Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93   

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https://dejure.org/1993,791
BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93 (https://dejure.org/1993,791)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1993 - 5 StR 539/93 (https://dejure.org/1993,791)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1993 - 5 StR 539/93 (https://dejure.org/1993,791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 StPO; § 395 StPO; § 400 StPO; § 401 StPO
    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Beschränkung des Rechtsmittels der Nebenklage bei Dauerdelikten

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zuhälterei - Menschenhandel - Tateinheit - Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 390
  • NJW 1994, 1015
  • MDR 1994, 289
  • NStZ 1994, 141
  • StV 1994, 283
  • StV 1994, 284
  • JR 1995, 71
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Steht des Dauerdelikt der Zuhälterei mit Menschenhandel und Vergewaltigung jeweils in Tateinheit, so ist eine Beschränkung der Revision auf die Aburteilung wegen Vergewaltigung zulässig (Ergänzung BGH, 11. Juni 1980, 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288).

    Dies ergibt sich aus der Struktur der genannten Dauerdelikte, die auch dazu geführt hat, daß in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt begangene Straftaten trotz rechtskräftiger Aburteilung dieses Delikts unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind (BGHSt 29, 288, 293; dazu BVerfGE 56, 22; Laufhütte in LK 10. Aufl. vor § 174 Rdn. 22, 23).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Dies ergibt sich aus der Struktur der genannten Dauerdelikte, die auch dazu geführt hat, daß in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt begangene Straftaten trotz rechtskräftiger Aburteilung dieses Delikts unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind (BGHSt 29, 288, 293; dazu BVerfGE 56, 22; Laufhütte in LK 10. Aufl. vor § 174 Rdn. 22, 23).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Lassen sich ausnahmsweise keine Feststellungen zum Tatgeschehen treffen, so ist dies in den Urteilsgründen unter Angabe der in Betracht kommenden Beweismittel darzulegen (vgl. BGH NJW 1980, 2423).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
    Das Revisionsgericht muß insbesondere prüfen können, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Der Senat weist den neuen Tatrichter darauf hin, dass er alle in Tateinheit mit dem Nebenklagedelikt stehenden Delikte - auch Offizialdelikte - erneut zu prüfen haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 400 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Deshalb überschneiden sich die Ausführungshandlungen der schweren Zwangsprostitution und der Vergewaltigung und stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, NJW 1994, 1015 (zu § 181 StGB aF); Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98, NStZ 1999, 311 (zu § 180b StGB aF); vom 22. Juli 2020 - 2 StR 92/20 (zu § 232 StGB aF)), nicht aber die später verwirklichten Sexualdelikte.
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Es kann dahinstehen, ob der Umstand, dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und schwerer wiegende Straftaten trotz der Annahme materiellrechtlicher Tateinheit unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind ( BGHSt 29, 288, 292 ff.; BGH StV 1999, 352, 353), es rechtfertigen kann, eine Beschränkung der Revision auf in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt stehende schwerere Straftaten als wirksam anzusehen (Paul in KK 6. Aufl. § 318 Rdn. 6a; zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, wenn diese mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei tateinheitlich zusammentrifft, s. BGHSt 39, 390).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Diese ist deshalb insoweit einer selbstständigen Aburteilung zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, NJW 2016, 657 Rn. 35 ff.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 9. November 1993 ? 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, sowie zu einem anderen Fall, BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, NJW 1973, 335, 336).
  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Das bei der Tat zu B. III. 1. tateinheitlich verwirklichte (Dauer-)Delikt der ausbeuterischen und dirigierenden Zuhälterei ist schließlich als minder schweres Delikt auch nicht in der Lage, die vorgenannten schwereren Tatbestände des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Vergewaltigung zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1993 - 5 StR 539/93; zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Das Problem des etwaigen Verbrauchs der Strafklage für Taten, die schwerer wiegen als die fortgesetzte Handlung, stellt sich auch bei Dauerstraftaten, für die in der Rechtsprechung rechtsstaatliche und praktikable Lösungen entwickelt worden sind (BGHSt 29, 288 für § 129 StGB; BGHSt 36, 151 für die Waffendelikte; BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, für § 181 a StGB; vgl. auch BGHSt 35, 318).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Das bei der Tat zu Ziff. II. 2. tateinheitlich verwirklichte (Dauer-)Delikt der ausbeuterischen Zuhälterei ist schließlich als minder schweres Delikt auch nicht in der Lage, die vorgenannten schwereren Tatbestände des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Vergewaltigung zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH, Urteil v. 09.11.1993 - 5 StR 539/93, zit. nach juris).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von

    Aufgrund des zulässigen Rechtsmittels des Nebenklägers hat das Revisionsgericht jedenfalls zu prüfen, ob der Tatrichter Strafvorschriften unangewendet gelassen hat, die zum Anschluß des Nebenklägers berechtigen und bei weitgehender tatbestandlicher Überschneidung dieselbe Zielrichtung haben wie das Delikt, dessen Nichtanwendung der Nebenkläger in zulässiger Weise beanstandet (vgl. auch BGHSt 39, 390).

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß das festzustellende Verhalten des Angeklagten M auch unter dem Gesichtspunkt von Offizialdelikten zu prüfen sein wird (vgl. BGHSt 39, 390, 391).

  • BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03

    Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller

    Zwar sind die genannten Verbrechen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - jeweils tateinheitlich mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei verwirklicht worden; eine zur Annahme von Tateinheit führende Verklammerung der Verbrechenstatbestände durch das tateinheitlich begangene Vergehen scheitert jedoch am Fehlen zumindest annähernder Wertgleichheit (vgl. BGHSt 39, 390, 391 f.; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10

    Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Zuhälterei; schwerer Menschenhandel

    Bei der Zuhälterei handelt es sich um ein Dauerdelikt, so dass mehrere, zeitlich gestreckte dirigierende Maßnahmen zum Nachteil einer Prostituierten rechtlich zu einer Tat zusammengefasst werden (BGHSt 39, 390).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04

    Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe (Beweiswürdigung); Mittäterschaft

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17

    Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

  • BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20

    Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94

    Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 547/17

    Fehlende Festsetzung der Höhe des Tagessatzes im Rahmen der Verhängung von

  • OLG Frankfurt, 27.06.2000 - 2 Ss 131/00

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers

  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BayObLG, 20.10.2003 - 4St RR 120/03

    Vollendung der Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln bei Einschaltung eines

  • OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 2 Ss 131/00

    Rechtsmittel des Nebenklägers: Umfang der Kognitionspflicht bei tateinheitlich

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08

    Berufung im Strafverfahren: Voraussetzungen einer Beschränkung auf den

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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4104
BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94 (https://dejure.org/1994,4104)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - 5 StR 95/94 (https://dejure.org/1994,4104)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 (https://dejure.org/1994,4104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen Nachteil - Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 283
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90

    Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden -

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.
  • BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93

    Zulässigkeit der Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Zum Verhältnis von unerlaubtem Erwerb zu unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln siehe BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2.
  • BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84

    Begründung oder Ablehnung eines Beweisantrags auf Augenscheinseinnahme -

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280; Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind.
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 360/60

    Einnahme des Augenscheins - Ablehnung des Antrag - Hauptverhandlung - Vernehmung

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280; Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind.
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
    Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280; Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind.
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.).
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.; BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635; NStZ 1994, S. 554 ; S. 593).
  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).
  • OLG Oldenburg, 11.07.1994 - Ss 215/94

    Auslandszeuge, Anschrift, ausländische, Anschrift, ungenaue, Zeuge, ladbarer,

    Die vorangegangene abweichende Einlassung durfte das Landgericht im Rahmen seines Ermessens nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO , anders, als wenn der Angeklagte zuvor geschwiegen hätte (BGH StV 1994, 283 f), durchaus bewerten (vgl. BGH NJW 1994, 1484 = MDR 1994, 604 ).

    Auch war nach aller Lebenserfahrung kaum zu erwarten, daß der Zeuge sollte er überhaupt trotz der vom Angeklagten mitgeteilten unpräzisen Anschrift ermittelt und geladen werden können, zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht erscheinen und dort ihn selbst schwer belastende Angaben machen würde, wozu er rechtlich nicht verpflichtet war (§ 55 StPO ; vgl. die zuletzt genannte BGH-Entscheidung sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 244 , Rdn. 43 f; Herdegen in KK- StPO , 3. Aufl., § 244 Rdn. 85; die Entscheidung BGH StV 1994, 283 steht bei der hier vorliegenden Fallgestaltung nicht entgegen).

  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt im Rahmen des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2 und 3).
  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 5. Strafsenates, bei der Entscheidung über die Vernehmung eines Auslandszeugen seien die für den Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation nicht anwendbar(Beschluß v. 22. März 1994 - 5 StR 95/94 = StV 1994, 283).
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

    Der 5. Strafsenat hält bei Auslegung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nach Maßgabe der Aufklärungspflicht eine Beweisantezipation für zulässig, für welche die beim Augenschein von der Rechtsprechung entwickelten engeren Grenzen nicht gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. März 1994 - 5 StR 8/94 und 5 StR 95/94 -, letzterer veröffentlicht in StV 1994, 283).
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