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   OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/2000, BL 141/2000   

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https://dejure.org/2000,25274
OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/2000, BL 141/2000 (https://dejure.org/2000,25274)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.08.2000 - Ws 102/2000, BL 141/2000 (https://dejure.org/2000,25274)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. August 2000 - Ws 102/2000, BL 141/2000 (https://dejure.org/2000,25274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2002, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Hier ist sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit den Beschränkungen des Freiheitsentzugs verbundene Beeinträchtigung des Angeklagten in seinen Verteidigungsrechten nunmehr entfallen ist oder ob diese noch fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erforderlich ist (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 Ws 30/94, StV 1994, 176 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 Ws 615/10, NStZ 2011, 653; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10, StV 2011, 84; HansOLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00, StraFo 2002, 231; ferner Laufhütte/Willnow, a.a.O., Rn. 15).

    d) Ein - notwendigerweise nach Anhörung des Angeklagten (§ 33 StPO) - ergehender Aufhebungsbeschluss ist unter Darlegung der hierfür bestimmenden Umstände zu begründen (§ 34 StPO; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 Ws 615/10, NStZ 2011, 653; Hans OLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00, StraFo 2002, 231).

  • OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei

    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des

    Dies wäre bereits deshalb erforderlich gewesen, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die auf der Freiheitsentziehung beruhende Beeinträchtigung der Verteidigung im Einzelfall trotz der Entlassung noch fortbesteht (vgl. OLG Celle, a. a. O.; OLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00 -, juris; Beulke, a. a. O.; Thomas/Kämpfer, a. a. O.; Willnow, a. a. O.; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt, a. a. O.).
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