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   OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07   

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OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07 (https://dejure.org/2007,15858)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07 (https://dejure.org/2007,15858)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07 (https://dejure.org/2007,15858)
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Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 390
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03

    Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07
    Dabei unterliegen die die Gewährung oder Versagung von Lockerungen betreffenden Teile des Vollzugsplans einer selbständigen rechtlichen Überprüfung auch dann, wenn der Gefangene einen Antrag auf Gewährung von Lockerungen noch nicht gestellt hat (BVerfG, Beschluss v. 03.07.06 - 2 BvR 1383/03, Abs. 20 - juris).

    Der Vollzugsplan ist vom Strafvollzugsgesetz als zentrales Element und Orientierungsrahmen für einen dem Resozialisierungsziel verpflichteten Vollzug vorgesehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07.06, a.a.O. Abs. 16; Callies/Müller-Dietz, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.06 (a.a.O., Abs. 20) ausgeführt: "Das Strafvollzugsgesetz hat den Vollzugsplan als eigenständiges Instrument eines auf Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges konzipiert.

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07
    aa) Der Vollzugsplan kann insgesamt mit der Behauptung angefochten werden, das Aufstellungsverfahren sei fehlerhaft durchgeführt worden bzw. der Vollzugsplan genüge nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, weil in diesem Fall der Anspruch des Gefangenen auf Aufstellung eines gesetzmäßigen Vollzugsplans nicht erfüllt ist (BVerfG, NStZ 1993, 301; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.09.06 - 2 BvR 2132/05, Abs. 19 - juris m.w.N.; siehe auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. 2005, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG; Feest/Joster in AKStVollzG, 5. Aufl. 2006, Rdz. 33 zu § 7 StVollzG; Mey/Wischka in Schwind/Böhm/Jehle, 4. Aufl 2005, Rdz. 5 zu § 7 StVollzG).

    Die Teilnehmer an der Konferenz sind allerdings nicht aktenkundig gemacht worden, wie dies das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 25.09.06 (a.a.O. Abs. 19) beiläufig fordert.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 2 Ws 236/06

    Rechtsbehelfe im Strafvollzug: Versagung der Lockerungsgewährung in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07
    Die Frage, ob lockerungsbezogene Lücken oder positive Inhalte des Vollzugsplanes (§ 7 Abs. 2 Nr. 7 StVollzG) Rechte des Gefangenen verletzen, ist daher von der Frage einer Rechtsverletzung durch konkrete Entscheidungen über Vollzugslockerungen (§ 11 StVollzG) zu trennen." Diese Ausführungen, denen der Senat folgt (zustimmend auch OLG Karlsruhe, StV 2007, 200), gelten in gleicher Weise für die Regelungsbereiche der Unterbringungen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG) und der Zuordnung zu einer Behandlungsgruppe (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 StVollzG).
  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07
    aa) Der Vollzugsplan kann insgesamt mit der Behauptung angefochten werden, das Aufstellungsverfahren sei fehlerhaft durchgeführt worden bzw. der Vollzugsplan genüge nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, weil in diesem Fall der Anspruch des Gefangenen auf Aufstellung eines gesetzmäßigen Vollzugsplans nicht erfüllt ist (BVerfG, NStZ 1993, 301; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.09.06 - 2 BvR 2132/05, Abs. 19 - juris m.w.N.; siehe auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. 2005, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG; Feest/Joster in AKStVollzG, 5. Aufl. 2006, Rdz. 33 zu § 7 StVollzG; Mey/Wischka in Schwind/Böhm/Jehle, 4. Aufl 2005, Rdz. 5 zu § 7 StVollzG).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07
    Bei der Prüfung der Flucht- und Missbrauchsgefahr steht der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, den die Strafvollstreckungskammer nur dahingehend zu überprüfen hat, ob die Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (BGHSt 30, 320 ff).
  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Nach dem Stand der fachgerichtlichen Rechtsprechung steht schon nicht fest, ob die weitere Fortschreibung eines Vollzugsplans überhaupt zur Erledigung eines gegen die vorausgegangene Fortschreibung gerichteten Rechtsschutzbegehrens führt (verneinend Hanseatisches OLG, Beschluss vom 13.Juni 2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07 u.a. -, juris; für die gegenteilige Auffassung vgl. Nachweise in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 -, juris).
  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    b) Weiter geht das Oberlandesgericht davon aus, dass der Rechtsstreit sich mit der Fortschreibung des Vollzugsplans erledigt habe (a. A. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07 u. a. -, StraFo 2007, S. 390 [391]).
  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

    Hingegen reicht die bloße Tatsache, daß sich ein solcher Mißbrauch "nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen" läßt, zur Versagung allein nicht aus; denn diese Formulierung gibt ein bloßes "non liquet" wieder, und aufgrund der stets gegebenen und nicht aufhebbaren Restunsicherheit stände die Gewährung von Vollzugslockerungen damit vollständig im Belieben der Anstalt (vgl. HansOLG Hamburg OLGSt StVollzG § 7 Nr. 2 = StraFo 2007, 390 und Beschluß vom 16. März 2005 - 3 Vollz(Ws) 20/05 - OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 164/07 - juris - mit Anm. Böhm StRR 2008, 76).
  • OLG Celle, 28.02.2013 - 1 Ws 553/10

    Möglichkeit einer Erledigung der Hauptsache bei Fortschreibung eines

    Die Fortschreibungen ersetzen den Vollzugsplan nicht, sondern bauen auf ihm auf und modifizieren ihn unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Gefangenen (vgl. OLG Hamburg, StraFo 2007, 390).
  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

    Das zur Frage der Kriminalprognose im Sinne von § 57 Abs. 1 StGB eingeholte Gutachten, wonach die Gefährlichkeit des Verurteilten fortbestehe, habe die Anstalt fehlerhaft unmittelbar auf die Frage der für die Anwendung der §§ 10, 11 StVollzG zu beurteilenden Mißbrauchsgefahr übertragen, ohne die zwischen beiden Sachverhalten bestehenden Unterschiede zu beachten (vgl. HansOLG Hamburg OLGSt StVollzG § 7 Nr. 2 = StraFO 2007, 390).
  • KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei

    Das Gericht kann die Entscheidung allein auf Ermessensfehler überprüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 a.a.O.; vom 15. September 2016 a.a.O.; und vom 26. Oktober 2016 a.a.O. und für § 115 Abs. 5 StVollzG allgemein vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; Hanseatisches OLG Hamburg StraFo 2007, 390 und StV 2005, 564; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179; KG NStZ 2006, 695 und Senat, Beschluss vom 27. August 2009 - 2 Ws 279/09 Vollz - ).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 18 EK 4/14

    Anspruch eines Beteiligten auf Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer

    Der Kläger macht Ansprüche wegen einer unangemessen langen Verfahrensdauer eines familienrechtlichen Verfahrens vor dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Az.: 29 F 36/07, geltend.
  • KG, 10.11.2021 - 2 Ws 107/21

    Beteiligung des Sicherungsverwahrten an der Vollzugs- und Eingliederungsplanung

    Zwar trifft es zu, dass die Vollzugsplanfortschreibung grundsätzlich nicht als solche anfechtbar ist, sondern nur soweit sie einzelne Maßnahmen regelt oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen oder Fehler im Aufstellungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. BVerfG NStZ 1993, 301; OLG Koblenz NStZ 2011, 222; OLG Hamburg StraFo 2007, 390; Senat, Beschlüsse vom 29. Mai 2020 - 2 Ws 41/20 Vollz - und vom 19. Februar 2009 - 2 Ws 531/08 Vollz - Arloth/Krä StVollzG, 5. Aufl., § 7 Rn. 13 mwN).
  • LG Hagen, 08.10.2015 - 62 StVK 44/15

    Ermessensentscheidung betreffend die Einweisung in eine Anstalt des geschlossenen

    Zu der im Rahmen der Prüfung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr zu ermittelnden und bei der Abwägung zu berücksichtigen Umständen gehören vor allem die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat sowie die Tatmotivation, sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2006, Az.: 3 Vollz (Ws) 26 - 28/07, 3 Vollz (Ws) 26/07, 3 Vollz (Ws) 27/07, 3 Vollz (Ws) 28/07, 3 Vollz (Ws) 36/07, StraFo 2007, 390; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.12.2005, Az.: 3 VAs 50/05, StV 2006, 256; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008, Az.: 1 VAs 10/08, OLGSt StVollzG § 10 Nr. 3).
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   OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 36/07   

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OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 36/07 (https://dejure.org/2007,118609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 36/07 (https://dejure.org/2007,118609)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans bzw. dessen Fortschreibung; Prozessuales Verhältnis zwischen einem Antrag auf die gerichtliche Überprüfung eines Vollzugsplans und der rechtshängigen Klage gegen die ...

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 390
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 28.10.2008 - 2 VollzWs 342/08

    Anforderungen an den Vollzugsplan im Hinblick auf § 11 StVollzG hinsichtlich

    Aufgrund dieser Vorwirkung des Vollzugsplans sind dessen Aufstellung bzw. Fortschreibung aber auch als solche gesondert anfechtbar (ebenso und zutreffend OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 VollzWs 326 - 328/07, 3 VollzWs 36/07 -, StraFo 2007, 390 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 Ws 64/07 L - StraFo 2007, 519 ff.; Senat aaO.).
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   OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 28/07   

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  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans bzw. dessen Fortschreibung; Prozessuales Verhältnis zwischen einem Antrag auf die gerichtliche Überprüfung eines Vollzugsplans und der rechtshängigen Klage gegen die ...

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 390
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 Ws 374/13

    Strafvollzug: Erledigung des gegen die Fortschreibung des Vollzugsplans

    Grundsätzlich führt die Fortschreibung des Vollzugsplans dazu, dass sich ein gegen die vorausgegangene Fortschreibung gerichtetes Rechtsschutzbegehren erledigt, es sei denn, die angegriffenen Regelungen sind auch in der weiteren Fortschreibung unverändert geblieben (vgl. OLG Celle 1 Ws 553/10 [StrVollz] v. 28.02.2013 - juris Rn. 9; a.A. OLG Hamburg 3 Vollz (Ws) 28/07 v. 13.06.2007 - juris Rn. 48).
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   OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 27/07   

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  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans bzw. dessen Fortschreibung; Prozessuales Verhältnis zwischen einem Antrag auf die gerichtliche Überprüfung eines Vollzugsplans und der rechtshängigen Klage gegen die ...

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