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   OLG Hamm, 21.11.1991 - 1 VAs 31/91   

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https://dejure.org/1991,3618
OLG Hamm, 21.11.1991 - 1 VAs 31/91 (https://dejure.org/1991,3618)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.1991 - 1 VAs 31/91 (https://dejure.org/1991,3618)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 1991 - 1 VAs 31/91 (https://dejure.org/1991,3618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 299
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.08.2005 - 2 StR 225/05

    Verurteilung von Lutz Drach wegen Geldwäsche im Schuldspruch bestätigt Frage der

    Soweit das Landgericht sich, wie die Revision, auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm in StV 1993, 299, und des Oberlandesgerichts Bremen in StV 1993, 377 gestützt hat, lagen diesen Entscheidungen jeweils andere Sachverhalte zu Grunde; hierauf ist schon in der Stellungnahme des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Aachen vom 13. September 2004 an den Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer zutreffend hingewiesen.
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 327/06

    Vergleich mit Strafen für Mittäter bzw. andere Bandenmitglieder

    Die von der Revision zum Beleg ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung OLG Hamm StV 1993, 299 ff. ergibt nichts anderes.
  • OLG Hamm, 11.06.1996 - 1 VAs 25/96

    Strafprozessrechtliche Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts eines Beschuldigten

    Der Senat hält an der vom Oberlandesgericht Hamm stets vertretenen Auffassung fest, daß es sich bei der Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren um eine Prozeßhandlung handelt, die im Grundsatz nicht im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG überprüfbar ist (vgl. zuletzt OLG Hamm StV 93, Seite 299, 300).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall zu dem der Entscheidung des Senats 1 VAs 31/91 (StV 93, 299) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem das Ermittlungsverfahren bereits fast 6 Jahre gedauert hatte.

  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 1 VAs 7/03

    Akteneinsicht, Verweigerung, Anfechtung der Entscheidung, Antrag auf gerichtliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats handelt es sich bei der Versagung von Akteneinsicht in einem laufenden Ermittlungsverfahren um eine Prozesshandlung, die im Grundsatz im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüfbar ist (vgl. dazu OLG Hamm, StV 93, 299 Senatsentscheidung vom 27. Juni 2002 - 1 VAs 7/02).
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 1 VAs 6/02

    Akteneinsicht, Steuerstrafverfahren, Steuerberater, Rechtsweg

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats handelt es sich bei der Versagung von Akteneinsicht in einem laufenden Ermittlungsverfahren um eine Prozesshandlung, die im Grundsatz nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (vgl. OLG Hamm StV 1993, 299; zuletzt in 1 VAs 64/99 - Beschluss vom 1. Dezember 1999 -).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. die Zusammenstellung bei OLG Hamm NStZ 1984, 280 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl. § 147 Rdz. 39; zuletzt: OLG Hamm StV 1993, 299 ; MDR 1993, 788 ; KG StV 1993, 370 ; Wistra 1994, 38), daß es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozeßhandlung handelt, bei der eine Nachprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG nicht zulässig ist.
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 1 VAs 53/00

    Akteneinsicht; Anfechtbarkeit der die Akteneinsicht verweigernden Entscheidung

    Der Senat hält an der vom Oberlandesgericht Hamm stets vertretenen Auffassung fest, dass es sich bei der Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren um eine Prozesshandlung handelt, die im Grundsatz nicht im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG überprüfbar ist (vgl. zuletzt OLG Hamm StV 93, Seite 299 Senatsentscheidungen vom 11. Juni 1996 - 1 VRs 25/96; Senatsentscheidung vom 30. Dezember 1997 - 1 VAs 71/97).
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