Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 14.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99   

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OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99 (https://dejure.org/1999,6201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.1999 - 1 Ws 120/99 (https://dejure.org/1999,6201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 1999 - 1 Ws 120/99 (https://dejure.org/1999,6201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 8 Abs. 1 und 3; StPO §§ 304 ff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2830
  • StraFo 1999, 286
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 3 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Da die Entscheidung nicht getroffen worden ist, ist sie nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG - entgegen dem engen Wortlaut - durch gesonderten Beschluß nachzuholen, auch wenn der Grund für die unterlassene Entscheidung nicht darin liegt, daß sie nicht möglich war, sondern weil die Strafkammer sie vergessen oder nicht für erforderlich gehalten hat (OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NJW 1973, 1660; - 5. Strafsenat - MDR 1980, 958; - 3. Strafsenat - MDR 1988, 164 ; - 2. Strafsenat - MDR 1989, 92 ; OLG Karlsruhe, StV 1984, 474; VRS 73, 457, 460; OLG Koblenz GA 85, 461; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 8 StrEG Rn. 7 a.M. Meyer aaO, § 8 Rn 16.ff.).

    Zwar ist der Strafprozeßordnung eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd (vgl. BGH NJW 1993, 1279, 1280; OLG Hamm JMBINRW 1981, 69; OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - MDR 1988, 164 ; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 304 Rn. 8; Engelhardt, in: KK- StPO , 3. AUfl., § 304 Rn. 3), jedoch unterliegt grundsätzlich auch die Unterlassung einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden gerichtlichen Entscheidung der Anfechtung, vorausgesetzt die unterlassene Entscheidung selbst oder deren Ablehnung ist anfechtbar (BGH aaO; OLG Hamm aaO; OLG Düsseldorf aaO).

  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Hierin ist insbesondere kein Verzicht eine Entscheidung gemäß § 8 StrEG zu sehen, denn ein solcher ist nach der h.M. unzulässig (vgl. BGH NJW 1990, 1000, 1001; KG VRS 72, 380 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO ,.43. Aufl., § 8 StrEG Rn 3; a.M. Meyer aao, § 8 Rn. 8).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Da die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel weder zugunsten noch zuungunsten des Verurteilten eingelegt hat, sondern mit ihm nur ihre Aufgabe wahrnimmt, eine Gerichtsentscheidung ohne Rücksicht darauf, welche Wirkung damit für den verurteilten erzielt wird, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, hat die Staatskasse die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen (BGHSt 18, 268; KK-Schimansky, StPO , 3. Aufl., § 473 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1973 - 3 Ws 124/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Da die Entscheidung nicht getroffen worden ist, ist sie nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG - entgegen dem engen Wortlaut - durch gesonderten Beschluß nachzuholen, auch wenn der Grund für die unterlassene Entscheidung nicht darin liegt, daß sie nicht möglich war, sondern weil die Strafkammer sie vergessen oder nicht für erforderlich gehalten hat (OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NJW 1973, 1660; - 5. Strafsenat - MDR 1980, 958; - 3. Strafsenat - MDR 1988, 164 ; - 2. Strafsenat - MDR 1989, 92 ; OLG Karlsruhe, StV 1984, 474; VRS 73, 457, 460; OLG Koblenz GA 85, 461; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 8 StrEG Rn. 7 a.M. Meyer aaO, § 8 Rn 16.ff.).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79

    Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Daraus ist nicht (entnehmen, ob die Strafkammer das Fahrverbot verhängt hat, weil nach ihrer Auffassung die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB von vornherein nicht erfüllt waren, oder weil der Zweck der Entziehung bereits durch die vorläufige Entziehung erreicht erschien (BGHSt 29, 58 ).
  • OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Ist jedoch in dem konkreten Verfahren keine entschädigungsfähige Maßnahme angeordnet oder, eine angeordnete nicht vollzogen worden oder ist mit Sicherheit abzusehen, daß dem Beschuldigten durch den Vollzug kein Schaden i.S.d. § 7 StrEG erwachsen kann ( OLG Düsseldorf MDR 1987, 80; Meyer aaO, § 8 Rn. 6; a.A. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ) 1 wäre eine Entschädigungsentscheidung sinnwidrig.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1988 - 2 Ws 124/88

    Berufungsgericht; Einstellung des Strafverfahrens; Entschädigungspflicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Da die Entscheidung nicht getroffen worden ist, ist sie nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG - entgegen dem engen Wortlaut - durch gesonderten Beschluß nachzuholen, auch wenn der Grund für die unterlassene Entscheidung nicht darin liegt, daß sie nicht möglich war, sondern weil die Strafkammer sie vergessen oder nicht für erforderlich gehalten hat (OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NJW 1973, 1660; - 5. Strafsenat - MDR 1980, 958; - 3. Strafsenat - MDR 1988, 164 ; - 2. Strafsenat - MDR 1989, 92 ; OLG Karlsruhe, StV 1984, 474; VRS 73, 457, 460; OLG Koblenz GA 85, 461; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 8 StrEG Rn. 7 a.M. Meyer aaO, § 8 Rn 16.ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1986 - 1 Ws 414/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Ist jedoch in dem konkreten Verfahren keine entschädigungsfähige Maßnahme angeordnet oder, eine angeordnete nicht vollzogen worden oder ist mit Sicherheit abzusehen, daß dem Beschuldigten durch den Vollzug kein Schaden i.S.d. § 7 StrEG erwachsen kann ( OLG Düsseldorf MDR 1987, 80; Meyer aaO, § 8 Rn. 6; a.A. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ) 1 wäre eine Entschädigungsentscheidung sinnwidrig.
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1983 - 2 Ws 207/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Da die Entscheidung nicht getroffen worden ist, ist sie nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG - entgegen dem engen Wortlaut - durch gesonderten Beschluß nachzuholen, auch wenn der Grund für die unterlassene Entscheidung nicht darin liegt, daß sie nicht möglich war, sondern weil die Strafkammer sie vergessen oder nicht für erforderlich gehalten hat (OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - NJW 1973, 1660; - 5. Strafsenat - MDR 1980, 958; - 3. Strafsenat - MDR 1988, 164 ; - 2. Strafsenat - MDR 1989, 92 ; OLG Karlsruhe, StV 1984, 474; VRS 73, 457, 460; OLG Koblenz GA 85, 461; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 8 StrEG Rn. 7 a.M. Meyer aaO, § 8 Rn 16.ff.).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    5 a) Richtig ist zwar, daß das Landgericht in seinem freisprechenden Urteil vom 4. Juli 2006 die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830) nicht vollständig getroffen hat, obwohl dies möglich gewesen wäre.

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).

    Zum anderen ist auch gegen ein gesetzeswidriges Unterlassen die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Januar 1999 - BvR 609/96 - juris; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830).

  • OLG Celle, 08.09.2010 - 32 Ss 207/09

    Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Entschädigung des Angeklagten

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG hat zunächst das Landgericht eine nachträgliche Entscheidung im Beschlusswege herbeizuführen, bevor eine beschwerdefähige Entscheidung vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, Rn. 15; OLG Nürnberg NJW 2006, 1826, Rn. 14, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 15.01.2010 - 8 Ks 4/09

    Freispruch eines Angeklagten mangels Täterschaft i.R.d. Verdachts des

    Ist ein solcher - wie hier - ersichtlich nicht eingetreten, wäre eine Entschädigungsentscheidung nach zutreffender Rechtauffassung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1999, 2830, 2831 [OLG Düsseldorf 15.03.1999 - 1 Ws 120/99] ) sinnwidrig.
  • OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05

    Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes

    Es ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Umgangs mit den Ressourcen der Rechtspflege nicht zu rechtfertigen und dient auch nicht den Interessen des Anspruchsstellers, die Entschädigungspflicht dem Grunde nach festzustellen und damit den Weg in das Betragsverfahren vor der Strafverfolgungsbehörde und gegebenenfalls auch noch vor den Zivilgerichten zu eröffnen, wenn von vornherein klar zu Tage liegt, dass dem Antragsteller kein Schaden entstanden ist und er deshalb keinesfalls eine Entschädigung beanspruchen kann (so auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 80, 81; NJW 1999, 2830, 2831; D. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 5. Aufl., § 8 , Rn. 6; a.M. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG Rn. 1 a.E.).
  • OLG Köln, 20.08.2015 - 2 Ws 523/15

    Beschwerderecht gegen fehlende Kostenentscheidung im Nichteröffnungsbeschluss

    Ist eine Entscheidung beim Vorliegen eines entschädigungsfähigen Tatbestandes unterblieben, so kann und muss sie durch das dafür zuständige Gericht nachgeholt werden (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 286; OLG Celle a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2006, 1826; KG NStZ 2010, 284; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 8 StrEG Rdn. 7).
  • KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Einstweilige Unterbringung im

    Die Nachholung der gebotenen, aber versehentlich unterlassenen Entscheidung über die Entschädigung ist zulässig (OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830; OLG Nürnberg a.a.O.; Schätzler/Kunz, StrEG 3. A., § 8 Rdnr. 28 f.; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 8 StrEG Rdnr. 7; a.A. Meyer, StrEG 8. A., § 8 Rdnr. 24 ff.), da in § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG - wenn auch für einen Sonderfall - ein gesondertes Beschlussverfahren ausdrücklich vorgesehen ist und der Umstand, dass die verfahrensbeendete Entscheidung über die Frage der Entschädigung schweigt, keine (konkludente) Ablehnung bedeutet; vielmehr ist stets eine ausdrückliche - zuerkennende oder absprechende - Entschädigungsentscheidung erforderlich.
  • OLG Nürnberg, 23.02.2012 - 2 Ws 320/11

    Maßregelvollstreckung aufgrund einer Nachfolgeentscheidung:

    In diesem Fall ist die Entscheidung über die Entschädigungspflicht auf Antrag nachzuholen (Kunz StrEG, 4. Auflage § 8 Rdn. 28 f; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufllage § 8 StrEG Rdn. 7; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830; zweifelnd Meyer StrEG, 8. Auflage § 8 Rdn. 18ff).
  • LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18

    Strafverfolgungsentschädigung des freigesprochenen Angeklagten einer

    Dabei kann dahinstehen, ob das Amtsgericht auch nach erstinstanzlichem Verfahrensabschluss und nach Einlegung der Berufung und daher entgegen seiner Annahme der "Rechtskraft", zu einer Entscheidung über die Entschädigung des ehemals Beschuldigten unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 2 StrEG zuständig war (sich für eine weite Auslegung von § 8 Abs. 1 StrEG aussprechend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3. 1999, Az.: 1 Ws 120-99, NJW 1999, 2830; ablehnend: OLG München, Beschluss vom 03.12.1996, Az.: 2 Ws 536/96 K, zitiert nach juris), da die Entschädigung des ehemals Beschuldigten zumindest wegen dessen grob fahrlässiger (Mit-)Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme ausgeschlossen ist.
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 5 Ws 11/23

    Keine nachträgliche Entschädigungsleistung nach Abschluss der gerichtlichen

    Begründet wird diese Ansicht unter anderem damit, dass in dem Schweigen im Urteil keine Versagung der Entschädigung liege (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.3.1999 - 1 Ws 120/99 = NJW 1999, 2830; OLG Stuttgart, Beschluß vom 24.4.2001 - 2 Ws 61/2001 = NStZ 2001, 496; OLG München, Beschluß vom 13.9.1977 - 1 Ws 988, 989/77 = NJW 1977, 2090).
  • OLG Naumburg, 02.12.2009 - 1 Ws 756/09

    Akustische Besuchsüberwachung in einer Vollzugsanstalt aufgrund einer konkreten

    Da der Strafprozessordnung eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd ist, gilt dies jedoch in aller Regel nur dann, wenn der Unterlassung die Bedeutung einer endgültigen Ablehnung und nicht einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (BGH NJW 1993, 1279, 1280; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 14.05.1999 - 50 Qs 66/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,24714
LG Duisburg, 14.05.1999 - 50 Qs 66/99 (https://dejure.org/1999,24714)
LG Duisburg, Entscheidung vom 14.05.1999 - 50 Qs 66/99 (https://dejure.org/1999,24714)
LG Duisburg, Entscheidung vom 14. Mai 1999 - 50 Qs 66/99 (https://dejure.org/1999,24714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,24714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 421 (Ls.)
  • StraFo 1999, 286
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