldunfähigkeit (verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Je höher dieser Wert ist, umso näher liegt die Annahme einer zumindest erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - 2 StR 229/20 bei juris; Urt. v. 14.10.2015 - 2 StR 115/15 = NStZ-RR 2016, 103 = StraFo 2016, 159 = BGHR StGB § 21 Bewusstseinsstörung 6 = BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 44 m.w.N.).

    Bei einer starken Alkoholisierung lässt sich eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen dafürsprechen, dass das Hemmungsvermögen des Täters zur Tatzeit erhalten geblieben war (BGH, Urt. v. 14.10.2015 - 2 StR 115/15 a.a.O.).

  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Je höher dieser Wert ist, umso näher liegt die Annahme einer zumindest erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - 2 StR 229/20 bei juris; Urt. v. 14.10.2015 - 2 StR 115/15 = NStZ-RR 2016, 103 = StraFo 2016, 159 = BGHR StGB § 21 Bewusstseinsstörung 6 = BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 44 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Mit der jeweiligen Verfahrensweise war keine Feststellung der Schuld verbunden (BGH, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 StR 386/18 = NStZ 2019, 400 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 35 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Sie hat vielmehr sogleich die Vorschrift des § 56 Abs. 2 StGB erörtert und dabei außer Acht gelassen, dass eine günstige Prognose auch für die Frage, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, von maßgeblicher Bedeutung sein kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 135/20

    Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Die Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (§ 47 Abs. 1 StGB) und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 10.06.2020 - 3 StR 135/20 = NStZ-RR 2020, 273 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 StR 677/19

    Begründetheit einer Revision

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Sollte eine Blutentnahme erfolgt sein, deren Auswertung zu diesem Blutalkoholgehalt geführt hat, hätte eine Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt stattfinden müssen, wobei nach dem Grundsatz in dubio pro reo ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und zusätzlich ein einmaliger Sicherheitszuschlag in Höhe von 0, 2 Promille zugrunde zu legen wären (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 04.02.2020 - 5 StR 677/19 bei juris).
  • BGH, 30.04.2019 - 2 StR 545/18

    Strafaussetzung (Legalprognose: maßgeblicher Zeitpunkt, Prognoseindizien;

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2020 - 202 StRR 123/20
    Die Strafkammer verneint allein unter Hinweis auf den Unrechts- und Schuldgehalt der gefährlichen Körperverletzung das Vorliegen besonderer Umstände, ohne eine Reihe von relevanten Aspekten, die sich nach den Urteilsfeststellungen geradezu aufdrängen, zu berücksichtigen und in eine Gesamtabwägung (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 = NStZ-RR 2019, 242 = StraFo 2019, 338 = StV 2019, 734 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 35) einzustellen.
  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    Es obliegt grundsätzlich dem Tatgericht, aufgrund von festgestellten Trinkmengen eine Berechnung des Blutalkoholgehalts im Tatzeitpunkt vorzunehmen, weil dessen Höhe ein gewichtiges Indiz für eine erhebliche alkoholische Aufnahme und damit das Ausmaß der Beeinträchtigung der Schuld darstellt (vgl. nur BGH, Urt. v. 27.09.2023 - 2 StR 46/23 bei juris = BeckRS 2023, 32664; Beschluss vom 20.07.2023 - 2 StR 88/22 bei juris = BeckRS 2023, 24570; 20.06.2023 - 5 StR 58/23 bei juris = BeckRS 2023, 19322; 02.05.2023 - 1 StR 41/23 bei juris = BeckRS 2023, 16447; BayObLG, Urt. v. 15.01.2021 - 202 StRR 111/20 = DAR 2021, 274 = BeckRS 2021, 1621; Beschluss vom 01.02.2021 - 202 StRR 10/21 bei juris = BeckRS 2021, 1625; 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34 = StV 2021, 257 = VerkMitt 2021, Nr. 22 = BeckRS 2020, 35557).
  • BayObLG, 05.07.2023 - 202 StRR 49/23

    Prüfungsanforderungen für das Vorliegen besonderer Umstände bei Aussetzung einer

    d) Unabhängig von diesen bereits für sich genommen zur Rechtsfehlerhaftigkeit der vom Landgericht getroffenen Entscheidung führenden Mängeln, nimmt die Berufungskammer die im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit (BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58, 34 [2021] = StV 2021, 257 = VerkMitt 2021, Nr. 22 = StV 2022, 27 = BeckRS 2020, 35557) nicht vor.
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    Denn in die gebotene Gesamtschau wären auch die erhebliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im allgemeinen und vor allem die hieraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen auf die Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB im besonderen einzubeziehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 a.a.O.; 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559; 23.01.2018 - 3 StR 654/17 = NStZ-RR 2018, 105; 10.05.2016 - 4 StR 25/16 = StraFo 2016, 425; BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34; StV 2022, 27 = VerkMitt 2021, Nr. 22).
  • OLG Dresden, 06.09.2021 - 1 OLG 22 Ss 368/21

    Bewährung, Begründung

    Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 47 JGG als auch der Verhängung eines Zuchtmittels in Form des Jugendarrestes handelt es sich nicht um Vorstrafen (vgl. BayObLG, StV 2021, 257 f.).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202StRR 10/21

    Mindestfeststellungen für Ausschluss alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Die bloße Feststellung eines nach oben hin offenen Mindestwerts kann aber schon wegen des Zweifelsgrundsatzes nicht Ausgangsbasis für die Beurteilung der Schuldfähigkeit sein (vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 2021, 34).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202 StRR 10/21

    Revision; Berufung; Berufungsbeschränkung; Schuldspruch; Rechtsfolgenausspruch;

    Die bloße Feststellung eines nach oben hin offenen Mindestwerts kann aber schon wegen des Zweifelsgrundsatzes nicht Ausgangsbasis für die Beurteilung der Schuldfähigkeit sein (vgl. zuletzt BayObLG, Beschl. v. 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 2021, 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht