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   BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95   

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BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95 (https://dejure.org/1995,2169)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1995 - 1 StR 377/95 (https://dejure.org/1995,2169)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1995 - 1 StR 377/95 (https://dejure.org/1995,2169)
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Fahrt nach Mannheim-Rheinau

§§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus, psychische Beihilfe, 'Umstiftung';

Verfahrensrüge nach §§ 338 Nr. 3, 24 StPO setzt Mitteilung der dienstlichen Äußerung gem. § 26 Abs. 3 StPO im Wortlaut voraus

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge - Geschlossene Mitteilung - Wörtliche Mitteilung - Äußerung des abgelehnten Richters - Anstiftung - Beihilfe - Konkreter Tatentschluß - Bestärkung des Entschlusses - Wechsel der Tatmodalitäten - Omnimodo facturus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 26, § 27; StPO § 344, § 24, § 338 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 1
  • StV 1996, 2
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 14/64

    Knüppel - §§ 250, 26 StGB, Anstiftung zur Qualifikation, omnimodo facturus; § 251

    Auszug aus BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95
    Beschränkt sich aber der Hintermann darauf, hinsichtlich der Tat, zu der der (spätere) Täter entschlossen ist, einen Wechsel von Tatmodalitäten zu veranlassen, so liegt - von den hier nicht vorliegenden Fällen der "Übersteigerung" (vgl. hierzu BGHSt 19, 339) und der "Abstiftung" (vgl. hierzu Roxin aaO. Rdn. 33) abgesehen - Beihilfe und nicht Anstiftung vor (Roxin aaO. Rdn. 31).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95
    Bei einer auf §§ 24, 338 Nr. 3 StPO gestützten Verfahrensrüge ist erforderlich, daß die Revision die gemäß § 26 Abs. 3 StPO vom abgelehnten Richter abgegebene dienstliche Äußerung geschlossen und im Wortlaut mitteilt (BGHSt 37, 298, 299; BGH StV 1981, 163, StV 1993, 235).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auch ihre Ansicht, rechtlich sei die Bestärkung des Täters K. in seinem Tatentschluß keine taugliche Beihilfehandlung, trifft nicht zu (vgl. BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 = NStZ-RR 1996, 1 = StV 1996, 2).

    Hatte er aber "zwischenzeitlich Bedenken bekommen", was der neue Tatrichter zu überprüfen haben wird, so war er möglicherweise noch nicht endgültig zur Tat entschlossen (vgl. dazu BGHR StGB § 26 Bestimmen 3) und konnte dann noch angestiftet werden.

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Zwar kann der zu einer konkreten Tat bereits fest Entschlossene nicht mehr zu ihr "bestimmt" werden (Fall des sog. "omnimodo facturus"; vgl. BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Entgegen dem Vorbringen in der Stellungnahmeschrift vom 29. Juli 2020 (S. 2 f.) ist es ohne Bedeutung, dass das Beschimpfen und Bespucken des Tatopfers für dessen Tötung als solche nicht erforderlich und das tatausführende IS-Mitglied hierzu aller Wahrscheinlichkeit nach schon vor diesen Äußerungen und Handlungen fest entschlossen war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, NStZ-RR 1996, 1).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (Fall des sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn in diesem Fall fehlt es an der erforderlichen Kausalität der Anstiftungshandlung (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 26 Rn. 4).

    a) Auch gegenüber einem zu einer konkreten Tat bereits Entschlossenen kann noch durch Bestärkung seines Tatentschlusses (psychische) Beihilfe geleistet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3).

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    Der Beschwerdeführer trägt den Inhalt der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter nicht vor; dies gehört indessen - auch hier - zum notwendigen Rügevortrag (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1996, 2).
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Dementsprechend sind solche Erklärungen eines Verteidigers, ebenso wie dienstliche Erklärungen eines Richters (vgl. BGH StV 1996, 2 m. w. N.), bei einer entsprechenden Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO mitzuteilen.
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Mit der Vergatterung oder ihrer Veranlassung hat der Beschwerdeführer - in Befolgung und Förderung der allgemeinen Befehlslage - die unmittelbaren Täter in ihrem zuvor bereits anderweits geweckten Tatentschluß letztlich lediglich maßgeblich bestärkt (vgl. auch BGHR StGB § 26 - Bestimmen 3; DDR-Strafrecht Allgemeiner Teil, Lehrbuch 1976 S. 377 f.).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22

    Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen

  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1995 - 1 StR 23/95   

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https://dejure.org/1995,4700
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BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - 1 StR 23/95 (https://dejure.org/1995,4700)
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  • NStZ 1996, 22
  • StV 1996, 2
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64

    Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - 1 StR 23/95
    Der Rüge steht nicht entgegen, daß die Verteidigung gegen die Anordnung des Vorsitzenden (Protokoll: "Der Vorsitzende ließ den Sachverständigen gemäß § 79 StPO unvereidigt") nicht die Entscheidung des Gerichts angerufen hatte (§ 238 Abs. 2 StPO); denn jedenfalls dadurch, daß die Ausführungen des - entgegen zwingender gesetzlicher Vorschrift - unbeeidigt gebliebenen Sachverständigen Bestandteil der Urteilsfindung waren, machte sich das Gericht die gesetzeswidrige Entscheidung des Vorsitzenden zu eigen (vgl. BGHSt 20, 98, 99).
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