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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98   

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BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98 (https://dejure.org/1998,3596)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1998 - 1 StR 422/98 (https://dejure.org/1998,3596)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1998 - 1 StR 422/98 (https://dejure.org/1998,3596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Entzug der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist für deren Neuerteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 18
  • StV 1999, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98
    Treten keine besonderen Umstände des Einzelfalls hervor, so ist eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit in der Regel nicht zwingend geboten (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 7; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98
    Treten keine besonderen Umstände des Einzelfalls hervor, so ist eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit in der Regel nicht zwingend geboten (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 7; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98
    Treten keine besonderen Umstände des Einzelfalls hervor, so ist eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit in der Regel nicht zwingend geboten (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 7; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98
    Treten keine besonderen Umstände des Einzelfalls hervor, so ist eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit in der Regel nicht zwingend geboten (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 7; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98
    Die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB muß allerdings noch zum Zeitpunkt des Urteils gegeben sein (BGHSt 7, 165, 175; BGH StV 1994, 314, 315 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 422/98
    Die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB muß allerdings noch zum Zeitpunkt des Urteils gegeben sein (BGHSt 7, 165, 175; BGH StV 1994, 314, 315 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Dieser Indizwirkung der Tat kommt für die gebotene Prognose um so größere Bedeutung zu, je gewichtiger der Tatvorwurf ist und je intensiver der Einsatz des Kraftfahrzeuges zur Durchführung der Tat war (so Senat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Senat NStZ 1992, 586; siehe auch 2. Strafsenat NStZ 2000, 26; 3. Strafsenat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 10; abschwächend, aber im Grundsatz ähnlich BGH MDR bei Holtz 1981, 453; NStZ 1995, 229; NStZ-RR 1997, 197, 198; 1998, 271; NZV 1998, 418; Senat StV 1999, 18).

    Typisch für eine solche Fallgestaltung erscheint beispielsweise glaubhafte Reue und eine sich auch daraus ergebende günstige Kriminalprognose (vgl. BGH StV 1999, 18; siehe auch BGH StV 1994, 314, 315).

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise vielfach entschieden, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zumal in größerer Menge, "in aller Regel" eine erhebliche charakterliche Unzuverlässigkeit belege, die auch die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs er gebe, wenn der Täter im Rahmen des Tatgeschehens ein Kraftfahrzeug geführt hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99, NStZ 2000, 26; BGH, Beschl. vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297; vom 8. März 2000 - 3 StR 575/99, Blutalkohol 2000, 453; vom 11. August 1998 - 1 StR 328/98, StV 1999, 18; vom 27. August 1998 - 1 StR 422/98, StV 1999, 18); ähnliches gilt für den Einsatz eines Kraftfahrzeugs zur Begehung von Raubtaten, namentlich zum Abtransport der Beute oder zur Flucht (vgl. BGHSt 10, 333, 336; BGH, Beschl. vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03; Urt. vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01) oder für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Begehung von Sexualdelikten (vgl. schon BGHSt 7, 165; Überblick über die Rechtsprechung bei Molketin NZV 1995, 383 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

    Liegen im Einzelfall keine besonderen Umstände vor, ist bei derartigen Sachverhalten eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit in der Regel nicht zwingend geboten (vgl. BGH StV 1999, 18 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 357/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Aus der Intensität des Einsatzes des vom Angeklagten geführten Kraftfahrzeuges bei den abgeurteilten Straftaten allein konnte nach den bisherigen Feststellungen somit nicht die vom Landgericht angenommene besondere Indizwirkung ausgehen, da nicht auszuschließen ist, daß auf seiner Seite die Fahrzeugbenutzung im Rahmen des Gesamtgeschehens nur von untergeordneter Bedeutung war (vgl. BGH NStZ 1992, 586; StV 1999, 18).
  • OLG Hamm, 11.06.2003 - 4 Ss 1140/02

    Fahrerlaubnisentziehung

    Auch sonstige Umstände, die zum Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH StV 99, 18) auf eine Ungeeignetheit des Angeklagten hätten schließen lassen können, sind, nachdem dieser nach den Feststellungen des Landgerichts keine Drogen mehr konsumiert, nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98   

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https://dejure.org/1998,5966
BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98 (https://dejure.org/1998,5966)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1998 - 1 StR 328/98 (https://dejure.org/1998,5966)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1998 - 1 StR 328/98 (https://dejure.org/1998,5966)
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Papierfundstellen

  • StV 1999, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98
    "Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, daß sich der Angeklagte durch die Benutzung seines Kraftfahrzeuges für ein Betäubungsmittelgeschäft am 16. November 1996 als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]; BGH, Urteil vom 28. Agusut 1996 - 3 StR 241/96).
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98
    "Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, daß sich der Angeklagte durch die Benutzung seines Kraftfahrzeuges für ein Betäubungsmittelgeschäft am 16. November 1996 als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]; BGH, Urteil vom 28. Agusut 1996 - 3 StR 241/96).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98
    Die Entscheidung der Fahrerlaubnisentziehung verlangt, daß zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind, also gerade aus der Belassung der Fahrerlaubnis Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (BGH StV 1994, 314, 315; StV 1995, 301).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98
    "Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, daß sich der Angeklagte durch die Benutzung seines Kraftfahrzeuges für ein Betäubungsmittelgeschäft am 16. November 1996 als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]; BGH, Urteil vom 28. Agusut 1996 - 3 StR 241/96).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 328/98
    Die Entscheidung der Fahrerlaubnisentziehung verlangt, daß zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind, also gerade aus der Belassung der Fahrerlaubnis Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (BGH StV 1994, 314, 315; StV 1995, 301).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise vielfach entschieden, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zumal in größerer Menge, "in aller Regel" eine erhebliche charakterliche Unzuverlässigkeit belege, die auch die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs er gebe, wenn der Täter im Rahmen des Tatgeschehens ein Kraftfahrzeug geführt hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99, NStZ 2000, 26; BGH, Beschl. vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297; vom 8. März 2000 - 3 StR 575/99, Blutalkohol 2000, 453; vom 11. August 1998 - 1 StR 328/98, StV 1999, 18; vom 27. August 1998 - 1 StR 422/98, StV 1999, 18); ähnliches gilt für den Einsatz eines Kraftfahrzeugs zur Begehung von Raubtaten, namentlich zum Abtransport der Beute oder zur Flucht (vgl. BGHSt 10, 333, 336; BGH, Beschl. vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03; Urt. vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01) oder für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur Begehung von Sexualdelikten (vgl. schon BGHSt 7, 165; Überblick über die Rechtsprechung bei Molketin NZV 1995, 383 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muß der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (BGHR StGB § 29 I Entziehung 6, 7; BGH StV 1999, 18 f.).
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