Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.02.2002

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2979
BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02 (https://dejure.org/2002,2979)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2002 - 2 StR 63/02 (https://dejure.org/2002,2979)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 (https://dejure.org/2002,2979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    StPO § 341 Abs. 1
    Revisionseinlegung durch mit Computerschriftzeichen unterzeichnetem Schriftsatz

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Zulässigkeit - Schriftsatz - Unterzeichnen - Durchgreifende rechtliche Bedenken

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 341 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 341 Abs. 1
    Kein Unterschriftserfordernis bei Revisionseinlegung in einem Anwaltsschriftsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 558
  • NStZ 2002, 559
  • StraFo 2002, 262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02
    Dem tritt der Senat bei (vgl.. auch BVerfGE 15, 288, 291; BGHSt 2, 77, 78).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02
    Dem tritt der Senat bei (vgl.. auch BVerfGE 15, 288, 291; BGHSt 2, 77, 78).
  • OLG Oldenburg, 19.11.1982 - 2 Ws 513/82
    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02
    Der Schriftsatz vom 21. September 2001 läßt - aufgrund des Briefkopfes und des computergeschriebenen Diktatzeichens "Z-H" neben der Datumsangabe - zweifelsfrei den Urheber erkennen (OLG Oldenburg, NJW 1983, 1072 (1072 f.); siehe bereits RGSt 67, 385 (388 f)).
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - 2 StR 63/02
    Der Schriftsatz vom 21. September 2001 läßt - aufgrund des Briefkopfes und des computergeschriebenen Diktatzeichens "Z-H" neben der Datumsangabe - zweifelsfrei den Urheber erkennen (OLG Oldenburg, NJW 1983, 1072 (1072 f.); siehe bereits RGSt 67, 385 (388 f)).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 398/21

    Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht

    Diese Zwecke können im Einzelfall auch ohne eine Unterschrift erfüllt sein, wenn aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt, und feststeht, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern es mit Wissen und Wollen des Berechtigten der zuständigen Stelle zugeleitet worden ist (KKStPO/Griesbaum aaO Rn. 45 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02, NStZ 2002, 559 (zur Revisionseinlegung); zu in Betracht kommenden Lockerungen des Unterschriftserfordernisses zudem BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 ? 4 StR 168/20 mwN; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2008 - III-5 Ss 198/08 - 84/08 I).

    Zudem werden weitere Abschwächungen des Unterschriftserfordernisses, die für die Einlegung von Rechtsmitteln akzeptiert sind (z.B. die bloße Verwendung eines Diktatzeichens neben einer zeitlich passenden Datumsangabe; BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02, NStZ 2002, 558; vgl. zudem BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00, NJW 2002, 3534, zur Wahrung der Schriftform beim Einspruch gegen einen Strafbefehl), als auf die Fälle des § 158 Abs. 2 StPO übertragbar erachtet (KKStPO/Griesbaum aaO Rn. 45a).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen unter Rückgriff auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGSt 62, 53 ; 63, 246 ; 67, 385 ) die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit; entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ 1997, S. 152), auf die das Landgericht in seiner Entscheidung Bezug nimmt, genügt es vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, S. 1974; NStZ-RR 2000, S. 305; BGH [2. Strafsenat] vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 - s. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1984, S. 576; VRS 64, S. 443, 444).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 5 Ss 198/08

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform für einen Strafantrag;

    Das Strafprozessrecht verlangt nach der herrschenden Auffassung zur Einhaltung der Schriftform in der Regel keine Unterschrift (BVerfG NJW 2002, 3534, 3535; BGH NStZ 2002, 558; OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566; OLG Hamm NJW 1986, 734; LR/Erb [26. Aufl.] § 158 StPO Rn. 31b; SK/Wohlers § 158 StPO Rn. 52).

    Gerade der Verzicht auf das zwingende Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang nicht allein zugunsten des Angeklagten im Zusammenhang mit einer von ihm eingelegten Revision (BGH NStZ 2002, 558) anerkannt worden, sondern auch zu Lasten des Angeklagten für deren Rücknahme (BGH NStZ-RR 2000, 305).

  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12

    Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

    Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535; Meyer-Goßner , StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).

    Die Identität des Erklärenden ergibt sich hier bereits aus dem Schriftstück, d. h. der auf seine Veranlassung am Empfangsort erstellten körperlichen Urkunde selbst (vgl. dazu BVerfGE 15, 288, 291; BGH NStZ 2002, 558; BGH NJW 1984, 1974; RGSt 67, 385, 388; BayObLG NJW 1980, 2367; KG JR 1971, 252, 253; s. auch: Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand 1. Januar 2003, § 314 StPO, Rdnr. 19).

  • KG, 19.06.2018 - 2 Ws 139/17

    Strafvollzugsverfahren: Wahrung der Schriftform bei Einlegung einer

    Fehlen diese Voraussetzungen, kann es zur Wahrung der Schriftform ausnahmsweise genügen, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 -, juris Rn. 3).

    Fehlen diese Voraussetzungen, kann es zur Wahrung der Schriftform ausnahmsweise genügen, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 -, ju-ris Rn. 3).

  • OLG Hamburg, 20.11.2020 - 2 Rev 55/20

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Unterzeichnung der

    Es genügt vielmehr zur Wahrung der Schriftform, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Zur Wahrung der Schriftform ist erforderlich, dass sich aus dem Schriftstück selbst (BGHSt 30, 182, 183; teilweise a.A. wohl LR-Gössel, StPO, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 19) zweifelsfrei der Inhalt der abgegebenen Erklärung, die Person des Erklärenden, aber auch ergibt, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - NJW 1980, 172; BVerfGE 15, 288; BGH NJW 1984, 1974; NStZ 2002, 558; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 308; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; OLG Jena Beschluss vom 19.3.2008 - 1 Ws 99/09 [richtig: 1 Ws 99/08 - d. Red.] , bei juris; OLG Dresden StraFo 2014, 163; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, Einl Rn. 128; LR-Gössel a.a.O. § 314 Rn. 15 ff.; KK-Paul, StPO, 7. Aufl. 2013, § 314 Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2005 - 1 Ss OWi 106 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb

    Danach bestehen keine Zweifel, dass die Rechtsbeschwerde wirksam von Rechtsanwältin ... als Verteidigerin des Betroffenen eingelegt worden ist (vgl. auch BVerfGE 15, 288, 291; BGHSt 2, 77, 78; BGHR StPO § 341 Schriftform 2).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5820
OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01 (https://dejure.org/2002,5820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2002 - 2 Ss 836/01 (https://dejure.org/2002,5820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 2 Ss 836/01 (https://dejure.org/2002,5820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung; Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Abweichen von der Ansicht eines Sachverständigen; Umfang der Ausführungen

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 244; ; StGB § 224

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 244; StGB § 224
    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Abweichen von der Ansicht eines Sachverständigen; Umfang der Ausführungen; gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 72 Ds 606/00
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01

Papierfundstellen

  • StraFo 2002, 262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01
    Auch bei Faustschlägen auf den Kopf sind insoweit nähere Ausführungen nicht entbehrlich (vgl. BGH StV 1988, 65; OLG Düsseldorf JZ 1995, 908; OLG Köln StV 1994, 247 und NJW 1983, 2274; LK-Lilie, StGB, 11. Aufl., § 224 Rdnr. 36 und 37 m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83

    Sachverständiger - Verminderung der Schuldfähigketi - Tatrichter - Abweichende

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01
    Setzt sich nämlich das Gericht mit seiner Beweiswürdigung in Widerspruch zu der Ansicht des Sachverständigen, dann muss es die Gegengründe des Sachverständigen ausführlich erörtern und mit eigenen Gründen so widerlegen, dass ersichtlich wird, dass es das von ihm beanspruchte bessere Sachwissen auf dem zur Erörterung stehenden Teilbereich des fremden Wissensgebietes zu Recht für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NStZ 1983, 377; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 91; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 33, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.11.1993 - Ss 449/93
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01
    Auch bei Faustschlägen auf den Kopf sind insoweit nähere Ausführungen nicht entbehrlich (vgl. BGH StV 1988, 65; OLG Düsseldorf JZ 1995, 908; OLG Köln StV 1994, 247 und NJW 1983, 2274; LK-Lilie, StGB, 11. Aufl., § 224 Rdnr. 36 und 37 m.w.N.).
  • KG, 03.11.1986 - 4 Ws 244/86
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01
    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann möglich, wenn alle Umstände, die für diese Wertung bedeutsam sein können, von vornherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend oder gar abwegig erscheinen lassen, dass die Verneinung auf der Hand liegt (vgl. BGH GA 1987, 227).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1995 - 5 Ss 272/95
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01
    Auch bei Faustschlägen auf den Kopf sind insoweit nähere Ausführungen nicht entbehrlich (vgl. BGH StV 1988, 65; OLG Düsseldorf JZ 1995, 908; OLG Köln StV 1994, 247 und NJW 1983, 2274; LK-Lilie, StGB, 11. Aufl., § 224 Rdnr. 36 und 37 m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87

    Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01
    Auch bei Faustschlägen auf den Kopf sind insoweit nähere Ausführungen nicht entbehrlich (vgl. BGH StV 1988, 65; OLG Düsseldorf JZ 1995, 908; OLG Köln StV 1994, 247 und NJW 1983, 2274; LK-Lilie, StGB, 11. Aufl., § 224 Rdnr. 36 und 37 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht