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   BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70   

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https://dejure.org/1970,1123
BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70 (https://dejure.org/1970,1123)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70 (https://dejure.org/1970,1123)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - StbSt (R) 1/70 (https://dejure.org/1970,1123)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufsgerichtliches Verfahren bei der Steuerhinterziehung - Überprüfung der tatsächlichen die Verurteilung begründenden Feststellungen - Anzweiflung des strafgerichtlichen Urteils - Voraussetzungen für die Beachtlichkeit eines Beweisantrags

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 362
  • NJW 1971, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
    Dabei ist anerkannt, daß in der Regel eine Veruntreuung von Mandantengeldern so schwer wiegt, daß sie den Ausschluß aus dem Berufsstande zur Folge hat (vgl. für Rechtsanwälte BGHSt 15, 372, 374) [BGH 06.02.1961 - AnwSt R 3/60].
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
    Denn im Vordergrund für die Bemessung der Strafe aus § 47 StBerG steht nicht das Maß der Schuld des Beschuldigten, sondern die Frage, ob der Beschuldigte für den Stand der Steuerbevollmächtigten angesichts seines Gesamtverhaltens noch tragbar ist (vgl. BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; und Urteile des Senats vom 5. März 1968 - Stb StR 2/67 -, abgedruckt in "Steuerberater" 1968, Heft 4, Beilage "Amtliche Mitteilungen" S. 20 und vom 5. Dezember 1968 - Stb StR 2/68).
  • BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64

    Voraussetzungen der Ausschließung einer Helferin in Steuersachen am Finanzamt aus

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
    Deshalb braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob § 114 Abs. 1 StBerG, nach dem das Steuerberatungsgesetz auch auf Pflichtverletzungen anzuwenden ist, die vor dessen Inkrafttreten begangen worden sind, verfassungswidrig ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 20, 104, 106) [BGH 13.11.1964 - StbStR 1/64].
  • BGH, 11.11.1963 - AnwSt (R) 5/63

    Zustimmung zum Geschäftsverteilungsplan in einem gesonderten Schreiben -

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
    Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hat gegen die Ablehnung eines Beweisantrages unter Anwendung des § 118 Abs. 3 BRAO in einem solchen Falle für das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ebenfalls keine rechtlichen Bedenken erhoben (Urt. vom 11. November 1963 - AnwSt (R) 5/63 = Ehrenger.
  • BGH, 12.04.1999 - AnwSt (R) 11/98

    Bindung an Feststellungen eines Strafbefehls im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Der hauptsächliche praktische Unterschied wird darin liegen, daß auf Entlastung abzielende Beweisanträge nicht mit Rücksicht auf die Regelung in § 118 Abs. 3 BRAO als unzulässig abgelehnt werden dürfen (vgl. BGHSt 23, 362; 33, 155, 156).
  • BGH, 06.08.1993 - StbSt (R) 1/93

    Unterschrift des ehrenamtlichen Richters bei Urteilen im berufsgerichtlichen

    aa) Zutreffend hat es die Veruntreuung von Mandantengeldern in Höhe von 550.000 DM als besonders schwere Pflichtverletzung im Sinne des § 89 Abs. 2 StBerG gewertet (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 1970 - StbSt(R) 1/70 -).
  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84

    Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen

    Das ist für das ehrengerichtliche und vergleichbare andere berufsgerichtliche Verfahren ebenso wie für das Disziplinarrecht anerkannt (BGHSt 23, 362, 363 [BGH 23.10.1970 - Stb StR 1/70]; Senatsurteile vom 11. November 1963 - AnwSt (R) 5/63 = EGE VIII 45, 47 und vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (R) 16/82; BDH 7, 19; Claussen/Janzen BDO 4. Aufl. § 18 Rdn. 14 a; Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. § 96 Rdn. 7).

    Nur die Beseitigung von Unklarheiten oder Widersprüchen im Strafurteil oder die Ermittlung zusätzlicher, ihm nicht zugrunde liegender Tatsachen durfte Gegenstand einer Beweisaufnahme und damit eines zulässigen Beweisantrags sein (BGHSt 23, 362, 365) [BGH 23.10.1970 - Stb StR 1/70].

  • BGH, 25.04.1977 - AnwSt (R) 11/76

    Entzung der Rechtsanwaltszulassung aufgrund schuldhafter Verletzung anwaltlicher

    Bei dieser Sachlage waren weitere Beweisanträge nicht mehr zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 11. November 1963 - AnwSt (R) 5/63 - = EGE VIII 45 und für das entsprechende berufsgerichtliche Verfahren nach dem Steuerberatungsgesetz BGHSt 23, 362).
  • BGH, 20.03.1972 - AnwSt (R) 9/69

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht meint der Beschwerdeführer unter Berufung auf BGHSt 23, 362, 365 [BGH 23.10.1970 - Stb StR 1/70], der Ehrengerichtshof sei nicht an die Feststellungen der Strafkammer gebunden gewesen, da es sich bei dem Beweisthema um zusätzliche, im Strafurteil nicht festgestellte Tatsachen gehandelt habe.
  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ablehnung eines

    Die Bemühungen des Rechtsanwalts, Widersprüche in den bindenden Feststellungen des Strafurteils aufzuzeigen, welche eine Beweiserhebung zu ihrer Behebung ermöglicht hätten (BGHSt 23, 362, 365) [BGH 23.10.1970 - Stb StR 1/70], gehen fehl.
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