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LG Regensburg, 04.06.2010 - StVK 209/94 |
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Verfahrensgang
- LG Regensburg, 04.06.2010 - StVK 209/94
- OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10
- BVerfG, 16.08.2010 - 2 BvR 1762/10
- BVerfG, 17.04.2012 - 2 BvR 1762/10
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 17.04.2012 - 2 BvR 1762/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 7. Juli 2010 - 1 Ws 342/10 - und der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 4. Juni 2010 - StVK 209/1994 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.c) Mit angegriffenem Beschluss vom 4. Juni 2010 - StVK 209/1994 - ordnete die auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing nach Anhörung des Beschwerdeführers und Einholung eines Gutachtens die Fortdauer der Sicherungsverwahrung an.
- OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer …
Die sofortige Beschwerde des Untergebrachten R M gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts R mit dem Sitz in S vom 4. Juni 2010 (StVK 209/94) wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.