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   BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86   

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BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86 (https://dejure.org/1986,1267)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86 (https://dejure.org/1986,1267)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86 (https://dejure.org/1986,1267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines berufsgerichtlichen Verfahrens bei Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses und Verbindungsbeschlusses für eines von mehreren verbundenen Verfahren - Vereinbarkeit des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Berufspflichtverletzung mit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG §§ 89, 118
    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 248
  • NJW 1987, 2752
  • MDR 1987, 428
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Ob schon allein aus diesem Grunde von seiner Unwirksamkeit auszugehen ist, weil - wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76 -) annimmt - zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Eröffnungsbeschlusses die schriftliche Abfassung und die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehört (vgl. BGH StV 1981, 329; ebenso Treier a.a.O. § 203 Rn. 4), kann hier dahinstehen.

    Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318).

    Der Mangel dieser Verfahrensvoraussetzung führt zur (Teil-)Einstellung des Verfahrens (BGH StV 1981, 329); eine Zurückverweisung kommt insoweit nicht in Betracht, zumal in der erneuten Berufungshauptverhandlung der fehlende Eröffnungsbeschluß nicht mehr nachgeholt werden kann (BGH NJW 1985, 1720 [BGH 04.04.1985 - 5 StR 193/85]).

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79

    Abgrenzung zwischen innerberuflichem und außerberuflichem Bereich - Ausrichtung

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Nach diesen Grundsätzen ist ein innerberuflicher Verstoß dann anzunehmen, wenn der Berufsangehörige steuerliche Pflichten verletzt, die ihn als solchen treffen und auf beruflichen Vorgängen beruhen (BGHSt 29, 97, 98).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Mit dieser Abgrenzung befindet der Senat sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden Problematik bei den Beamten (BVerwGE 33, 199, 281 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19.68]) und des Senats für Anwaltssachen bei den Rechtsanwälten (BGHSt 28, 158).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Nach dem Inhalt der von den Mitgliedern der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen abgegebenen dienstlichen Äußerungen kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein wirksamer Eröffnungsbeschluß nach Beratung der Kammer erlassen und lediglich unvollständig unterzeichnet worden ist (BGHSt 10, 278 279).
  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Die Einheitlichkeit der zu beurteilenden Berufspflichtverletzung wird durch die zur Hauptverhandlung zugelassene Anschuldigung und einen etwaigen Verbindungsbeschluß begründet (BGHSt 24, 81, 88; Gehre, StBerG, § 89 Rn. 12).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Dieser Grundsatz verbietet zwar einen Teilfreispruch (BGHSt 16, 237, 240).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Der Mangel dieser Verfahrensvoraussetzung führt zur (Teil-)Einstellung des Verfahrens (BGH StV 1981, 329); eine Zurückverweisung kommt insoweit nicht in Betracht, zumal in der erneuten Berufungshauptverhandlung der fehlende Eröffnungsbeschluß nicht mehr nachgeholt werden kann (BGH NJW 1985, 1720 [BGH 04.04.1985 - 5 StR 193/85]).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Der Eröffnungsbeschluß vom 23. Dezember 1985, der diesen Teil des Verfahrensgegenstandes betrifft, ist unwirksam; dies ist von Amts wegen zu beachten (BGH NStZ 1986, 276 Nr. 13; Treier KK-StPO § 207 Rn. 17).
  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
    Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318).
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Zwar enthält die Strafprozessordnung keine spezielle Formvorschrift für den Eröffnungsbeschluss; dennoch bedarf es im Hinblick auf seine Bedeutung als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlussfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig einer schriftlichen Niederlegung der Entscheidung (BGHSt 34, 248; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Vielmehr ist - unabhängig von strafrechtlichen Konkurrenzverhältnissen - Tat die einheitliche Berufspflichtverletzung i.S. des § 89 StBerG, für die das Gesamtverhalten anhand der Ge- und Verbote der §§ 57 ff. StBerG zu bewerten ist, sofern nicht jeglicher Zusammenhang zwischen den vorgeworfenen Verfehlungen fehlt (vgl. BGH, NJW 1987, 2752, 2753; und Urt. v. 25.04.1994, StBSt (R) 1/94; zur anwaltlichen Standespflichtverletzung vgl. BGHSt 22, 157, 166).

    Zu den beruflichen Pflichtverletzungen zählen auch Verstöße des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten gegen eigene steuerrechtliche Pflichten (vgl. BGH NJW 1980, 714; 1987, 2752, 2753); der für § 57 I und II 1 StBerG geforderte zumindest mittelbare Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (vgl. Gehre aaO, § 89 Rn 6) ist jedenfalls dann gewahrt, wenn - wie hier - Umsätze und Einkünfte aus der Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter nicht erklärt worden sind.

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

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  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - Ss 71/16

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Verwendung eines Formularvordrucks für den

    Auch wenn die StPO keine spezielle Formvorschrift für den Eröffnungsbeschluss enthält, ist gleichwohl anerkannt, dass es im Hinblick auf die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlussfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig einer schriftlichen Niederlegung der Entscheidung bedarf (vgl. BGHSt 34, 248, BGH StV 2011, 457; OLG Zweibrücken, a.a.O., Beschlüsse vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 -, jew. zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114 f.; OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343 f.; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 33; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15; Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 207 Rn. 8).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

    Ein Eröffnungsbeschluß muß aber schon deswegen schriftlich abgefaßt werden, weil er gemäß § 215 Satz 1 StPO dem Angeklagten zuzustellen ist; er muß jedenfalls in der Regel auch von den ihn beschließenden Richtern unterschrieben sein, weil anders nicht feststellbar ist, ob es sich nur um einen Entwurf oder um die von den beteiligten Richtern gewollte Beschlußfassung handelt (vgl. BGH NStZ 1981, 448; BGHSt 34, 248, 249) [BGH 15.12.1986 - StbStR 5/86].
  • BGH, 16.02.1995 - 1 StR 4/95

    Einbeziehung - Nachtragsanklage - Protokoll

    Während beim Eröffnungsbeschluß nach Sachlage eine schriftliche Abfassung geboten erscheint (BGHSt 34, 248, 249), liegt es zwar beim Einbeziehungsbeschluß anders.
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

    Dennoch bedarf es im Hinblick auf seine Bedeutung als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlußfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig der schriftlichen Niederlegung dieser Entscheidung (BGHSt 34, 248; StV 1996, 5 ; OLG Hamm MDR 1993, 893 ; BayObLG …
  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249).
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Senats in BGHSt 34, 248 betrifft einen nicht vergleichbaren Fall.
  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 3/87

    Rechtsmittel

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