Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.05.1984 - 4 Ws 89/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 369
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des …
Jedoch besteht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darüber, dass die Stellungnahme nur dann der Vorschrift des § 81 StPO entspricht, wenn sich der Sachverständige zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Unterzubringenden verschafft hat (OLG Celle NStZ 91, 599; OLG Karlsruhe StV 84, 369; MDR 84, 72; OLG Düsseldorf StV 98, 638; StV 93, 571;… Meyer-Goßner StPO, 46. Aufl., § 81 Rdnr. 11 m.w.N.).Diese Frage braucht indes nicht abschließend entschieden zu werden, da aus der Stellungnahme des Sachverständigen - was hier nicht der Fall ist - hervorgehen muss, inwieweit eine derartige Ausnahmesituation vorgelegen hat (OLG Karlsruhe NJW 1973, 573; StV 1984, 369).
- OLG Celle, 15.02.1989 - 3 Ws 31/89
Körperliche Untersuchung eines Beschuldigten durch einen Sachverständigen
Hier kann möglicherweise aber auf die gerichtliche Vernehmung des Beschuldigten in Anwesenheit des Sachverständigen verzichtet werden, nämlich dann, wenn Prof. Dr. ... auch ohne eigenen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten, ggf. aber nach Rücksprache mit den diesen während seines letzten Aufenthalts im Nds. Landeskrankenhaus ... behandelnden Ärzten Dr. ...: und Dr. ..., die Unterbringung nach § 81 StPO zur Vorbereitung des Gutachtens unzweifelhaft für notwendig erachten sollte (vgl. dazu: OLG Hamburg, MDR 1964, 434; OLG Karlsruhe, MDR 1984, 72 [OLG Hamburg 31.08.1983 - 2 Ws 428/83] ; StV 1984, 369; OLG Koblenz, OLGSt, § 81 StPO , S. 23; Beschl. des hies. - OLG Jena, 09.05.2007 - 1 Ws 180/07
Zwangsmaßnahmen
Die danach erforderliche vorherige Anhörung des Sachverständigen zur Unerlässlichkeit der stationären Aufnahme setzt regelmäßig voraus, dass der Sachverständige (1.) sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Unterzubringenden verschafft hat und (2.) sich aufgrund dieses persönlichen Eindrucks schriftlich oder ausnahmsweise mündlich in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten zum Erfordernis der Unterbringung und deren voraussichtlicher konkreter Dauer äußert (vgl. OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Düsseldorf StV 1998, 638; OLG Celle NStZ 1991, 598 [= R & P 1991, 135]; OLG Karlsruhe StV 1984, 369).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.03.1984 - 5 Ss 63/84 - 59/84 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 1984 - 5 Ss 63/84 - 59/84 I (https://dejure.org/1984,4211)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 140
Papierfundstellen
- MDR 1984, 689
- StV 1984, 369
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
Notwendige Verteidigung: Begrenzung der Pflichtverteidigerbestellung auf die …
So endet etwa eine auf Grund notwendiger Verteidigung wegen Vorwurfs der Begehung eines Verbrechens nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO erfolgte gerichtliche Verteidigerbestellung nach in Literatur und Rechtsprechung zutreffend vertretener Auffassung keineswegs, wenn erstinstanzlich eine Verurteilung lediglich wegen eines Vergehens erfolgt; war eine Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO notwendig, so bleibt sie es vielmehr selbst bei Verurteilung lediglich wegen eines Vergehens mindestens bis zur Rechtskraft des Schuldspruches (vgl. OLG Düsseldorf in MDR 1984, 689; OLG Oldenburg in StV 1995, 345;… Schmitt, a.a.O., § 140 Rn. 12 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 26.04.1984 - Ss 23/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 369