Rechtsprechung
BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 264a Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 15 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB (Bedeutung für einen durchschnittlichen Anleger nach den Erwartungen des Kapitalmarkts; Vorsatz); Betrugsvorsatz bei Kreditgewährungen (Eventualvorsatz); Vortragspflicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (Zulässigkeit der ... - lexetius.com
StGB § 264a Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Täuschung über die Werthaltigkeit der für Immobilienfonds gegebenen Garantien; Vollständigkeitsgebot des § 344 Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO); Revisionsrechtlicher Überprüfungsumfang der ...
- Judicialis
StGB § 264a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 264a Abs. 1
Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Falsche Angaben im Emissionsprospekt nicht strafbar?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Falsche Angaben im Emissionsprospekt nicht strafbar?
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 264a Abs. 1
Kapitalanlagebetrug nur bei Verschweigen eines für den durchschnittlichen Anleger nach Art des Geschäfts bedeutungsvollen Umstands ("EUWO-Gruppe/Berliner Volksbank") - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Berlin - 3 Wi Js 165/96
- BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2242
- ZIP 2005, 1066
- NStZ 2005, 568
- StV 2005, 496
- JR 2006, 248
- NZG 2005, 676
- StraFo 2006, 253
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage der Angeklagten zu beachten sind (BGHSt 46, 30, 34 f.; 48, 331, 346 ff.). - BGH, 28.11.2000 - 5 StR 453/00
Formelle Anforderungen an die Urteilsgründe; Notwendigkeit einer Gliederung
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Sie dienen nicht der Dokumentation sämtlicher in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, sondern sie sollen dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf etwaige Rechtsfehler ermöglichen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 12). - BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81
Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter …
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Maßgeblich ist der verständige, durchschnittlich vorsichtige Kapitalanleger, in dessen Rolle sich der Herausgeber des Prospekts zu versetzen hat (vgl. BGHSt 30, 285, 293 zu § 265b Abs. 1 Nr. 1 StGB).
- BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 2002, 48 m.w.N.). - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht - …
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Abgesehen davon, daß die Beurteilung der Verfolgungsgefahr im tatrichterlichen Ermessen steht (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 2), liegen die Voraussetzungen einer umfassenden Auskunftsverweigerung vor, weil gegen den Zeugen hinsichtlich des Komplexes T ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt wurde. - BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02
Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer …
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Dann allerdings hätte die Staatsanwaltschaft, der dieses - aus ihrer Sicht bestehende - Mißverständnis über die Reichweite der Beweisanträge aus der Begründung der Ablehnungsbeschlüsse bewußt war, eine Klarstellung ihres Beweisziels vornehmen müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 37). - BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99
Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben
Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage der Angeklagten zu beachten sind (BGHSt 46, 30, 34 f.; 48, 331, 346 ff.).
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10
Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger …
Vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 27. März 1984 - VI ZR 246/81, WM 1984, 744, 745;… vom 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02, aaO, S. 20 f.;… BGH, Urteile vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, aaO, S. 348; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2244). - BGH, 03.02.2022 - III ZR 84/21
Erfassung einer unrichtigen Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem …
Die unrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem Prospekt wird vom Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nur erfasst, wenn sie geeignet ist, einen verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Kapitalanleger bei seiner Anlageentscheidung zu beeinflussen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2005, 5 StR 283/04).Maßgeblich ist der verständige, durchschnittlich vorsichtige Kapitalanleger, in dessen Rolle sich der Herausgeber des Prospekts zu versetzen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, ZIP 2005, 1066, 1067 f mwN).
- BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07
Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen
Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH wistra 2005, 304, 305; NStZ 2002, 48 m.w.N.).
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds: …
Daraus folgt, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242, 2245;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZR 254/08 - juris und BeckRS 2010, 07412 Rn. 2). - OLG Dresden, 28.03.2019 - 8 U 1249/17
Haftung der Vorstände der Aufsichtsräte und der Prokuristen einer KGaA wegen …
Die unrichtigen Angaben oder verschwiegenen Tatsachen müssen sich auf für die Entscheidung über den Erwerb erhebliche Umstände beziehen; dies ist dasjenige was nach dem Urteil eines verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Anlegers im Hinblick auf die Natur des konkreten Anlageangebots für dessen Bewertung maßgeblich ist (BGH, NJW 2005, 2242; Senat, WM 2018, 1783). - BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14
Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung …
Es fehlt an der Angabe hinreichend bestimmter Beweistatsachen, die mit dem bezeichneten Beweismittel hätten bewiesen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 344/07, NStZ-RR 2008, 5 bei Sander/Cirener; Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2243). - OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 196/17
Vertrieb von Beteiligungen an Erdölexplorationen: Voraussetzungen eines …
Nachteilige Tatsachen, die nicht verschwiegen werden dürfen, sind solche, deren Kenntnis (konkret) geeignet ist, verständige, durchschnittlich vorsichtige Anleger vom Anlageentschluss Abstand nehmen zu lassen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, juris Rn. 29;… Tiedemann in: Leipziger Kommentar zum StGB, a.a.O., § 264a StGB Rn. 87).Er muss mithin die Erheblichkeit eines anlagerelevanten Umstands kennen und zugleich die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, juris Rn. 32; BGH…, Beschluss vom 02. Februar 2010 - VI ZR 254/08, juris Rn. 2; BGH…, Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, juris Rn. 37).
Maßgeblich ist, ob der Herausgeber des Prospektes die Aufklärungspflicht hätte erkennen können, wenn er sich in die Rolle eines verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Kapitalanlegers hineinversetzt hätte (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, juris Rn. 29).
- OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess
ccc) Die unrichtigen Angaben oder verschwiegenen Tatsachen müssen sich auf für die Entscheidung über den Erwerb erhebliche Umstände beziehen; dies ist dasjenige was nach dem Urteil eines verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Anlegers im Hinblick auf die Natur des konkreten Anlageangebots für dessen Bewertung maßgeblich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2005 - 5 StR 283/04, Rn. 29 ff., NJW 2005, 2242). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 254/08
Haftung aufgrund unzutreffenden Prospektangaben hinsichtlich von Weichkosten im …
Die Erheblichkeit eines anlagerelevanten Umstands ist ein normatives Tatbestandsmerkmal, was bedeutet, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern zugleich die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss; ob diese Voraussetzung im Einzelfall gegeben ist, unterliegt tatrichterlicher Würdigung, die das Revisionsgericht bis zur Grenze der Vertretbarkeit hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242; vgl. auch BVerfG, NJW 2008, 1726). - BGH, 15.07.2010 - III ZR 322/08
Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer …
Daraus folgt, dass der Täter nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 - NJW 2005, 2242, 2245;… Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZR 254/08 - juris und BeckRS 2010, 07412 Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 23/19
Schadensersatz wegen des Erwerbs von Hypothekenanleihen Grundsätze der …
- OLG München, 02.02.2011 - 20 U 4382/10
Beteiligung an einem Medienfonds: Subjektive Kenntnis der Erheblichkeit eines …
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 49/09
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an dem …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 27/19
Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft für die Rückzahlung von seitens …
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09
Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft für die Rückzahlung von seitens …
- OLG Dresden, 30.08.2012 - 8 U 1546/11
Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug
- OLG München, 22.05.2012 - 5 U 1725/11
Kapitalanlagevermittlung und -beratung: Verletzung der Informationspflicht bei …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 24/19
Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft für die Rückzahlung von seitens …
- BGH, 16.12.2010 - III ZR 10/10
Vorsatz i.R.d. § 264a Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Verschweigen der Gewährung von …
- BGH, 07.05.2007 - II ZR 186/06
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs auf Grund der …
- OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 41/12
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mittelverwendungskontrolleur …
- OLG Hamm, 16.08.2016 - 34 U 6/16
Deliktische Haftung der Initiatoren einer Fondsgesellschaft
- OLG Frankfurt, 15.08.2012 - 7 U 128/11
Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 12/10
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einen Filmfonds: …
- BGH, 24.11.2010 - III ZR 8/10
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einen Filmfonds: …
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 256/08
Haftung aufgrund unzutreffender Prospektangaben hinsichtlich Weichkosten
- BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines …
- OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 134/11
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 255/08
Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit der Erheblichkeit eines anlagerelevanten …
- OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 21/12
Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds
- OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 179/11
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen
- OLG München, 27.11.2013 - 20 U 2723/11
- OLG Hamm, 10.12.2015 - 34 U 87/15
Deliktische Haftung der Initiatoren einer Fondsgesellschaft
- OLG München, 27.11.2013 - 20 U 3620/11
- BGH, 16.12.2010 - III ZR 76/10
Voraussetzung für eine richtige Prospektierung der Vertriebsprovisionen; Pflicht …
- KG, 01.06.2011 - 19 U 90/11
Kapitalanlage: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft bei …
- KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …
- KG, 11.03.2008 - 4 U 40/07
Umfang der Beratungspflicht der Verkäufer bzw. Gründungsgesellschafter eines …
- OLG München, 14.03.2011 - 21 U 4114/10
Kapitalanlagebetrug: Vorsatz des Anlageberaters beim Verschweigen einer …
Rechtsprechung
BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 StGB; § 250 StGB
Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe; ungeladene Schusswaffe; Beisichführen des Magazins) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begriff des Beisichführens einer Waffe im Sinne des § 177 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 205
- StV 2006, 416
- StraFo 2006, 253
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06
Die Waffe ist in diesem Fall objektiv nicht gefährlich, auch wenn der Täter deren Einsatzbereitschaft ohne Weiteres herstellen und ihre objektive Gefährlichkeit herbeiführen kann (BGHSt 45, 249 f.).
- BGH, 17.09.2008 - 2 StR 393/08
Sexuelle Nötigung (ungeladene Schusswaffe: Beisichführen; Verwenden); …
Der Angeklagte führte aber die Waffe im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB bei sich (vgl. BGH StraFO 2006, 253).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de
GG Art. 5 Abs. 1; StGB § 185 § 193
Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem Anstaltsbediensteten als Beleidigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bruchsal, 15.06.2005 - 3 Ds 150 Js 25605/04
- OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 173
- StraFo 2006, 253
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04
Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Selbst bei Vorliegen einer grundsätzlich zur Ehrverletzung geeigneten Bekundung ist eine solche nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn der Täter zur Wahrnehmung seiner Rechte und berechtigten Interessen gehandelt hat (vgl. BayObLG NJW 2005, 1291 ff.: Bezeichnung eines eine Verkehrskontrolle durchführenden Polizeibeamten als "Wegelagerer"; dass NStZ 2005, 215 f.: Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als "Spitzel").Hinzu kommt, dass auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Kritik des Bürgers an staatlichen Maßnahmen besondere Anforderungen an die Auslegung von Erklärungen zu stellen sind, weil dessen Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (BVerfG NJW 1992, 2815 ff., BayObLG NJW 2005, 1291 ff.).
Selbst eine überzogene und ausfällige Rüge macht jedoch für sich genommen eine Aussage noch nicht zu einer solchen, vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr auch die Auseinandersetzung in der Sache, sondern nur noch die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BayObLG NJW 2005, 1291 f.).
- OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295 ff.), wobei auch scharfe und übersteigerte Äußerungen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen (…BVerfG aaO.). - BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Selbst bei Vorliegen einer grundsätzlich zur Ehrverletzung geeigneten Bekundung ist eine solche nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn der Täter zur Wahrnehmung seiner Rechte und berechtigten Interessen gehandelt hat (vgl. BayObLG NJW 2005, 1291 ff.: Bezeichnung eines eine Verkehrskontrolle durchführenden Polizeibeamten als "Wegelagerer"; dass NStZ 2005, 215 f.: Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als "Spitzel"). - OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (vgl. hierzu Senat NStZ 2005, 158 f.;… Tröndle/Fischer, StGB , 53. Auflage 2006, § 185 Rn. 8). - BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
Hinzu kommt, dass auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Kritik des Bürgers an staatlichen Maßnahmen besondere Anforderungen an die Auslegung von Erklärungen zu stellen sind, weil dessen Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (BVerfG NJW 1992, 2815 ff., BayObLG NJW 2005, 1291 ff.).
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
Bezieht sich eine Äußerung auf ein tatsächliches Verhalten des Betroffenen, so stellt sie als Werturteil allerdings nur dann keine Beleidigung dar, wenn sie vom fraglichen Sachverhalt getragen wird und keine überschießende Abwertung zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 173;… SS-Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 185 Rn. 7).