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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/2000, 2 BL 140/00   

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https://dejure.org/2000,2205
OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/2000, 2 BL 140/00 (https://dejure.org/2000,2205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2000 - 2 BL 140/2000, 2 BL 140/00 (https://dejure.org/2000,2205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2000 - 2 BL 140/2000, 2 BL 140/00 (https://dejure.org/2000,2205)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    § 121 StPO
    Zeitraum zwischen Festnahme und der Erhebung der Anklage

  • Burhoff online

    Wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem Sachverständigen, zögerliche Erstellung des Sachverständigengutachtens, Mahnungen an den Sachverständigen

  • openjur.de
  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus i.S.v. § 121 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Nichtförderung der mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung des Verfahrens; Erfordernis einer Rechtfertigung der Ermittlungen ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus unter Berücksichtigung des Freiheitsanspruchs des noch nicht verurteilten Beschuldigten bzw. Angeklagten; Erforderlichkeit der Förderung des Verfahrens bei Einholung eines Gutachtens und des Hinweises ...

  • Judicialis

    StPO § 77 Abs. 2; ; StPO § 121 Abs. 1; ; BtMG § 29 a

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121
    Wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem Sachverständigen, zögerliche Erstellung des Sachverständigengutachtens, Mahnungen an den Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 60
  • StV 2000, 629
  • StraFo 2001, 433
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten bzw. Angeklagten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49 f.; 36, 264, 270; 53, 152, 158 f.).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfange eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten bzw. Angeklagten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49 f.; 36, 264, 270; 53, 152, 158 f.).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfange eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten bzw. Angeklagten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49 f.; 36, 264, 270; 53, 152, 158 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 2 Ws 194/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Staatsanwaltschaft oder Gericht haben darüber hinaus die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. HansOLG Bremen, StV 1997, 143; OLG Düsseldorf, StV 1997, 144, 145) und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder festzusetzen (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten bzw. Angeklagten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49 f.; 36, 264, 270; 53, 152, 158 f.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Gleichwohl unterliegt der an sich gerechtfertigte Haftbefehl aber der Aufhebung, da das Verfahren nicht mit der in Haftsachen gebotenen, auf den Freiheitsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG beruhenden Beschleunigung gefördert worden ist (vgl. BVerfGE 46, 194, 195 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
    Staatsanwaltschaft oder Gericht haben darüber hinaus die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. HansOLG Bremen, StV 1997, 143; OLG Düsseldorf, StV 1997, 144, 145) und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder festzusetzen (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung

    Die Staatsanwaltschaft hat den Gutachter ständig auf die bestehende Haftsitutation hinzuweisen, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen und festzusetzen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 629; OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 202).
  • KG, 15.09.2009 - 1 HEs 34/09

    Einstweilige Unterbringung: Beachtung des Beschleunigungsgebots durch

    Staatsanwaltschaft oder Gericht haben die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. OLG Hamm StV 2000, 629, 630 = NStZ-RR 2001, 60; HansOLG Bremen, StV 1997, 143, 144; OLG Düsseldorf StV 1997, 144, 145; KG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - (4) 1 HEs 10/09 (6/09) - und vom 22. Mai 2003 - (5) 1 HEs 92/03 (26/03) -).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06

    Verzögerung der Ermittlungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens)

    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2009 - 1 Ws 398/09

    Verlängerung der Untersuchungshaft durch die Zurückstellung einer

    Da davon auszugehen ist, dass die Staatsanwaltschaft um eine zügige Erstattung des von ihr in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens besorgt sein wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 60), ist mit einem dem Beschleunigungsgrundsatz entsprechenden weiteren Verfahrensfortgang zu rechnen.
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer bei Verzögerungen durch Einholung eines

    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4383
BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01 (1) (https://dejure.org/2001,4383)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2001 - 2 StR 130/01 (1) (https://dejure.org/2001,4383)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 2 StR 130/01 (1) (https://dejure.org/2001,4383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 S. 1 StGB; § 267 StPO
    Anrechnung einer in England verbüßten Haftstrafe; Umfang der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklage; Gesetzesverletzung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2001, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
    Eine Erstattung der dem Angeklagten durch das Rechtsmittel der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos ist (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
    Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anficht, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; Beschluß vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 313/00).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 313/00

    Unzulässige Revision der Nebenklage

    Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
    Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anficht, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; Beschluß vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 313/00).
  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den

    Im Hinblick darauf, daß bei Freiheitsentziehung im Vereinigten Königreich - zumal da keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen ersichtlich sind - nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. Februar 1997 5 - StR 33/97 = NStZ 97, 327; Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und vom 26. September 2001 - 2 StR 368/01) hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.

    Der nur geringfügige Erfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten - auch nur teilweise - von den durch sein Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01).

  • BGH, 09.08.2002 - 2 StR 256/02

    Begründung der Revision des Nebenklägers; Verwerfung der Revision als unzulässig

    Eine Beschwer im Schuldspruch ist nicht ohne weiteres ersichtlich (s. nur BGH, Beschl. v. 09. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und Beschl. v. 12. September 2001 - 2 StR 323/01)".
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Rechtsprechung
   LG Hagen, 01.08.2001 - 46 Qs 118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,35515
LG Hagen, 01.08.2001 - 46 Qs 118/01 (https://dejure.org/2001,35515)
LG Hagen, Entscheidung vom 01.08.2001 - 46 Qs 118/01 (https://dejure.org/2001,35515)
LG Hagen, Entscheidung vom 01. August 2001 - 46 Qs 118/01 (https://dejure.org/2001,35515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,35515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 688
  • StraFo 2001, 433
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