Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.11.1991

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91   

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https://dejure.org/1992,2022
BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91 (https://dejure.org/1992,2022)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1992 - 2 StR 520/91 (https://dejure.org/1992,2022)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91 (https://dejure.org/1992,2022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des Täters gegen die Aussage des Opfers steht - Anforderungen an die Begründung der tatrichterlichen Überzeugung, wenn Aussage gegen Aussage steht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 347
  • StV 1992, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis -

    Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

    Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Stehen sich Bekundungen eines - insbesondere einzigen - Zeugen und des Angeklagten unvereinbar gegenüber ("Aussage gegen Aussage"), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände, die die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen geeignet sind (BGH NStZ 1999, 139), erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; Beschl. v. 23.10.1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15.11.1991 - 2 StR 499/91, BGH NStZ 1992, 347).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01

    Amtsanmaßung

    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so unter anderem bei einander widersprechenden Aussagen des einzigen - unmittelbaren - Zeugen und des Angeklagten (BGH, StV 1991, 409, 451; NStZ 1992, 347 ; OLG Köln, aaO.); steht Aussage gegen Aussage - eine derartige Fallgestaltung ist aufgrund der nicht wiedergegebenen Einlassung der Angeklagten einerseits und der Angaben insbesondere der Zeugin M., die ersichtlich den unter II des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen zugrunde liegen, nicht auszuschließen, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigung wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wennn sie sich aufdrängt, so bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten bzw. Betroffenen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347; Senatsentscheidungen vom 24.7.1992 -Ss 314-315/92 und vom 13.10.1992 -Ss 356/92).
  • OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Insofern folgt aus § 261 StPO i.V.m. § 46 OWiG , daß der Tatrichter nachvollziehbar und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze darzulegen hat, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung gelangt ist, wobei er diese Feststellungen aus dem Beweisergebnis zu rechtfertigen hat (vgl. BGH NStZ 1992, 347 Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 267 Rn. 12, § 337 Rn. 26 ff; OLG Köln, NZV 1995, Seite 164 ).
  • KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so etwa bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten (vgl. BGHSt StV 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98

    Darlegung der Beweiswürdigung, Fahrlässigkeit, Foto,

    Vielmehr ist es zumindest in Fällen, die Anlass zu Zweifeln geben, erforderlich, dass der Tatrichter unter Berücksichtigung der Einlassung des Betroffenen nachvollziehbar und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze darlegt, aufgrund welcher Erwägungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung gelangt ist (vgl. BGH NStZ 1992, 347).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91   

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https://dejure.org/1991,3853
OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91 (https://dejure.org/1991,3853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1991 - 3 Ws 614/91 (https://dejure.org/1991,3853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1991 - 3 Ws 614/91 (https://dejure.org/1991,3853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 331
  • StV 1992, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    a) Indessen ist für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis i.S.d. § 111a StPO erforderlich, daß ein dringendes und sofortiges Bedürfnis der Öffentlichkeit an der Ausschaltung des Täters vom Straßenverkehr festgestellt werden kann (vgl. BGHSt 7, 165 [171]).

    Denn aus allen diesen Anknüpfungspunkten läßt sich häufig erst ableiten, ob der Schluß auf ein mangelndes Verantwortungsbewußtsein im Straßenverkehr gerechtfertigt ist (vgl BGHSt 7, 165 [175 f.]; BGH DAR 1956, 161 [162]).

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]).
  • BGH, 17.04.1962 - 5 StR 1/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1990 - 3 Ws 73/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Zwar haben rein berufliche oder wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB außer Betracht zu bleiben (vgl. Senatsbeschluß vom 25.01.1990 = NZV 1990, 237 = VRS 78, 445 - OLGSt Nr. 14 zu § 69a StGB m.w N.), indessen führt bei § 111a StPO der vorläufige Charakter der zu treffenden Maßnahme zur Berücksichtigung zumindest solcher Gesichtspunkte, die eine Gefährdung des Arbeitsplatzes so lange verhindern können, bis die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB durch Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses Bestand hat.
  • BGH, 17.01.1969 - 4 StR 537/68

    Führung eines Kraftfahrzeuges - Vorbereitung der Tat - Durchführung der Tat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 2 Ss 275/77

    Ausnahme; Sperre; Wiedererteilung; Fahrerlaubnis; Charaktermangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Zwar hat diese Vorschrift Ausnahmecharakter, so daß auch zu berücksichtigen ist, ob sich ein festgestellter Charaktermangel bei Einschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unter Umständen in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise auswirkt (vgl OLG Köln VRS 68, 278 [281] m.w.N.; OLG Koblenz VRS 60, 44 [45] m.w.N.; OLG Karlsruhe VRS 55, 122 ; OLG Hamm VRS 41, 358 [359]).
  • OLG Koblenz, 08.05.1980 - 1 Ss 170/80

    Sperre; Fahrerlaubnis; Ungeeignet; Ungeeignetheit; Charakter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Zwar hat diese Vorschrift Ausnahmecharakter, so daß auch zu berücksichtigen ist, ob sich ein festgestellter Charaktermangel bei Einschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unter Umständen in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise auswirkt (vgl OLG Köln VRS 68, 278 [281] m.w.N.; OLG Koblenz VRS 60, 44 [45] m.w.N.; OLG Karlsruhe VRS 55, 122 ; OLG Hamm VRS 41, 358 [359]).
  • OLG Köln, 24.10.1984 - 3 Ss 669/84

    Beschränkung der Berufung; Inhalt des Revisionsurteiles

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Zwar hat diese Vorschrift Ausnahmecharakter, so daß auch zu berücksichtigen ist, ob sich ein festgestellter Charaktermangel bei Einschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unter Umständen in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise auswirkt (vgl OLG Köln VRS 68, 278 [281] m.w.N.; OLG Koblenz VRS 60, 44 [45] m.w.N.; OLG Karlsruhe VRS 55, 122 ; OLG Hamm VRS 41, 358 [359]).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).

    Dies führt vorliegend dazu, dass die Strafkammer das ihr eingeräumte Ermessen nicht verletzt hat, wobei dahinstehen kann, wann konkret der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der in den Fällen der späten vorläufigen Entziehung vor allem berührt ist (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 331), verletzt ist.

    Soweit der Verteidiger darauf hinweist, dass der Angeschuldigte als Kraftfahrer dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ist dem nicht nur entgegenzuhalten, dass der Angeschuldigte seine Fahrerlaubnis derzeit erst rund 1 Monat entbehrt, sondern auch, dass es sich, was die Höhe des Schadens zeigt, um ein schwerwiegendes Delikt handelt, das dem Angeschuldigten vorgeworfen wird (vgl. zur Abwägung auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 331).

  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; VRS 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Bei Beurteilung des Ermessensspielraums ist auch nicht danach zu unterscheiden, ob der Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil ein Verkehrsdelikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB oder eine andere Straftat zugrundeliegt, die zwar im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, jedoch dem verletzten Rechtsgut nach mit dem Straßenverkehr nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (OLG München NJW 1992, 2776 ; a.A.: OLG Düsseldorf DAR 1992, 187, 188).
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