Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1758
BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95 (https://dejure.org/1995,1758)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95 (https://dejure.org/1995,1758)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95 (https://dejure.org/1995,1758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende Sachverhaltsaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverhaltsaufklärung - Freiheit der Person - Widerruf der Strafaussetzung - Verurteilter - Verfahrenseinstellung - Schuldeingeständnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 168
  • StV 1996, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
    Nur bei Beachtung dieser Grundsätze wird der Bedeutung der Freiheitsgarantie und der Idee der Gerechtigkeit, die wesentlicher Bestandteil des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit ist, Genüge getan (stRspr vgl. BVerfGE 70, 297 [308] m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
    Im übrigen setzt die Einstellung lediglich das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts voraus; sie stützt sich gerade nicht auf die Gewißheit über die Schuld (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., Rn. 7; vgl. auch BVerfGE 82, 106 [116 ff.]).
  • BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Dementsprechend kann auch die Tatsache, dass sich die Beklagte zur Zahlung des geforderten Geldbetrages gegen Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs. 2 ZPO eingelassen hat, nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden, wie das Landgericht zu Recht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG geltend macht (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95 -, juris Rdn. 11; Kammerbeschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris Rdn. 19; Rettenmaier, NJW 2013, 123).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen

    Daran ändert die durch eine Einstellung nach § 153a StPO nicht widerlegte Unschuldsvermutung (BVerfG NStZ-RR 1996, 168) ebenso wenig wie die Voraussetzung eines hinreichenden Tatverdachts für die Einstellung (zu letzterer etwa MüKoStPO/ Peters , 1. Aufl. 2016, § 153a StPO Rn 8; KK-StPO/ Diemer , 8. Aufl. 2019, § 153a StPO Rn 11).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Dabei durfte es berücksichtigen, dass die Anwendung des § 153a StPO gegenüber einem möglichen Unschuldigen untersagt ist (vgl. BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, NStZ-RR 1996, 168 ; BVerwGE 111, 43 ; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 153a, Rn. 2), und deshalb folgern, das Strafgericht habe - weil der Beschwerdeführer andernfalls im Hinblick auf § 113 Abs. 3 StGB vom Vorwurf freizusprechen gewesen wäre - ebenfalls angenommen, der Transparenttext sei geeignet gewesen, den Verdacht der Beleidigung zu begründen.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14

    Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von

    Eine strafrechtliche Verurteilung C., die seiner Ernennung gem. § 76 Abs. 3 S. 3 AktG entgegengestanden hätte, lag nicht vor; die jeweils in Rede stehenden strafrechtlichen Vorwürfe sind bei einer Verfahrenseinstellung gem. § 153a StPO keineswegs sicher bewiesen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.12.1995, 2 BvR 1732/95, NStZ-RR 1996, 169, Rn. 12, juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. BVerfG StV 1996, 163; BVerfGK 11, 323 [330 f.]).

    Bildet der Vorwurf erneuter Straftaten den wesentlichen oder gar einzigen Anknüpfungspunkt für eine negative Sozialprognose muss sich das entscheidende Gericht jedenfalls durch eigene Aufklärungsmaßnahmen die Überzeugung verschaffen, dass er zutrifft (vgl. zu § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG bzw. § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB: BVerfG NStZ-RR 1996, 168; NStZ 1991, 30; NStZ 1987, 118).

    Die bloße Existenz eines Haftbefehls reicht mithin nicht aus, den ihm zugrunde liegenden Tatvorwurf zum Anlass eines Widerrufs nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JGG zu machen (vgl. für Anklage: BVerfG NStZ-RR 1996, 168).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 113/07

    Beginn der Klagefrist für eine Restitutionsklage bei Einstellung des

    Dementsprechend gilt nach einer solchen Einstellung weiter die Unschuldsvermutung für den Angeklagten (BVerfG MDR 1991, 891, 892; NStZ-RR 1996, 168, 169).
  • OLG Köln, 18.08.2022 - 15 U 258/21

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung Zulässigkeit

    Denn auch eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO setzt das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95, NStZ-RR 1996, 168, 169; BeckOK-StPO/Beukelmann, § 153a Rn. 14 [Stand: 1. Juli 2022]; MüKo-StPO/Peters, § 153a Rn. 8).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auch wenn die Tatsache, dass der im Strafverfahren nicht durch einen Verteidiger vertretene Soldat den Strafbefehl akzeptiert hat, nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95 - NStZ-RR 1996, 168 zur rechtlichen Würdigung einer Zustimmung zur Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153a StPO), so ist der Soldat immerhin wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 1 200 EUR verurteilt worden, ein Geldbetrag, der ihn bei seinen finanziell angespannten Verhältnissen sehr belastet; dies hat er bei seiner Anhörung am 31. Januar 2007 auch zu erkennen gegeben.
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Ihre Berücksichtigung als Widerrufsgrund hindert es folglich nicht, daß sie noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, sofern sich das Widerrufsgericht die Überzeugung von der Schuld des Täters verschafft hat (vgl. BVerfG aaO. und StV 1996, 163; EGMR StV 2003, 82 mit Anmerkung Pauly = StraFo 2003, 49 = NJW 2004, 43 und StV 1992, 282; OLG Jena NStZ-RR 2003, 316; HansOLG NStZ 1992, 130; KG NStZ-RR 2001, 136, 137 und StV 1988, 26; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 9; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56f Rdnrn. 4 - 7 m. weit.

    Die Tatsache, daß eine Anklage vorliegt, läßt einen Widerruf ohnehin nicht zu (vgl. BVerfG StV 1996, 163, 164).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die

    Das Vorliegen einer erneuten Anklage rechtfertigt den Widerruf der Bewährung jedenfalls nicht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995 - 2 BvR 1732/95 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 3d A 1184/11
  • LG Düsseldorf, 28.04.2015 - 1 AR 13/15

    Betrugsvorwurf gegenüber Ärzten im Zusammenhang mit der Erbringung von

  • OLG Köln, 27.04.2023 - 15 U 143/22
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 118-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung

  • VG Düsseldorf, 21.09.2018 - 18 K 7946/17
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 28-IV-13
  • FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00

    Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97

    Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von

  • OLG Hamm, 21.07.2020 - 5 Ws 205/20

    Widerruf der Aussetzung der Jugendstrafe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht