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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03   

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https://dejure.org/2004,3643
BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03 (https://dejure.org/2004,3643)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2004 - 2 StR 363/03 (https://dejure.org/2004,3643)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 (https://dejure.org/2004,3643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 265 StPO
    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer); Hinweis auf die Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Möglichkeit der gezielten Verteidigung; Angabe der relevanten Tatsachen; Angabe des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen; Umfang der Hinweispflicht der Staatsanwaltschaft nach § 265 StPO (Strafprozessordnung) gegenüber dem Angeklagten; Voraussetzung eines krassen Missverhältnisses zwischen Anlass und Tat ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 211; ; StGB § 28

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1
    Anforderungen an die Konkretisierung des Hinweises bei Verurteilung wegen Mordes (niedrige Beweggründe)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesstaktik - Angeklagter muss auf Hinweis reagieren können

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 111
  • StV 2004, 522
  • StraFo 2005, 513
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03
    Dem wird der den Angeklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01 (BGHSt 47, 128 = NStZ 2002, 84) erteilte Hinweis nicht gerecht.

    Zweifelhaft erscheint aber schon, ob die per se nicht sehr präzise Bezugnahme auf die in Heft 2 NStZ 2002 (= NStZ 2002, 84) veröffentliche Senatsentscheidung nur für den Angeklagten T. oder auch für die anderen Angeklagten gelten sollte.

    Weder der Anklageschrift noch den im Urteil wiedergegebenen Einlassungen der Angeklagten lassen sich Tatsachen entnehmen, die einer der angeführten Senatsentscheidung (BGHSt 47, 128 f.) zugrunde liegenden Fallgestaltung entsprechen.

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03
    Denn jedenfalls muß der Hinweis erkennen lassen, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale der Tat als erfüllt ansieht (BGH NStZ 1993, 200 = BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; NStZ 1998, 529, 530 = StV 1998, 582, 583).

    Von einer ausdrücklichen Bezeichnung der Tatsachen darf nur dann abgesehen werden, wenn nach dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung kein Zweifel bestehen kann, an welche tatsächlichen Umstände der Hinweis anknüpft (BGHSt 13, 320, 325; 18, 56, 57; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; BGH StV 1984, 190, 191; NStZ 1993, 200; 1998, 529, 530 = StV 1998, 582).

  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Auszug aus BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03
    Denn jedenfalls muß der Hinweis erkennen lassen, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale der Tat als erfüllt ansieht (BGH NStZ 1993, 200 = BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; NStZ 1998, 529, 530 = StV 1998, 582, 583).

    Von einer ausdrücklichen Bezeichnung der Tatsachen darf nur dann abgesehen werden, wenn nach dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung kein Zweifel bestehen kann, an welche tatsächlichen Umstände der Hinweis anknüpft (BGHSt 13, 320, 325; 18, 56, 57; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweis 3; BGH StV 1984, 190, 191; NStZ 1993, 200; 1998, 529, 530 = StV 1998, 582).

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (rechtlicher Hinweis: Anforderungen

    Nur solchermaßen präzise abgefasst kann der Hinweis die ihm zugedachte Funktion erfüllen, den Angeklagten vor Überraschungsentscheidungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Tatvorwurf sachgerecht zu verteidigen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111, 112; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Der Hinweis muss geeignet sein, dem Angeklagten Klarheit über die tatsächliche Grundlage des abweichenden rechtlichen Gesichtspunktes zu verschaffen und ihn vor einer Überraschungsentscheidung zu bewahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17 18 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475 f.; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 9; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 61 f. mwN).

    Vielmehr kann weiterhin im Einzelfall bei einem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO die bloße Bezeichnung der neu in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen ausreichen; dies gilt insbesondere bei unveränderter Sachlage, aber auch, wenn die tatsächlichen Grundlagen des neu in Betracht gezogenen Straftatbestandes für den Angeklagten ohne Weiteres zweifelsfrei ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 1 StR 509/10, NStZ 2011, 474; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11; Urteile vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190, 191 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57 f.; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; MüKoStPO/Norouzi, § 265 Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 265 Rn. 15b; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62 f.; aA SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 265 Rn. 32 f.).

    In aller Regel muss allerdings auch ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO, sofern ihm nicht lediglich eine abweichende rechtliche Beurteilung eines unverändert gebliebenen Sachverhalts zu Grunde liegt, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, auf welche tatsächlichen Annahmen sich der neue Strafbarkeitsvorwurf stützt, um eine Überraschungsentscheidung zu verhindern und zu gewährleisten, dass sich der Angeklagte sachgerecht verteidigen kann (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 4 StR 336/19, NStZ 2020, 370 Rn. 6; vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NJW 2017, 1253 Rn. 12; vom 4. August 2011 - 3 StR 99/11, NStZ 2012, 50; vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475 f.; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111 Rn. 11 f.; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 140/98, NStZ 1998, 529, 530; Beschluss vom 14. September 1993 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; Urteile vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92, NStZ 1993, 200; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 324; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 265 Rn. 9, 16 f.; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 20; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 62).

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    Nichts anderes kann für das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gelten; auch insoweit ist der Angeklagte nicht nur davon in Kenntnis zu setzen, durch welche bestimmten Tatsachen das Gericht das Mordmerkmal als erfüllt ansieht (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 22; vom 23. März 2011 - 2 StR 584/10, NStZ 2011, 475; vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03, NStZ 2005, 111, 112), vielmehr ist er auch darüber zu informieren, dass sich diese Tatsachen aus Sicht des Gerichts gegenüber der Anklageschrift oder aber auch einem früher erteilten Hinweis geändert haben könnten.
  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Das gilt auch für das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (Senat BGH NStZ 2005, 111).
  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).
  • OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Denn bei der Arrestanordnung muss noch nicht entschieden werden, ob der Verfallsanspruch des Staates (Justizfiskus) oder die Ansprüche des Verletzten i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vorliegend des Steuerfiskus) zu sichern sind (OLG Frankfurt NStZ 2005, 111 a.E.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 b Rn.7).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2005 - 3 StR 272/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4707
BGH, 26.08.2005 - 3 StR 272/05 (https://dejure.org/2005,4707)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2005 - 3 StR 272/05 (https://dejure.org/2005,4707)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2005 - 3 StR 272/05 (https://dejure.org/2005,4707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 380
  • StV 2006, 517
  • StraFo 2005, 513
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 26.08.2005 - 3 StR 272/05
    Insoweit ist indessen eine Ergänzung des Tenors veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03).".
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04

    Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 26.08.2005 - 3 StR 272/05
    Der Gegenansicht, wonach die Rechtshängigkeit bereits mit dem Eingang des Antrags bei Gericht eintritt (vgl. Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 404 Rdnr. 7 m.w.N.), hat sich der Bundesgerichtshof nicht angeschlossen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 136/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen: Herstellung

    Rechtshängigkeit ist mit der Antragstellung in der Hauptverhandlung vom 28. Oktober 2020 eingetreten (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04; BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 272/05, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 5), so dass Prozesszinsen ab dem 29. Oktober 2020 zu zahlen sind.
  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07

    Adhäsionsantrag (Zulässigkeit; Zustellung)

    Die Adhäsionsanträge, durch die die Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht worden sind, sind nicht in einer den Erfordernissen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Weise gestellt worden, was von Amts wegen zu beachten ist (BGH NStZ-RR 2005, 380; StraFo 2004, 386).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 476/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge der Adhäsionsklägerin als unbegründet;

    Denn dieser ergänzte Adhäsionsantrag ist nicht wirksam gestellt worden (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127; vom 26. August 2005 - 3 StR 272/05, NStZ-RR 2005, 380).
  • BGH, 26.06.2019 - 2 StR 190/19

    Anspruch des Adhäsionsklägers auf Prozesszinsen aus Schadensersatzansprüchen

    Rechtshängigkeit ist mit der Antragsstellung in der Hauptverhandlung vom 17. Oktober 2018 eingetreten (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04; BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 272/05, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 5), so dass Prozesszinsen ab dem 18. Oktober 2018 zu zahlen sind.
  • LG Münster, 07.09.2020 - 2 Ks 6/20
    Rechtshängigkeit ist mit der unbedingten Antragsstellung in der Hauptverhandlung vom 03.09.2020 eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 9.07.2004 - B2 StR 37/04; BGH, Beschluss vom 26.08.2005 - 3 StR 272/05), so dass ein Anspruch auf Prozesszinsen ab dem 04.09.2020 besteht.
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 503/07
    Ein Adhäsionsantrag kann nicht mehr nach Beginn der Schlussvorträge in der tatrichterlichen Hauptverhandlung angebracht werden, soweit sie dem den Rechtszug abschließenden Urteil vorausgehen (BGH NStZ-RR 2005, 380; Beschl. vom 7. Dezember 2006 - 4 StR 505/06).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ws 12/09

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Voraussetzungen eines

    Dem zufolge fehlt es an einem wirksamen Adhäsionsantrag, was von Amts wegen zu prüfen ist (BGH NStZ-RR 2005, S. 380, BGH StV 2008, 127).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2005 - 1 StR 363/05   

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https://dejure.org/2005,14438
BGH, 06.09.2005 - 1 StR 363/05 (https://dejure.org/2005,14438)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2005 - 1 StR 363/05 (https://dejure.org/2005,14438)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2005 - 1 StR 363/05 (https://dejure.org/2005,14438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1996 - 2 StR 295/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Nebenklägern - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 06.09.2005 - 1 StR 363/05
    Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss aber kann sich der Nebenklageberechtigte dem Verfahren nicht mehr anschließen (BGH, NStZ-RR 1997, 136; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 395 Rdn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11

    Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum

    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 473 Abs. 1 Sätze 1, 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 StR 363/05).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.09.2005 - 211 Ss 85/05 (OWi)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,41566
OLG Celle, 09.09.2005 - 211 Ss 85/05 (OWi) (https://dejure.org/2005,41566)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.2005 - 211 Ss 85/05 (OWi) (https://dejure.org/2005,41566)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 2005 - 211 Ss 85/05 (OWi) (https://dejure.org/2005,41566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderliches Handzeichen des Sachbearbeiters zum Nachweis der Richtigkeit des Datums des Anhörungsschreibens beim Eingriff in den vorprogrammierten Arbeitsablauf

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 OWiG
    Anhörungsbogen; automatischer Arbeitsablauf; automatisiertes Verfahren; Beurkundung; Bußgeldverfahren; Computerschreiben; Datum; Einzelverfügung; Handzeichen; Ordnungsamt; Ordnungsbehörde; Sachbearbeiter; Strafverfolgungsverjährung; Unterschrift; Unterzeichnung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 513
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2005 - 211 Ss 85/05
    Anerkannt ist, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. dazu OLG Köln, NZV 2001, 314 mit weiteren Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur).
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