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   OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/2002   

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https://dejure.org/2002,4178
OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/2002 (https://dejure.org/2002,4178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2002 - 2 Ws 228/2002 (https://dejure.org/2002,4178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 2 Ws 228/2002 (https://dejure.org/2002,4178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2002, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
    Entscheidend ist, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, ob "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeschuldigte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben und fliehen ( so auch OLG Köln StV 1995, 419; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, 2001, § 112 Rdnr. 24 m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
    Die hohe Straferwartung allein kann eine Fluchtgefahr jedoch nicht begründen, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, und zwar selbst dann nicht, wenn der Angeklagte z.B. bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war ( vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215; StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 ).
  • OLG Hamm, 14.07.1997 - 2 Ws 257/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
    Diese Umstände mildern den in der hohen Straferwartung sicherlich liegenden Fluchtanreiz derart, dass der dann noch verbleibenden Gefahr nach Auffassung des Senats mit den im Tenor festgelegten Auflagen ausreichend begegnet werden kann ( siehe dazu auch Senat in StV 1997, 643 ).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
    Die hohe Straferwartung allein kann eine Fluchtgefahr jedoch nicht begründen, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, und zwar selbst dann nicht, wenn der Angeklagte z.B. bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war ( vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215; StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 ).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
    Die hohe Straferwartung allein kann eine Fluchtgefahr jedoch nicht begründen, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, und zwar selbst dann nicht, wenn der Angeklagte z.B. bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war ( vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215; StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 ).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
    Die hohe Straferwartung allein kann eine Fluchtgefahr jedoch nicht begründen, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, und zwar selbst dann nicht, wenn der Angeklagte z.B. bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war ( vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215; StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 ).
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung: Senat in StV 1999, 37, 215 mit Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; Senat in StraFo 1999, 248; Senat in NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203 = StV 2001, 115 mit Anmerkung Deckers; Senat in StV 2000, 320; Senat in StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 492; Senat in StraFo 2002, 338; Senat in StV 2003, 170, 509; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1701).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.2010 - 1 Ws 238/10

    Außervollzugsetzung eines auf Fluchtgefahr gestützten Untersuchungshaftbefehls:

    Wird aber die Kaution ganz oder teilweise von Familienangehörigen aufgebracht, stellt dies ein zusätzlich stabilisierendes Moment dar, das den in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz mildert (vgl. OLG Hamm, StraFo 2002, 338-339).
  • OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution,

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Kaution für ihn als Heranwachsenden aus dem Familienverband aufgebracht worden ist bzw. nach Erhöhung ggf. aufgebracht werden wird (vgl. dazu Senat in StV 1997, 643 und in StraFo 2002, 338).
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 2 Ws 76/03

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Invollzugsetzung, bestimmte

    Von entscheidender Bedeutung ist aber, dass der Angeklagte während der gesamten Dauer des Ermittlungsverfahrens und auch nach Anklageerhebung Im August 2002 keinen Versuch unternommen hat, sich dem Verfahren zu entziehen (vgl. Senat in 2 Ws 228/02, StraFo 2002, 238).
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