Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1996 - 2 (s) Sbd 4 - 95/96, 2 (s) Sbd 4 - 96/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,886
OLG Hamm, 16.09.1996 - 2 (s) Sbd 4 - 95/96, 2 (s) Sbd 4 - 96/96 (https://dejure.org/1996,886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1996 - 2 (s) Sbd 4 - 95/96, 2 (s) Sbd 4 - 96/96 (https://dejure.org/1996,886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1996 - 2 (s) Sbd 4 - 95/96, 2 (s) Sbd 4 - 96/96 (https://dejure.org/1996,886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StraFo 1997, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auch wenn das Verfahren den Verteidiger nicht über einen sehr langen Zeitraum von vielen Monaten oder gar mehreren Jahren nahezu ausschließlich in Anspruch genommen hat, kann eine Pauschgebühr in der Nähe der Wahlverteidigerhöchstgebühren in Betracht kommen, wenn aufgrund der enormen Fülle des Aktenmaterials und aufgrund des Umfangs der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung der Anwalt nachvollziehbar jedenfalls in diesem Zeitabschnitt andere anwaltliche Verpflichtungen kaum übernehmen und wahrnehmen konnte (OLG Hamm JurBüro 1998, 413, 414 JurBüro 1997, 84, 85).

    Der als Beleg für eine dreifache Überschreitung zitierten Entscheidung des OLG Hamm (JurBüro 1997, 84, 85) lässt sich lediglich entnehmen, dass die Antragsteller mindestens das Dreifache der Wahlverteidigerhöchstgebühr begehrt haben.

    Das OLG Hamm hielt in diesem Fall eine Pauschvergütung angemessen, die die Wahlverteidigerhöchstgebühr nur mäßig unter schreitet (JurBüro 1997, 84, 85).

  • OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

    Eine Pauschvergütung in dieser Höhe kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch die Tätigkeit im Verfahren über einen längeren Zeitraum ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen worden wäre (vgl. u.a. zuletzt Senat in JurBüro 1997, 84).
  • OLG Hamm, 15.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-98/98

    Besonderer Umfang der Sache, Haft, Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen,

    4 95 u. 96/96 - StraFo 1997, 63 = JurBüro 1997, 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht