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   BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98   

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BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,1982)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - 1 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,1982)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,1982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 52 StGB; § 27 StGB;
    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; WaffG § 53
    Konkurrenzen bei Waffendelikten und bei Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 513
  • StV 1999, 644
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Wenn offenbleibt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen, ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit als die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung auszugehen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 /mehrfache Anwendung und 7).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Ein dem Erwerbsakt folgender neuer Willensentschluß (vgl. BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 2) lag beim Angeklagten nicht vor.
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Zum einen muß sich der Vorsatz des Gehilfen auf die Ausführung einer lediglich in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat beziehen; die Einzelheiten muß er nicht alle kennen (BGHSt 42, 135, 137).
  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95

    Tateinheit - Einheitliche Drohung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Der Senat ist aber daran gehindert, die für den zu einer Tat zusammengefaßten Handlungskomplex zu bildende Einsatzstrafe gemäß §- 354 Abs. 1 StPO in Höhe der von der Strafkammer verhängten Gesamtstrafe festzusetzen, da diese zusätzlich eine weitere - aufrechterhaltene - Einzelfreiheitsstrafe (9 Monate betreffend die Verschaffung der 200 Patronen) umfaßt (BGH NStZ-RR 1998, 234; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Zum anderen sind beim Gehilfenvorsatz Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGHSt 38, 32, 34; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46).
  • BGH, 23.01.1991 - 2 StR 552/90

    Einfuhr von Schusswaffen und Überlassung an Nichtberechtigte als Ausprägung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Verschiedene Verstöße gegen das Waffengesetz, die - wie hier der Erwerb, das Führen und das Überlassen - zugleich Begründung oder Fortsetzung (bzw. Beendigung) des Dauerdeliktes des unerlaubten Waffenbesitzes (Ausübung der tatsächlichen Gewalt/Führen) sind, stehen nämlich, soweit es sich um dieselbe Waffe handelt, zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 2 und § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe - Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Der Umstand, daß die Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schwerer wiegt als die Verstöße gegen das Waffengesetz, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1); jedenfalls dann nicht, wenn der Entschluß zur Begehung anderer Straftaten (hier: der Beihilfe) schon beim Erwerb der Waffe besteht oder dies - wie hier - nicht auszuschließen ist (BGH, Beschl. vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion -

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Zum anderen sind beim Gehilfenvorsatz Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGHSt 38, 32, 34; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Der Umstand, daß die Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schwerer wiegt als die Verstöße gegen das Waffengesetz, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1); jedenfalls dann nicht, wenn der Entschluß zur Begehung anderer Straftaten (hier: der Beihilfe) schon beim Erwerb der Waffe besteht oder dies - wie hier - nicht auszuschließen ist (BGH, Beschl. vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen den Einzelhandlungen besteht (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1/mehrere Hilfeleistungen).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Mehrere Beihilfehandlungen zu einer Tat rechtfertigen grundsätzlich lediglich die Annahme einer Beihilfe, da sich das Unrecht des Gehilfen nur aus dem Unrecht der Rechtsgutsverletzung der Haupttat ableiten läßt (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).

    Mehrere Beihilfehandlungen zu einer Tat rechtfertigen nämlich grundsätzlich lediglich die Annahme einer Beihilfe, da sich das Unrecht des Gehilfen nur aus dem Unrecht der Rechtsgutsverletzung der Haupttat - hier der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Hinblick auf die einheitlich abzugebende Einkommensteuererklärung - ableiten läßt (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Mehrere Beihilfehandlungen zu einer Tat eines Täters rechtfertigen grundsätzlich nur die Annahme einer Beihilfe, da sich das Unrecht des Gehilfen nur aus dem Unrecht der Rechtsgutverletzung der einmalig begangenen Haupttat ableiten lässt (vgl. BGH NStZ 1999, 513).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Eine § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 n.F. OWiG berücksichtigende Auslegung des § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG, die die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften sinnvoll aufeinander abstimmt, kann nur dahin gehen, daß der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt mit seinem Erlaß nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird (so auch das Kammergericht im Vorlegungsbeschluß NStZ 1999, 513, 514; ebenso BayObLG NZV 1999, 433, 434; AG Bielefeld NZV 1999, 266; Gübner NZV 1998, 230, 235 und 1999, 434, 435).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Dabei wäre zusätzlich zu beachten gewesen, daß mehrere Beiträge zu derselben Tat der Mit- oder Haupttäter nur eine mittäterschaftlich oder als Gehilfe begangene Straftat darstellen (vgl. für die Beihilfe BGH NStZ 1999, 513, 514; Tröndle/ Fischer aaO § 27 Rdn. 13 m. w. N. aus dem Schrifttum).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Der Senat wird ausschließen können, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl und Höhe der verbleibenden Einzelstrafen auf der Grundlage des geänderten Schuldspruchs eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte, zumal die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt hätte (BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).".
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Da diese von einem Gesamtvorsatz getragenen Handlungen des Angeklagten D. nicht konkret einzelnen Taten zugeordnet werden können und zudem in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, ist er insoweit nur wegen einer Beihilfe zur Untreue (§§ 266 Abs. 1, 27 StGB) zu verurteilen, nicht etwa wegen Beihilfe zur Untreue in 43 Fällen (vgl. insoweit BGH wistra 1997, 61f; NStZ 1999, 513, 514; wistra 2007, 100; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rn. 13 zu § 27).

    Sein vorheriger Wechsel zu Se. stellt eine deutliche Zäsur dar, so dass Tatmehrheit und keine Tateinheit zu den Handlungen vor seinem Wechsel anzunehmen ist (§ 53 StGB; vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514).

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Fördert der Gehilfe durch eine Handlung mehrere Haupttaten eines oder mehrerer Haupttäter, liegt ebenfalls nur eine einheitliche Beihilfe vor (BGH NStZ 1999, 513, 514; BGH, Urt. vom 20. August 1998 4 StR 328/98; BGH NStZ 1996, 203; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 27 Rdn. 36; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 54 f; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 58).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger

    Mehrere Hilfeleistungen eines Gehilfen zu einer Tat eines anderen rechtfertigen regelmäßig ebenfalls nur die Annahme einer Beihilfe, weil sich das Unrecht des Gehilfen allein aus der Rechtsgutsverletzung der einmalig begangenen Haupttat ableiten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40; Beschluss vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513 f. juris Rn. 16; LK-StGB/Schünemann, 12. Aufl., § 27 Rn. 67; Fischer, StGB, 66. Aufl., Vor § 52 Rn. 11 mwN).
  • OLG Koblenz, 10.12.2007 - 2 Ws 618/07

    Voraussetzungen eines unmittelbar aus der Verfassung herzuleitenden

    Die Beihilfe ist ein "akzessorischer Rechtsgutsangriff", (vgl. BGH NStZ 1999, 513 ; Joecks in Münchener-Kommentar, StGB , § 27 Rdnr. 101; Roxin in Leipziger-Kommentar, 11. Aufl. Vor § 27 Rdnr. 7 ff., 22), nämlich zu der von dem Zeugen P... begangenen Falschaussage.
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Die Begründung des Senats, die richtige Bestimmung der Konkurrenzen führe zu keiner Veränderung des Unrechts- und Schuldumfangs, ist nachvollziehbar und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine "Konkurrenzkorrektur" in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts bedeutet (vgl. BGH, NStZ 1999, S. 513, 514 m.w.N.; 1997, S. 233 m.w.N.; 1996, S. 296, 297; S. 383, 384; BGHR StPO § 354 Abs. 1/Strafausspruch 5).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04

    Absehen von der Aufhebung eines Strafausspruches gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO;

  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 427/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 529/03

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; bloße Änderung der

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2016 - 26 KLs 13/15
  • OLG Koblenz, 01.02.2000 - 1 Ss 13/00

    Beschränkung der Berufung bei Tateinheit; Überzeugungsbildung und

  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

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