Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.05.1991

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,874
BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90 (https://dejure.org/1990,874)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1990 - 2 StR 347/90 (https://dejure.org/1990,874)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 2 StR 347/90 (https://dejure.org/1990,874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 212
    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff; Erforderlichkeit der bedingt tötungsvorsätzlichen Verteidigungshandlung; Einschränkung des Notwehrrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 503
  • MDR 1991, 69
  • NStZ 1991, 32
  • StV 1991, 511
  • StV 1991, 512
  • JR 1991, 208
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 2 StR 347/90, NJW 1991, 503, 504).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    d) Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge wäre dann rechtlich zutreffend, wenn der Angeklagte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, ohne durch die Gegenwehr des D. in eine Notwehrlage versetzt und im Rahmen eigenen Notwehrrechts dazu veranlaßt worden zu sein, den Würgegriff angelegt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 357 f.; BGH NJW 1991, 503, 504; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Ob überhaupt ein Schuß zur Abwehr erforderlich war, kann offenbleiben (vgl. auch BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 6 und § 33 Furcht 1).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen

    Wann eine weniger gefährliche Abwehrhandlung geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 2 StR 347/90, NJW 1991, 503, 504).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    b) War der Einsatz der Schußwaffe durch den Angeklagten - da andere schnell wirksame Mittel zur Abwehr des massiven Angriffs auf seine Lebensgefährtin ersichtlich nicht zur Verfügung standen - erforderlich, so wäre zu erwägen gewesen, daß ihm - hätte er die Situation richtig erfaßt - für die Abgabe eines Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung stand (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 4, 6 "letzte Patrone").
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Hieran ist richtig, daß die Rechtfertigungswirkung der Notwehr sich auch auf Verhaltensweisen erstrecken kann, die mit den der Notwehr dienenden Tötungs- und Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfallen, obgleich sie ursprünglich mit der Abwehr des konkreten Angriffs nichts zu tun hatten, so das unerlaubte Führen einer Schußwaffe, mit der zum Zwecke der Notwehr geschossen wird (vgl. BGH NJW 1991, 503, 505; BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1983, 117 mit zahlr. weit. Nachw.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 6).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Können sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens nicht getroffen werden, so darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 4).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat - NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

  • BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98

    Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12

    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier:

  • BayObLG, 13.12.1990 - RReg. 5 St 152/90

    Anforderungen an die Handhabung von Notwehrrechten durch Polizeibeamte oder

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 69/23

    Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft oder Schuld; Bindung des

  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
  • BGH, 29.01.1998 - 4 StR 469/97

    Rechtsfolgen bei Zweifeln des Tatrichters - Umfang der Beweiswürdigung des

  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 421/97

    Zulässigkeit des Schusswaffeneinsatzes gegen einen Verfolger - Pflicht zum

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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3671
BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91 (https://dejure.org/1991,3671)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1991 - 4 StR 204/91 (https://dejure.org/1991,3671)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 4 StR 204/91 (https://dejure.org/1991,3671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit - Verminderung - Seelische Störung - Ausschluss der Schuldfähigkeit - Voraussetzungen für die Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 511
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91
    Eine vergleichbare Fragestellung ergibt sich in den Fällen, in denen eine "tiefgreifende" Bewußtseinsstörung festgestellt und geprüft wird, ob sie zu einer "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit geführt hat (vgl. BGHR § 21 StGB Bewußtseinsstörung 2; Salger in Festschrift für Tröndle [1989] S. 201, 214).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91
    Ist somit eine "schwere andere seelische Abartigkeit" den Erörterungen zugrunde gelegt worden (vgl. hierzu BGHSt 34, 22, 24), die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn sie eben diese "Schwere" aufweist, so liegt es nahe, dieser Form der seelischen Störung, wenn sie nicht zum Ausschluß der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB, sondern nur zu deren Verminderung führt, die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit zuzusprechen.
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91
    Dem Senat fehlen deshalb die Grundlagen, die Frage der "Erheblichkeit" (vgl. BGHSt 8, 113, 124) zu überprüfen.
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der damit festgestellten Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 sowie Beschlüsse vom 16. Mai 1991 - 4 StR 204/91, BGHR StGB Seelische Abartigkeit 20 und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Der Tatrichter wird in einer Gesamtbetrachtung die Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; BGH NStZ 1997, 485; BGH, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 10, 20, 23, 36; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249; BGH StV 2002, 17, 18; vgl. in diesem Sinne auch Venzlaff und Pfäfflin in Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung aaO S. 270 f.; Saß in Saß/Herpertz, Persönlichkeitsstörungen S. 177, 180).
  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder

    Wird im Einzelfall eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der damit festgestellten Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens gemäß § 21 StGB nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 StR 204/91, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 20; Beschluss vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 21 Rn. 8).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01

    Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der

    Wird eine "schwere" andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401), so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Unter diesen Umständen wird die schwere seelische Abartigkeit - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Steuerungsfähigkeit regelmäßig erheblich (§ 21 StGB) vermindern (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; vgl. auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 35, § 21 Rdn. 9; Rasch StV 1991, 126 f.; zum Problemkreis siehe auch Blau in: Festschrift für Wilfried Rasch, 1993, S. 113 ff.; Saß, Psychopathie Soziopathie Dissozialität, 1987, S. 113 ff.).

    Will der Tatrichter die Erheblichkeit einer schweren seelischen Abartigkeit verneinen, so hat er dies näher zu begründen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23).

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der damit festgestellten Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31 sowie Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 StR 204/91, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 20).
  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 632/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Ob die Steuerungsfähigkeit bei der Begehung der Tat erheblich eingeschränkt war, hat das Tatgericht in einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung zu bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlass und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (BGHSt 49, 45, 54; BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 10, 20, 23, 36), und dies in nachvollziehbarer Weise darzustellen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 3 StR 261/07).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Jedenfalls unter diesen Umständen liegt es nahe, daß diese Form der seelischen Störung dann, wenn sie - wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat - nicht zum völligen Ausschluß der Schuldfähigkeit im Sinne des § 20 StGB führt, jedenfalls die Wirkung einer "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 20; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1997 - 5 StR 483/96).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der

    a) Wird eine schwere andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

    Hierbei muss besonders geprüft werden, ob sich eine festgestellte schwere seelische Abartigkeit auf die konkret abzuurteilende Tat erheblich schuldmindernd ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 97, 485 f.; 96, 380, StV 91, 511; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. § 21 Rn. 8).
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