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   OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97   

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OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97 (https://dejure.org/1997,5245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.1997 - 3 Ss 286/97 (https://dejure.org/1997,5245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 1997 - 3 Ss 286/97 (https://dejure.org/1997,5245)
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Papierfundstellen

  • StV 1998, 13
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auf Maßnahmen und Beschlüsse des Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung kann die Beanstandung eines Verstoßes gegen § 338 Nr. 8 StPO aber nicht gestützt werden (OLG Koblenz VRS 25, 284, 285; OLG Zweibrücken NZV 1996, 162, 163).

    Zugunsten des Angekl. mußte aber bei der Entscheidung über den Antrag auf Terminsverlegung berücksichtigt werden, daß ihm das Recht auf Beistand durch einen Verteidiger auch außerhalb der notwendigen Verteidigung aus dem Grundsatz des rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens zustehen kann (OLG Zweibrücken NZV 1996, 162, 163).

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Der Verfahrensverstoß wirkt in die Hauptverhandlung hinein, denn es kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, daß die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Verteidigers für den Angekl. günstiger verlaufen wäre (vgl. BGHSt 36, 259, 262).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    daß ein Beschl. des Gerichts gerügt wird, der in der Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. BGHSt 21, 334, 359).
  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80

    Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Die Terminierung liegt zwar grundsätzlich im Ermessen des Gerichts, allerdings ist es gehalten, über Anträge auf Verlegung des Termins nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und den berechtigten Interessen der Prozeßbeteiligten zu entscheiden (BGH GA 1981, 37.38: OLG Zweibrücken NStZ 1996, 162, 163).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 415/17

    Recht auf Verteidigerbeistand (faires Verfahren bei er Terminierung der

    Bei der hier gegebenen Sachverhaltskonstellation bedurfte angesichts der Nichtbescheidung des Schreibens vom 12. April 2016 und des Übergehens des Terminverlegungsantrags vom 13. April 2016, zu dessen Vorlage und Verbleib die Strafkammer keine Erklärung abgegeben hat, keines (Aussetzungs-)Antrags in der Hauptverhandlung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 StRR 90/96, BayObLGSt 1996, 94, 95; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 3 Ss 286/97, StV 1998, 13, 14; Jäger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 19; Arnoldi in Münchener Kommentar, StPO, § 213 Rn. 18; siehe allgemein zum Meinungsstand hinsichtlich der Zulässigkeitsanforderungen an die Revision bei Terminverfügungen des Vorsitzenden: Britz in Radtke/Hohmann, StPO, § 213 Rn. 17 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 Ws 111/04

    Strafvollstreckung: Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Anhörungstermins zur

    Denn auch dieser Anspruch wird unmittelbar aus dem Prozessgrundrecht des "fair trial" hergeleitet (vgl. Senat, StV 1998, 13; OLG Zweibrücken, NZV 1996, 152, 153; BayObLG, StV 1995, 10), aus einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Einzelfallabwägung entwickelt (vgl. Senat aaO) und orientiert sich letztlich daran, dass dem Verurteilten nicht ohne zureichenden Grund die Möglichkeit genommen werden darf, gerade über einen Verteidiger auf das Verfahrensergebnis Einfluss zu nehmen.

    Ist dem Angeklagten die Durchführung der Hauptverhandlung wegen der Bedeutung der Sache oder auf Grund ihrer tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit ohne seinen Verteidiger nicht zumutbar, stellt sich die Ablehnung der vom Verteidiger wegen anderweitiger Terminsverpflichtung beantragten Terminsverlegung als ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar (Senat, StV 1998, 13).

  • OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" in § 329 Abs. 1 StPO; Fehlerhafte

    b) Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte (Angeklagte) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers seiner Wahl bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen (BayObLG StV 95, 10; OLG Frankfurt StV 98, 13).
  • OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der

    Vor diesem Hintergrund war es ihm grundsätzlich nicht zumutbar, sich in der Hauptverhandlung allein zu verteidigen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1998, 13-14).
  • OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00

    Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers

    Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte (Angeklagte) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen (BayObLG StV 95, 10; OLG Frankfurt StV 98, 13).
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   LG Bremen, 18.11.1997 - 23 KLs 320 Js 7503/97   

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LG Bremen, 18.11.1997 - 23 KLs 320 Js 7503/97 (https://dejure.org/1997,16317)
LG Bremen, Entscheidung vom 18.11.1997 - 23 KLs 320 Js 7503/97 (https://dejure.org/1997,16317)
LG Bremen, Entscheidung vom 18. November 1997 - 23 KLs 320 Js 7503/97 (https://dejure.org/1997,16317)
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