Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 1 Ss 468/86   

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OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 1 Ss 468/86 (https://dejure.org/1987,1929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.1987 - 1 Ss 468/86 (https://dejure.org/1987,1929)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 (https://dejure.org/1987,1929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2965
  • MDR 1988, 79
  • StV 1988, 100
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und verwirft daraufhin die Berufung, so begründet es die Revision, wenn der wesentliche Inhalt des ärztlichen Attestes nicht mitgeteilt wird (OLG Frankfurt am Main StV 1988, 100).

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigen Zweifel des Richters an der attestierten Erkrankung oder die mangelnde Glaubhaftmachung der Entschuldigung, etwa weil die Art der Erkrankung in dem Attest nicht angegeben ist, grundsätzlich nicht die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO (OLG Frankfurt am Main -I Ss 253/12-; -2 Ss 67/95-; StV 1988, 100; BayObLG VRS 92, 279; OLG Köln 2006, 413; OLG Stuttgart DAR 2004, 165; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 329 Rdn. 22).

    Verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; -1 Ss 117/09-; StV 1988, 100; OLG Stuttgart DAR 2004, 165; OLG Düsseldorf VRS 78, 138; OLG Köln StraFo 2006, 413 [OLG Köln 21.07.2006 - 81 Ss 91/06] ).

    Die Unglaubwürdigkeit des Attestes stand damit aber noch nicht fest (vgl. OLG Frankfurt am Main -StV 1988, 100).

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Denn ebenso wie das Berufungsgericht ggf. verpflichtet ist, den wesentlichen Inhalt eines ärztlichen Attestes mitzuteilen, wenn es dessen Inhalt nicht als genügende Entschuldigung ansieht (OLG Frankfurt StV 1988, 100), gilt das hier für den Inhalt bzw. das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung.
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    b) Aus dieser von Verfassungs wegen gebotenen engen Auslegung von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO folgt eine Pflicht des Gerichts, Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten durch Ermittlungen im Freibeweis nachzugehen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), das Verbot, die Berufung bei bloßen Zweifeln an der Richtigkeit des tatsächlichen Vorbringens des Angeklagten und an der Beweiskraft der vorgelegten Urkunden zu verwerfen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), und das generelle Gebot, bei der Verschuldensfrage eine weite Auslegung zu Gunsten des Angeklagten vorzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1962 - 4 StR 122/62 -, NJW 1962, S. 2020 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 2001 - 2 St RR 17/2001 -, NJW 2001, S. 1438 m.w.N.; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965).
  • OLG Braunschweig, 08.01.2014 - 1 Ws 380/13

    Begründungspflichten des Betroffenen bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Der Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. Februar 1987 (NJW 1988, 2965) und der Rechtsbeschwerdeentscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Mai 1998 (NJW 1999, 879), die die Generalstaatsanwaltschaft beide in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2013 zitiert, kommt für die Zulässigkeit des auf das Attest gestützten Wiedereinsetzungsgesuchs keine maßgebliche Relevanz zu.
  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Köln VRS 65, 47; OLG Frankfurt NJW 1988, 2965) ist § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO, der eine Ausnahme vom Grundsatz der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung bestimmt, als Ausnahmevorschrift so auszulegen, dass er sich bei der Frage der genügenden Entschuldigung in Zweifelsfällen zu Gunsten des Angeklagten auswirkt (vgl. Ruß in KK, StPO, 5. Auflage, § 329 Rdn. 9; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 349 Rdn. 22; Pfeiffer, StPO, 4. Auflage, § 329 Rdn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07

    Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden

    Bescheinigungen, insbesondere ärztliche Atteste haben daher so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht (OLG Frankfurt NJW 1988, 2965), es sei denn, das Vorbringen ist aus der Luft gegriffen oder sonst ganz offensichtlich ungeeignet, das Ausbleiben zu entschuldigen (BayObLGSt 2001, 14/16).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    Dies kann durch die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen, wie Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Krankschreibungen erfolgen (vgl. OLG Jena VRS 111, 148; ZfSch 2007, 532; OLG Naumburg ZfSch 2000, 514; OLG Hamm VRA EN-Nr. 334/2006), ohne dass diesen die Art der Erkrankung zu entnehmen sein muss (vgl. BayObLG VRS 95, 279) und die so lange als genügende Entschuldigung zu gelten haben, als nicht deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht (OLG Frankfurt NJW 1988, 2965).
  • OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07

    Voraussetzungen eines Sicherungshaftbefehls bei unentschuldigtem Ausbleiben des

    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

    Ist es aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft, ob das Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht entschuldigt war, wirkt sich diese Ungewißheit zugunsten des Angeklagten aus (BGHSt 23, 331 [3361; OLG Frankfurt NJW 1988, 2965; OLG Köln NJW 1993, 1345; VRS 65, 47).
  • OLG Jena, 19.01.2004 - 1 Ss 200/03

    Strafverfahren, Berufungsverhandlung, Ausbleiben des Angeklagten,

    Denn Zweifel wirken sich zugunsten des Angeklagten aus, stehen also einer Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO entgegen (KK-Ruß, a.a.O., Rn. 9; OLG Köln VRS 65, 47; OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 44/22

    Genügende Entschuldigung eines Angeklagten bei Coronaerkrankung

  • OLG Bamberg, 02.08.2010 - 3 Ss OWi 350/10

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen; Begriff der

  • OLG Düsseldorf, 04.11.1999 - 2 Ws 355/99

    Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 04.11.1999 - 2 Ws 354/99

    Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 146-IV-17
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87   

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https://dejure.org/1987,6593
OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 183
  • StV 1988, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuldigtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum OpferschutzG, BT-Dr 10/6124, S. 12; SenE v. 20.10.1987 - Ss 495/87 - = StV 1988, 100 und SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 - = NStZ 1989, 542 = StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Die ebenfalls für den vermeintlichen Regelfall ins Feld geführte Entscheidung des OLG Köln vom 20. Oktober 1987 (Ss 495/87) enthält - jedenfalls dem bei Juris veröffentlichten Orientierungssatz zufolge - nicht den angenommenen Rechtsgrundsatz, sondern im Gegenteil die Formulierung, die Bestellung beschränke sich bei Befürchtung eines Ungleichgewichts ausnahmsweise nicht auf den gesetzlich geregelten Fall.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    Zunächst schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln ( vgl. StV 1988, 100 und StV 89, 469 ) an, wonach eine Verteidigung über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein kann, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt.
  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuld. und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (BT-Dr. 10/6124, S. 12; Senatsentscheidung v. 20.10.1987 Ä Ss 495/87).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.1987 - 3 Ws 570/87   

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https://dejure.org/1987,11044
OLG Celle, 18.12.1987 - 3 Ws 570/87 (https://dejure.org/1987,11044)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.1987 - 3 Ws 570/87 (https://dejure.org/1987,11044)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 3 Ws 570/87 (https://dejure.org/1987,11044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1988, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.12.1987 - 3 Ws 563/87   

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https://dejure.org/1987,3752
OLG Celle, 14.12.1987 - 3 Ws 563/87 (https://dejure.org/1987,3752)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.1987 - 3 Ws 563/87 (https://dejure.org/1987,3752)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Dezember 1987 - 3 Ws 563/87 (https://dejure.org/1987,3752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 100
  • StV 1988, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die danach allein der Verfahrenssicherung, nicht aber der sachgerechten Verteidigung des Angeklagten dienende Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers war nicht sachgerecht und damit unzulässig (vgl. OLG Celle,StV 1988, 100 ).

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 3 Ws 27/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen, Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers,

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).

    Diese Grundsätze, die für die Frage der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers oder eines Pflichtverteidigers neben einem bereits bestehenden Wahlverteidiger sowie für den Antrag auf Abberufung eines Pflichtverteidigers in gleicher Weise gelten wie für die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers des Vertrauens (vgl. BGH StV 1998, 414; BGH NJW 1992, 849; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamm, StV 1989, 242; OLG Celle, StV 1988, 100; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; NStZ-RR 1996, 304, 305; StV 1997, 575) greifen jedenfalls dann zum Nachteil des Angeklagten ein, wenn das Gericht sich ernsthaft aber erfolglos bemüht, innerhalb der durch § 229 StPO gezogenen zeitlichen Grenzen mit dem Verteidiger des Vertrauens Terminstage abzustimmen, (BGH, NJW 1992, 849; vgl. auch BGH StV 1998, 414; OLG Frankfurt/Main, StV 1997, 575).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Die Kosten einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten haben bei der Annahme einer Beschwer im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung außer Betracht zu bleiben (Senat a.a.O.; OLG Celle NStZ 1988, 39 StV 1988, 100 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 1 zu 141 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassen prozessualer Handlungen führen kann (Senat, a. a. O., Senat, StV 1989, 242; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle StV 1988, 100; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Die Bestellung ist aber anfechtbar, wenn der Angeklagte, wie hier, vorher schon einen Verteidiger gewählt hatte (OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ; KK-Laufhütte a.a.O.; vom Senat a.a.O. offen gelassen).
  • OLG Rostock, 25.08.2004 - I Ws 278/04

    Einweisung in eine Abteilung für forensische Psychiatrie aufgrund eines

    Das Gericht kann die mündliche Anhörung gegen den Willen des Untergebrachten nicht erzwingen; er kann vielmehr durch ausdrückliche und eindeutige Erklärung auf die mündliche Anhörung verzichten (BGH NJW 2000, 1663; OLG Celle StV 1988, 259; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524; KG, Beschlüsse vom 28.12.2000 -5 Ws 770/00- und 02.05.2001 -5 Ws 212/01-; Wegener, a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454 Rn. 30; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 454 Rdnr. 47).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 1 Ws 293/01

    Pflichtverteidiger, weiterer Pflichtverteidiger, auswärtiger Gerichtsbezirk

    a) Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist nur dann sachlich gerechtfertigt und zulässig, wenn der Prozessstoff aufgrund seines Umfangs und seiner Schwierigkeit von einem Verteidiger nicht bewältigt werden kann, wenn bei voraussichtlich länger dauernder Hauptverhandlung und ernstlicher Erkrankung des Wahl- oder Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens und zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Verteidigung die Bestellung eines weiteren Verteidigers erforderlich ist, wenn der weitere Pflichtverteidiger über spezielle, für eine sachgerechte Verteidigung erforderliche Rechtskenntnisse verfügt oder wenn sie aus sonstigen Gründen geboten erscheint, um dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (OLG Düsseldorf StV 2000, 412, 413; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Frankfurt StV 1994, 288).
  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 5 Ws 139/00

    Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Beschwerde gegen die Beiordnung eines

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbstständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreift und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).
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