Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7131
BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07 (https://dejure.org/2007,7131)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2007 - 4 StR 60/07 (https://dejure.org/2007,7131)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 (https://dejure.org/2007,7131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens; Beurteilungsspielraum des Tatrichters zur "angemessenen Verteidigung")

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Urteils aufgrund Revisionsrechtfertigung wegen strafschärfender Anlastung des Verteidigungsverhaltens eines Angeklagten; Wertungsfehler als Aufhebungsgrund

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafzumessung bei Belastung eines Dritten durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 463
  • StV 2007, 352
  • StraFo 2007, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 263/93

    Kokainzubereitung - Kokainhydrochlorid - Strafmilderungsgrund - Freiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
    Einer Aufhebung der zugehörigen Feststellungen bedarf es nicht, weil der Aufhebungsgrund lediglich in einem Wertungsfehler liegt (BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 50 ff.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95

    Strafverschärfung - Angemessene Verteidigung - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07
    Ein solcher Umstand kann - wovon ersichtlich die Strafkammer ausgegangen ist - auch darin gesehen werden, dass der die Tat leugnende Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH StV 1995, 633, 634).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).
  • BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Gewichtung einer wahrheitswidrigen

    Soweit damit Anschuldigungen gegen eine andere Person verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463).

    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4); solche Umstände sind hier indes nicht ersichtlich.

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4; SSW-StGB/Eschelbach, § 46 Rn. 124).
  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, dass er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt; auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erwiesen, darf eine belastende Zurechnung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2007 ? 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19257
OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07 (https://dejure.org/2007,19257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2007 - 3 Ws 624/07 (https://dejure.org/2007,19257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07 (https://dejure.org/2007,19257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 56c StGB, § 56f Abs 1 S 1 Nr 2 StGB
    Bewährungswiderruf: Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Anzeige jedes Wohnungswechsels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bewährungswiderrufs wegen einer Zuwiderhandlung des Verurteilten gegen eine Anordnung zur Mitteilung des Wohnungswechsels; Zweck einer Anordnung gegenüber einem Verurteilten zur Mitteilung des Wohnungswechsels; Voraussetzungen für einen Widerruf der ...

  • Judicialis

    StGB § 56 c; ; StGB § 56 f

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StraFo 2007, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07
    Die im Beschluss vom 19.5.2004 erteilte Anordnung, jeden Wohnungswechsel der Kammer binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, ist als Weisung nach § 56 c StGB zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird als eine reine Überwachung, nämlich eine Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden( vgl. OLG Celle, NStZ 2004, 627).
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die auferlegte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07
    Eine solche Zweckbestimmung kann der Anordnung der Angabe jedes Wohnungswechsels - nach wohl inzwischen h. M. ( vgl. Münchner Kommentar, Bearb. Groß, Rdnr. 7 zu § 56 c StGB m. w. N. , Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, Rdnr. 3 zu § 56 c; OLG Köln, NStZ 1994, 509) - nicht ohne weiteres entnommen werden, da diese in der Regel nur der Erleichterung behördlicher Aufgabenerfüllung dient.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Die Auffassung, eine Meldeweisung sei keine Weisung nach § 56c StGB, denn sie bezwecke als solche keine Hilfestellung bei einer straffreien Lebensführung, sondern allein eine Erleichterung justizieller Aufgabenerfüllung (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; OLG Köln, Beschlüsse vom 28. März 2003 - 2 Ws 123/06, juris Rn. 9; vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94, NStZ 1994, 509; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08, NStZ 2008, 461; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 13), greift zu kurz.
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder

    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • OLG Koblenz, 17.02.2016 - 2 Ws 46/16

    Widerruf der Strafaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bewährungswiderruf

    Da der Verurteilte wiederholt Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen hat, bedarf es neben der näheren Weisung zur Kontakthaltung mit dem Bewährungshelfer (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 2 Nr. 2 StGB) und zur Mitteilung jeden Wohnsitzwechsels (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 1 StGB), um Einfluss auf die künftige Lebensführung des Verurteilten nehmen zu können (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ 2009, 39; OLG Celle NStZ 2004, 627), der Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen und die Alkoholabstinenz durch eine in jedem Quartal auf seine Kosten bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt durchzuführende Urinkontrolle nachzuweisen (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 1 StGB).
  • AG Backnang, 13.08.2014 - 2 BWL 90/11

    Strafaussetzung, Widerruf, Bestellung, Pflichtverteidiger

    Es handelt sich deshalb wegen eines nicht von § 56 c StGB erfassten Zwecks der Anordnung nicht um eine Weisung (so auch OLG Frankfurt, StraFO 2007, 383; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht