Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3303
BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93 (https://dejure.org/1993,3303)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93 (https://dejure.org/1993,3303)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 1993 - 2 BvR 1366/93 (https://dejure.org/1993,3303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung nach § 329 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93
    a) Die - nach § 35a Satz 2 StPO gebotene - Belehrung auf der Rückseite der dem Beschwerdeführer zugegangenen Ladung war allerdings mißverständlich und damit unzureichend (vgl. zum Erfordernis der Unmißverständlichkeit etwa BGHSt 24, 15 [25]).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Ihr hätte daher - nicht anders als beispielsweise der allgemein bekannten Tatsache eines täglichen Auftretens von Verkehrsstauungen an einem bestimmten Ort bei Nutzung des PKW zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: BVerfG, Zweiter Senat, 3. Kammer, Beschluß vom 13. September 1993, Strafverteidiger 1994, S. 113) - durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung getragen werden müssen.
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist einschlägig; die Verwirklichung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör von Auslegung und Anwendung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO abhängt (vgl. BVerfGE 41, 332 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 1993 - 2 BvR 1366/93 -, juris).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Wie für den Ladungsmangel gilt auch für eine etwaige Krankheit eines Angeklagten (hier von dem Internisten Dr. J. D. vom 19. Januar 2004 attestiert), daß sie ihn nur dann entschuldigt, wenn sie für sein Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung ursächlich war (vgl. BVerfG StV 1994, 113; OLG Oldenburg GA 1993, 462, 463; OLG Karlsruhe MDR 1978, 75; Ruß in KK, § 329 StPO Rdn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2022 - 31 A 373/22

    Erfordernis des Einreichens der Berufungsschrift als elektronisches Dokument;

    vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 - , juris Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse vom 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89 -, juris Rn. 9, und vom 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93 -, juris Rn. 4.
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ss 288/08

    Wiedereinsetzung; Belehrung, Kausalität, Ursächlichkeit

    Voraussetzungen sind, dass der Angeklagte, ohne dass es insoweit auf ein Verschulden ankäme, zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen war (OLG Köln NStZ-RR 2002, 142; OLG Hamm NStZ 1982, 522, 523), dass dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (OLG Köln a.a.O.; OLG Köln NZV 2000, 429, 430; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93 - juris; KG Berlin GA 1975, 148 f.; OLG Oldenburg GA 1993, 462; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 319, 320) und ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 4 Ss 629/06

    Bußgeldverfahren: Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist auf Grund

    Die Belehrung muss deshalb klar, unmissverständlich und vollständig sein (BVerfG StV 1994, 113; BGH 24, 15, 25).
  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

    Sie geht aus von der Eigenverantwortung jedes Verfahrensbeteiligten, ohne Sachverhalte außer Acht zu lassen, welche im Einzelfall das Beteiligtenverhalten als verständlich und damit als nicht vorwerfbar im Sinne des Wiedereinsetzungsrechts erscheinen lassen (vgl. BVerfG, StV 1994, 113/114).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Selbst wenn es auf die Sichtweise der Beschwerdeführerin ankäme, hätte sie angesichts der - allgemein bekannten - Möglichkeit von im Dezember auftretenden schwierigen Straßenverhältnissen, wie bereits das Landgericht angeführt hat, auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen oder zumindest einen hohen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" einkalkulieren müssen (vgl. auch BVerfG StV 1994, 113).
  • KG, 28.09.2017 - 4 Ws 120/17

    Berufung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte

    10 Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind, dass der Angeklagte, ohne dass es insoweit auf ein Verschulden ankäme, zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen war, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380; OLG Frankfurt aaO; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142; Paul in Karlsruher Kommentar aaO, § 329 Rnr. 22 jeweils m.w.N.; zur Kausalität des Wiedereinsetzungsgrundes vgl. auch BVerfG StV 1994, 113; Senat, Beschluss vom 27. März 2017 - 4 Ws 58/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 27. August 2015 - III- 1 Ws 312/15 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2014, 376 jeweils m.w.N.) und ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 2 Ss 379/09
    Die Rüge wäre jedoch auch ferner unbegründet, da die Tatsachen, die der Entschuldigung zu Grunde liegen, die Ursache für das Fernbleiben gewesen sein müssen (vgl. auch BVerfG StV 1994, 113).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht