Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93   

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OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93 (https://dejure.org/1993,2696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.11.1993 - Ss 340/93 (https://dejure.org/1993,2696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. November 1993 - Ss 340/93 (https://dejure.org/1993,2696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz; Vergleich des Erscheinungsbildes; Polizeiliche Lichtbildvorlage; Verkehrsdelinquent

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederkennen in Hauptverhandlung; Beweiswert; Kriminalistischer Erfahrenssatz; Vergleich des Erscheinungsbildes; Polizeiliche Lichtbildvorlage; Verkehrsdelinquent

Papierfundstellen

  • StV 1994, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Denn nach ständiger Rechtsprechung und einhelliger Auffassung in der Literatur ist allein die Haltereigenschaft des Angeklagten kein hinreichendes Beweisanzeichen dafür, daß er das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat (BGHSt 25, 365 ; KK/Hürxthal, StPO ; 3. Aufl. § 261 Rdn. 48; LR-Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 49 m.w.N.; SK- StPO /Schlüchter § 261 Rdn. 62).

    Die Strafkammer wird daher in der neuen Hauptverhandlung vorsorglich über die bloße Haltereigenschaft hinausgehende weitere Umstände, die dafür sprechen, daß der Angeklagte zur Tatzeit Fahrer des BMW-Fahrzeugs war, zu erörtern haben (vgl. BGHSt 25, 365 ff).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1990 - 2 Ss 288/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
  • OLG Celle, 14.07.1987 - 3 Ss 256/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1993 - Ss 340/93
    Der Eindruck der belastenden Zeugen in der Hauptverhandlung, der Angeklagte sei der Verkehrsdeliquent gewesen, kann durch das vergleichen des Erscheinungsbildes des Angeklagten mit dem aus dem früheren Wiedererkennen anläßlich der polizeilichen Lichtbildvorlage überlagert und beeinflußt gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 204 ; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506 ; StV 1991, 509; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl., S. 53 - 55, 105 - 108).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II   

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https://dejure.org/1993,4463
OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II (https://dejure.org/1993,4463)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II (https://dejure.org/1993,4463)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II (https://dejure.org/1993,4463)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 8
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Zwar schließen Fehler bei der Lichtbildvorlage entgegen der Auffassung der Revision die Verwertbarkeit des Wiedererkennens nicht aus, dem Urteil muss jedoch zu entnehmen sein, dass dem Gericht in diesem Fall der Mangel und die mögliche Beeinträchtigung des Beweiswertes bewusst war (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1994, 8; OLG Hamm a. a. O.).

    Dem angefochtenen Urteil lässt sich noch nicht einmal ansatzweise entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 511; aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss vom 4. März in 2 Ss 30/04).

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Allein der Umstand, dass die Zeugen bei der Lichtbildvorlage mit einer 80 bis 90 % Sicherheit glaubten, den Angeklagten wiederzuerkennen, ist bestenfalls ein äußerst schwacher Indikator für die tatsächliche Identifizierungsgewissheit des Zeugen (vgl. BGH NStZ 1994, 295 ; OLG Düsseldorf StV 1994, 8 ; NStZ-RR 2001, 110 ; OLG Köln StV 1994, 68), besagt aber nichts über die objektive Richtigkeit der Identifizierungsentscheidung (Eisenberg aaO. Rdnr. 1408).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02

    Strafverfahren: Auswirkungen von Mängeln der Täteridentifizierung auf Grund

    Zudem lassen die Entscheidungsgründe befürchten, dass es versäumt wurde, die Identifizierung des Angeklagten durch die Zeugen P. und D. G. unter der besonders suggestiven Wirkung der Lichtbildvorlage zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 8).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

    Dahinstehen kann, ob dem angefochtenen Urteil ausreichend deutlich zu entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Zutreffend ist zwar der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419) der Tatrichter sich des nach allgemeiner Meinung (vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511) beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst sein muss.
  • OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01

    Wiedererkennen, beschränkter Beweiswert, Identifizierung in der Hauptverhandlung,

    Zwar schließen Fehler bei der Lichtbildvorlage die Verwertbarkeit des Wiedererkennens nicht aus, dem Urteil muss jedoch zu entnehmen sein, dass dem Gericht in diesem Fall der Mangel und die mögliche Beeinträchtigung des Beweiswertes bewusst war (OLG Düsseldorf StV 94, 8; vgl. auch LG Köln, NStZ 91, 202).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.09.1992 - 1 Ss 256/92   

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https://dejure.org/1992,11056
OLG Celle, 01.09.1992 - 1 Ss 256/92 (https://dejure.org/1992,11056)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.09.1992 - 1 Ss 256/92 (https://dejure.org/1992,11056)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. September 1992 - 1 Ss 256/92 (https://dejure.org/1992,11056)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1363/22

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Bußgeldverfahren bei Analphabetismus des

    Einem Analphabeten ist aber für die Hauptverhandlung ein Verteidiger zu bestellen, wenn eine sachgerechte Verteidigung Aktenkenntnis erfordert oder eine umfangreiche Beweisaufnahme dem Betroffenen Anlass gibt, sich Notizen über den Verhandlungsablauf und den Inhalt von Aussagen zu machen, weil er sie als Gedächtnisstütze benötigt (LG Berlin a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 01.09.1992 - 1 Ss 256/92 bei juris).
  • LG Chemnitz, 17.05.2017 - 2 Qs 200/17

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Analphabet

    Dies ist dem Angeklagten als Analphabet ohne Verteidiger nicht möglich (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 1983 - 3 Ws 45/83 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 01. September 1992 - 1 Ss 256/92 juris; Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 09.11.2007, 12 Qs 57/07, veröffentlicht in: NJW 2008, 454).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.1993 - 1 Ws 323/93   

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https://dejure.org/1993,6883
OLG Hamm, 20.07.1993 - 1 Ws 323/93 (https://dejure.org/1993,6883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.1993 - 1 Ws 323/93 (https://dejure.org/1993,6883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 1 Ws 323/93 (https://dejure.org/1993,6883)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 8
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 26.11.2008 - 1 Ws 497/08

    Bestellung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als

    Zudem war es unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs angezeigt, nachdem der vom Beschuldigten genannte Verteidiger nicht bestellt werden sollte, dem Beschuldigten erneut die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls einen anderen Verteidiger zu benennen (vgl. OLG Hamm StV 1994, 8 ).
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