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   OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95   

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https://dejure.org/1995,5406
OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95 (https://dejure.org/1995,5406)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.09.1995 - Ws 154/95 (https://dejure.org/1995,5406)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. September 1995 - Ws 154/95 (https://dejure.org/1995,5406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 304 Abs. 1 StPO ; § 305 S. 1 StPO ; Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK; § 213 StPO ; § 116 StPO
    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines Hauptverhandlungstermins; Eigenständige strafmildernde Bedeutung einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer; Verletzung des Beschleunigungsgebots; Grundsatzes der Terminshoheit des Vorsitzenden; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines Hauptverhandlungstermins; Eigenständige strafmildernde Bedeutung einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer; Verletzung des Beschleunigungsgebots; Grundsatzes der Terminshoheit des Vorsitzenden; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 305 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 172
  • StraFo 1996, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 18.03.1988 - 2 Ws 125/88
    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Eine Benachteiligung des Angeklagten kann weiterhin darin liegen, daß das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot verletzt ist, das auch dann eingreift, wenn der Haftbefehl gem. § 116 StPO außer Vollzug gesetzt ist (KG StV 1991, 473; OLG Köln StV 1988, 345; HansOLG Hamburg StV 1986, 66; Boujong in KK, a.a.O., § 112 Rdnr. 19).

    Die genannten Zeiträume stellen auch im Hinblick darauf eine ermessensfehlerhafte erhebliche Verfahrensverzögerung dar, daß die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt waren (vgl. KG StV 1991, 473, das bei einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl eine weit über ein Jahr andauernde Verfahrensverzögerung beanstandet hat, und OLG Köln StV 1988, 345, das eine achtmonatige Verzögerung im Rahmen einer Haftprüfung nicht mehr hinnahm).

  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Es liegt aber auch im öffentlichen Interesse, daß die gegen einen Angeklagten erhobene Beschuldigungen in der den Schwierigkeiten der Beweisführung angemessenen Zeit der Klärung zugeführt werden (BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a].

    Ganz allgemein liegt es aber auch im öffentlichen Interesse, daß die gegen einen Angeklagten erhobenen Beschuldigungen in der den Schwierigkeiten der Beweisführung angemessenen Zeit der Klärung zugeführt werden (BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a].

  • OLG Hamburg, 03.12.1985 - 2 Ws 552/85
    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Eine Benachteiligung des Angeklagten kann weiterhin darin liegen, daß das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot verletzt ist, das auch dann eingreift, wenn der Haftbefehl gem. § 116 StPO außer Vollzug gesetzt ist (KG StV 1991, 473; OLG Köln StV 1988, 345; HansOLG Hamburg StV 1986, 66; Boujong in KK, a.a.O., § 112 Rdnr. 19).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1989 - 3 Ws 783/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Damit sind aber nur solche Entscheidungen gemeint, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, ausschließlich seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (OLG Frankfurt StV 1990, 201; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 305 Rdnr. 12; Kleinknecht/Meyer - Goßner, StPO, 42. Aufl., § 305 Rdnr. 1).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nicht nur einer überlangen Verfahrensdauer strafmildernd Rechnung zu tragen, vielmehr bedarf es in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen einer ausdrücklichen Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes, weiterhin ist im Urteil darzulegen, in welchem Ausmaß dieser Umstand berücksichtigt worden ist (BVerfG NJW 1993, 3254; BGH StV 1993, 638; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 46 Rdnr. 35).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Da vorliegend die Rechtswidrigkeit festzustellen war, ist zur Beschleunigung der Terminierung der vorliegenden Sache jede mögliche organisatorische Maßnahme auszuschöpfen, was insbesondere für Haftsachen gilt (BVerfGE 36, 264, 272 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] ; Kleinknecht/Meyer - Goßner, a.a.O., Einl. Rdnr. 160).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    In dieser Form kommt dem schleunigen Verfahren auch gerade "wahrheitssichernde Funktion" zu (BVerfGE 57, 250, 280) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] .
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Eine solche Beschwer kann bereits darin gesehen werden, daß einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt (Pfeiffer in KK, a.a.O., Einl. Rdnr. 12 unter Hinweis auf BGH wistra 1992, 180).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Die dort genannte "angemessene Frist", innerhalb derer über die Stichhaltigkeit der gegen den Angeklagten erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden ist, beginnt bereits mit der Bekanntmachung des Schuldvorwurfs, jedenfalls aber mit der Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls (BGH NStZ 1982, 291, wobei auch dieser Entscheidung ein Fall mit später außer Vollzug gesetztem Haftbefehl zugrunde liegt), im vorliegenden Fall also bereits spätestens am 20. August 1991, dem Datum des Haftbefehls bzgl. des Angeklagten Anderfuhr, also bereits vor über vier Jahren.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nicht nur einer überlangen Verfahrensdauer strafmildernd Rechnung zu tragen, vielmehr bedarf es in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen einer ausdrücklichen Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes, weiterhin ist im Urteil darzulegen, in welchem Ausmaß dieser Umstand berücksichtigt worden ist (BVerfG NJW 1993, 3254; BGH StV 1993, 638; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 46 Rdnr. 35).
  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2.

  • OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wegen des Terminierungsverhaltens

    Das von der Staatsanwaltschaft monierte Terminierungsverhalten ist wegen des Grundsatzes der Terminshoheit des Vorsitzenden gemäß § 213 StPO - wenn überhaupt - nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob er die rechtlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens eingehalten oder ob er sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 1996, 172 f. m.w.N.); die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Entscheidung ist dem Beschwerdegericht entzogen (Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20/20

    Strafverfahren: Unterbrechung einer bereits lang andauernden Hauptverhandlung im

    Damit sind aber nur solche Entscheidungen gemeint, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, ausschließlich seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (OLG Frankfurt StV 1990, 201; OLG Braunschweig StraFo 1996, 59 mwN).
  • KG, 09.12.2016 - 4 Ws 191/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen richterliche

    Damit sind aber nur solche Entscheidungen gemeint, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, ausschließlich seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (OLG Frankfurt StV 1990, 201; OLG Braunschweig StraFo 1996, 59 mwN).
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