Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6014
OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98 (https://dejure.org/1998,6014)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.1998 - 2 Ws 661/98 (https://dejure.org/1998,6014)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 2 Ws 661/98 (https://dejure.org/1998,6014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 21 D 4/98
  • OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98

Papierfundstellen

  • StraFo 1999, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 2 Ws 489/98
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98
    Wenn es nämlich heute überwiegend anerkannt ist (diese Meinung wird auch vom Senat vertreten, vgl. Beschlüsse vom 15. September 1998 - 2 Ws 489/98 - in vorliegender Sache mit weiteren Nachweisen sowie vom 2. Oktober 1998 - 2 Ws 522/98 -), daß Art. 6 Abs. 3 e MRK auch die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die notwendigen Gespräche des Beschuldigten mit dem Wahlverteidiger erlaubt oder gebietet, dann führt dies in kostenrechtlicher Hinsicht zwar dazu, daß der Angeklagte ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens einen Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 4 S. 2 GKG hat (so KG NStZ 90, 404 mit zustimmender Anmerkung Hilger a.a.O. 405); mit dieser analogen Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG - also der Freistellung des Angeklagten von den anstonsten nach KV Nr. 9005 zu behandelnden Dolmetscherkosten unabhängig vor Ausgang des Verfahrens - ist jedoch noch nichts darüber ausgesagt, wie der Erstattungsanspruch schon verauslagter Dolmetscherkosten geltend zu machen ist.
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    In Betracht kommt etwa die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so KG NStZ 1990, 402, 404), der §§ 3, 17 ZSEG (vgl. OLG Köln StraFo 1999, 69, 70), aber auch des § 126 BRAGO, um die Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die erforderlichen Kosten zu beschränken.
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Er hat als Möglichkeiten einer Beschränkung der Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so angewandt vom Kammergericht Berlin, NStZ 1990, S. 402 , mit zustimmender Anmerkung von Hilger; OLG Karlsruhe, Justiz 2000, S. 90 f.), der §§ 3, 17 ZSEG (so OLG Köln, StraFo 1999, S. 69 ff.), aber auch des § 126 BRAGO (hierfür spricht sich Hilger, a.a.O., aus) hingewiesen.
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98

    Auslagen des Pflichtverteidigers eines ausländischen, der deutschen Sprache nicht

    Das bedeutet nach übereinstimmender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur (vgl. u.a. OLG Köln StraFo 1999, 69 f.; Riedel/Sußbauer-Chemnitz, BRAGO, 7. Aufl., § 126 Rn. 7; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl., § 126 Rn. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen) u.a., daß die Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Rechte der Partei, also zur sachgemäßen Verteidigung, erforderlich gewesen sein müssen.

    In der Regel wird es daher der sachgerechten Einschätzung des Verteidigers überlassen bleiben müssen, welche Auslagen er - zu Gunsten - des von ihm vertretenen Angeklagten als erforderlich ansieht (so wohl auch OLG Köln StraFo 1999, 69, 71; Riedel/Sußbauer-Chemnitz, a.a.O.).

    Auch gegen Anzahl und Dauer der Besuche - drei Besuche mit insgesamt 10, 5 Stunden Dauer, worin Anfahrt- und Abfahrtzeit des Dolmetschers enthalten sind, - ist nichts zu erinnern (vgl. dazu allgemein OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.), so daß die geltend gemachten Kosten von 787, 50 DM zuzüglich MWSt.

    Nach Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e MRK gebietet es der Grundsatz eines fairen Verfahrens nach heute wohl herrschender Meinung, einem der deutschen Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten nicht nur zur Hauptverhandlung, sondern auch (schon) zu Gesprächen mit seinem Verteidiger, die der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienen, einen Dolmetscher zu Verfügung zu stellen (vgl. u.a. KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StraFo 1997, 247; OLG Köln StraFo 1999, 69 ff.; Sommer StraFo 1995, 45 ff; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 1997, Rn. 1003; Münchhalffen StraFo 1999, 71 in der Anm. zu OLG Köln, a.a.O.; Strate AnwBl. 1980, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06

    Anspruch eines strafrechtlich verurteilten Ausländers auf Erstattung der ihm

    Der Antragsteller beruft sich zur Begründung seines Erstattungsanspruchs darauf, dass die Übersetzungen für die Verteidigung seines Mandaten erforderlich waren; sein Begehren stützt sich damit erkennbar auf das in Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK verbürgte Recht auf "unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher", das auch Übersetzungskosten des Wahlverteidigers umfassen kann (vgl. BVerfG - Beschluss vom 27. August 2003 - 2 BvR 2032/01; OLG Köln - Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 2 Ws 661/98).
  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 70-IV-00
    Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde des Beschwerdeführers vom 24. November 1998 verwarf das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 2 Ws 661/98 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht