Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.04.1997 | BGH, 29.08.1996

Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97   

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https://dejure.org/1997,1254
BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97 (https://dejure.org/1997,1254)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1997 - 4 StR 536/97 (https://dejure.org/1997,1254)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1997 - 4 StR 536/97 (https://dejure.org/1997,1254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Aufhebung der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Erfordernis eines Zusammenhanges zwischen der Tat und dem Führen eines Kraftfahrzeugs - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51, § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 271
  • StV 1998, 260
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
    Ein solcher Zusammenhang besteht nicht schon dann, wenn der Täter mit seinem Fahrzeug zum Tatort fährt und er den Tatort auch mit seinem Fahrzeug verläßt (vgl. BGH NStZ 1995, 229), sofern dadurch nicht die tatbestandliche Handlung selbst gefördert wird.
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
    Voraussetzung ist aber stets, daß der Täter die Tat "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat" (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.06.2012 - 10/12
    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
    Zwar holte er die von ihm mißbrauchten Jungen mit seinem Pkw ab und brachte sie anschließend auch wieder zurück (UA 10/12).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
    Entgegen der Auffassung der Revision genügen die Feststellungen zur Häufigkeit der sexuellen Handlungen zum Nachteil von A. H. noch den an die Konkretisierung sexueller Serienstraftaten in den Urteilsgründen zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6), zumal der Angeklagte das äußere Tatgeschehen nicht nur eingeräumt, sondern angegeben hat, es habe in dem im Urteil bezeichneten Tatzeitraum "noch weit mehr Vorkommnisse solcher Art gegeben" (UA 16).
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
    Voraussetzung ist aber stets, daß der Täter die Tat "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat" (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16

    Baumeister - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Märkte für

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
    Entgegen § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB hat das Landgericht im Urteil keine Bestimmung über den Maßstab getroffen, in welchem Umfang die in dieser Sache ausweislich des Urteils vom 11. bis zum 17. Oktober 1996 in Luxemburg erlittene Auslieferungshaft (UA 15/16) auf die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen ist.
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Nach der Rechtsprechung ist § 69 Abs. 1 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern sie bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8; BGH NZV 2003, 199, 200).
  • BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle

    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß dem Täter die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB wegen in der Tat zutage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen ist, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist - sog. Zusammenhangstat - (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8, 13).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Nach der Rechtsprechung ist § 69 Abs. 1 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern sie bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8; BGH NZV 2003, 199, 200).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Nach der Rechtsprechung ist § 69 Abs. 1 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern sie bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8; BGH NZV 2003, 199, 200).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zusammenhang jedenfalls dann gegeben, wenn die rechtswidrige Tat entweder unmittelbar durch die konkrete Art des Führens, also etwa durch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatmittel begangen wurde, oder wenn die Ausführung der Tat durch das Führen eines Kraftfahrzeugs ermöglicht oder gefördert wurde (vgl. z. B. BGHSt 22, 328, 329; BGH, NStZ 1995, 229; BGH NStZ-RR 1998, 271; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 8).

    Nach diesen Maßstäben hat der Angeklagte W. die Taten jedenfalls im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen, denn er benutzte seinen PKW nicht allein für Fahrten zu den jeweiligen Tatorten und für Rückfahrten nach begangener Tat (vgl. etwa BGHSt 22, 328, 329; BGH, Beschl. vom 6. November 1997 - 4 StR 536/97, NStZ-RR 1998, 271), sondern setzte das Kraftfahrzeug von vornherein geplant sowohl zum Auffinden geeigneter Tatobjekte als auch zum Abtransport der Beute ein, die anders nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Umständen hätte fortgeschafft werden können.

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa anerkannt, daß sich allein aus der Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Flucht nach Begehung einer Straftat der erforderliche Zusammenhang nicht ergibt (vgl. BGH NStZ 1995, 229; BGH NStZ-RR 1998, 271; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb verlangt die Rechtsprechung in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; zuletzt Senatsbeschluß vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Dieser Indizwirkung der Tat kommt für die gebotene Prognose um so größere Bedeutung zu, je gewichtiger der Tatvorwurf ist und je intensiver der Einsatz des Kraftfahrzeuges zur Durchführung der Tat war (so Senat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Senat NStZ 1992, 586; siehe auch 2. Strafsenat NStZ 2000, 26; 3. Strafsenat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 10; abschwächend, aber im Grundsatz ähnlich BGH MDR bei Holtz 1981, 453; NStZ 1995, 229; NStZ-RR 1997, 197, 198; 1998, 271; NZV 1998, 418; Senat StV 1999, 18).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Nach der Rechtsprechung ist § 69 Abs. 1 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern sie bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8; BGH NZV 2003, 199, 200).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Nach der Rechtsprechung besteht ein solcher Zusammenhang nicht schon dann, wenn der Täter mit seinem Fahrzeug zum Tatort fährt, sofern dadurch nicht die tatbestandliche Handlung selbst gefördert wird (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport;

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist

  • BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ws 169/05

    Fahrerlaubnisentziehung: Ungeeignetheit eines Kraftfahrers bei Durchstechen der

  • OLG Köln, 11.05.2004 - Ss 158/04

    Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Straftat; Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur

  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 366/03

    Aufhebung der Maßregelentscheidung; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 31.05.2005 - 2 StR 133/05

    Anrechnungsmaßstab für in Luxemburg erlittene Untersuchungshaft; Tenorergänzung

  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 357/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum

  • BGH, 31.05.2005 - 2 StR 133/05
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3504
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96 (https://dejure.org/1997,3504)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 662/96 (https://dejure.org/1997,3504)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96 (https://dejure.org/1997,3504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn - Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Gefährdung des Vertrauens in die Rechtsordnung und der Verbindlichkeit der geltenden Regeln durch die Strafaussetzung - Übergießen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 56

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Strafaussetzung zur Bewährung kann vielmehr nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15).

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Strafaussetzung zur Bewährung kann vielmehr nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82

    Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Die Beschwerdeführerin hat die Revision wirksam auf die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Die Beschwerdeführerin hat die Revision wirksam auf die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624).
  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Nach der Rechtsprechung ist vielmehr die in der Sache erlittene Untersuchungshaft bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB stets zu berücksichtigen (BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 m.w.N.; BGH NStZ 1991, 581).
  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Das Ergebnis der rechtsfehlerfreien Würdigung des Tatrichters hat der Senat hinzunehmen (vgl. BGH wistra 1994, 193).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Dies darf freilich einerseits nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96, StV 1998, 260 (Ls), und vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

    Diese generalpräventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 1993, § 56 Rn. 45 ff.) .
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Dabei dürfen die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (Senat a.a.O.; BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 2003, § 56 Rn. 45 ff.).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände ( BGH, Beschluss vom 24. April 1997, Az.: 4 StR 662/96 , Rn. 10, zit. nach juris).
  • KG, 28.01.2022 - 121 Ss 116/21

    Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bei Straftaten nach § 114

    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96 - juris Rn. 10 m. w. Nachw.).
  • KG, 28.01.2022 - 5-44/21
    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96 - juris Rn. 10 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 5 Ss 776/01

    Strafzumessung, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht, Bemessung der Strafe,

    Dazu reicht das Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe; solcher, die "den Stempel des Außergewöhnlichen" tragen, bedarf es für die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nicht mehr (BGH StV 1998, 260; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 StGB Rdnr. 9 d m.w.N.).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1996 - 4 StR 358/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4154
BGH, 29.08.1996 - 4 StR 358/96 (https://dejure.org/1996,4154)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1996 - 4 StR 358/96 (https://dejure.org/1996,4154)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1996 - 4 StR 358/96 (https://dejure.org/1996,4154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit - Erhöhte Strafempfindlichkeit einer Person - Berücksichtigung von an eine Minderbegabung grenzenden intellektuellen Fähigkeiten - Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    StGB § 56

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 358/96
    So kann schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Strafmilderungsgründe zu der Annahme besonderer Umstände im Sinne der genannten Vorschrift führen, die trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Strafe widerspiegelt, eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (relativ vorgerücktes Alter; besondere Härte;

    Es hat weder erwogen, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. BGH StV 1993, 521, 522; 1998, 260), noch, daß der erstmalige Strafvollzug für den Angeklagten wegen seines relativ vorgerückten Alters eine besondere Belastung darstellt (vgl. BGH StV 1998, 260).
  • OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04

    Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei

    Zur Entscheidung über eine mögliche Versagung der Aussetzung trotz günstiger Sozialprognose bedarf es vielmehr stets einer am Einzelfall orientierten Gesamtwürdigung aller Tat und Täter kennzeichnenden Umstände (BGH a.a.O.; StV 1998, 260ff.; StV 1999, 645 f.; wistra 2001, 319).
  • OLG Hamm, 01.12.1999 - 4 Ss 618/99

    Urteil, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt,

    Dabei kann allerdings auch das Zusammentreffen durchschnittlicher, nicht "den Stempel des Außergewöhnlichen tragender Umstände" (so noch BGH NJW 1977, 639, 640) die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erhalten (BGH StV 1998, 260; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 StGB Rdnr. 9 d m.w.N.).
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