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   OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263 - 264/00, 1 Ws 263/00, 1 Ws 264/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8194
OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263 - 264/00, 1 Ws 263/00, 1 Ws 264/00 (https://dejure.org/2000,8194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1 Ws 263 - 264/00, 1 Ws 263/00, 1 Ws 264/00 (https://dejure.org/2000,8194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1 Ws 263 - 264/00, 1 Ws 263/00, 1 Ws 264/00 (https://dejure.org/2000,8194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungsfähigkeit; Ärztliche Untersuchung; Angeklagter; Eingriff; Körperliche Unversehrtheit; Beschwerde; Untersuchungshaft; Psychiatrisches Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 81 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 305

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 81 Abs. 1, § 304 Abs. 1, § 305

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 156
  • StraFo 2000, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 28.07.1989 - 1 Ws 360/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00
    Die Anordnung des erkennenden Gerichts, den Angeklagten auf seine Verhandlungsfähigkeit durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, unterliegt jedenfalls dann nicht der Beschwerde, wenn mit der Untersuchung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Karlsruhe, Justiz 86 S. 53; OLG Hamm NJW 1970 S. 1985, MDR 1975 S. 1040; OLG Zweibrücken MDR 1990, S. 75).
  • OLG Hamm, 08.06.1970 - 1 Ws 191/70
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00
    Die Anordnung des erkennenden Gerichts, den Angeklagten auf seine Verhandlungsfähigkeit durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, unterliegt jedenfalls dann nicht der Beschwerde, wenn mit der Untersuchung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Karlsruhe, Justiz 86 S. 53; OLG Hamm NJW 1970 S. 1985, MDR 1975 S. 1040; OLG Zweibrücken MDR 1990, S. 75).
  • OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00
    Die Anordnung des erkennenden Gerichts, den Angeklagten auf seine Verhandlungsfähigkeit durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, unterliegt jedenfalls dann nicht der Beschwerde, wenn mit der Untersuchung weder eine Freiheitsentziehung noch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Karlsruhe, Justiz 86 S. 53; OLG Hamm NJW 1970 S. 1985, MDR 1975 S. 1040; OLG Zweibrücken MDR 1990, S. 75).
  • KG, 04.12.2014 - 5 Ws 60/14

    Unanfechtbarkeit einer vorbereitenden Entscheidung

    Die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung des Beschwerdeführers stellt eine derartige vorbereitende Entscheidung dar (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 123; KG, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 4 Ws 80/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 305 Rdn. 7).

    Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung unterliegt nur dann einer gesonderten Anfechtung, wenn sie einem der in § 305 Satz 2 StPO genannten Zwangseingriffe gleichkommt, insbesondere wenn sie zu einer Freiheitsentziehung oder einem Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit führt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 123 m.w.N.; KG NStZ 2001, 448; Beschlüsse vom 25. Juli 2012 - 4 Ws 80/12 -, 20. März 2012 - 4 Ws 27/12 - und 22. Dezember 2011 - 3 Ws 657/11 -).

  • BGH, 05.10.2018 - StB 9/18

    Erledigung der Beschwerde (Wegfall der Beschwer bei durch Vollstreckungsverzicht

    Denn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine weitere gesonderte Freiheitsentziehungsmaßnahme, die ebenfalls dem Richtervorbehalt unterfällt (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG, § 81 Abs. 1 StPO) und damit anfechtbar bleiben muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2000 - 1 Ws 263 und 264/00, StraFo 2000, 337, 338), und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Beschuldigte mit ihrem Vollzug weitergehende Einschränkungen hätte hinnehmen müssen.
  • OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11

    Verhältnismäßigkeit der Untersuchung durch einen Amtsarzt zwecks Feststellung der

    Dazu gehört auch die mit Freiheitseinschränkungen verbundene zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt, die ebenfalls mit einer Einschränkung der Freiheitsgrundrechte verbundene körperliche Untersuchung durch den Arzt (anders zur psychiatrischen Untersuchung OLG Düsseldorf VRS 99, 123) und der mit der angefochtenen Durchsuchungsanordnung verbundene Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 1 Ws 293/01

    Pflichtverteidiger, weiterer Pflichtverteidiger, auswärtiger Gerichtsbezirk

    Grundsätzlich ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Beschuldigten mangels Beschwer einer Anfechtung entzogen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 141 Rdnr. 9 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - 1 Ws 264/00).

    Zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger können gegensätzliche Auffassungen über die von ihnen jeweils selbständig zu führende Verteidigung bestehen und dann eine ordnungsgemäße Verteidigung - zumindest aus der Sicht des Beschuldigten - beeinträchtigen (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - 1 Ws 264/00 -).

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