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   BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02   

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https://dejure.org/2002,5153
BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02 (https://dejure.org/2002,5153)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2002 - 3 StR 326/02 (https://dejure.org/2002,5153)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 326/02 (https://dejure.org/2002,5153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Betäubungsmittelkonsum - Hochgradige Abhängigkeit - Betäubungsmitteldelikte - Verminderte Schuldfähigkeit - Erfolgsaussicht einer Unterbringung - Therapiebereitschaft - Chancen für einen Behandlungserfolg

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.08.2001 - 3 StR 279/01

    Fehlerhaft unterbliebene Prüfung, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02
    Hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1992, 932; BGH, Beschl. vom 9. August 2001 - 3 StR 279/01).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02
    Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kommt es nicht darauf an, daß verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02
    Im übrigen hat der Beschwerdeführer die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02
    Hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1992, 932; BGH, Beschl. vom 9. August 2001 - 3 StR 279/01).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht auch nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02
    Es ist schließlich nicht ersichtlich, daß es bei dem Angeklagten an der erforderlichen konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringung mangelt (BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFo 2003, 100 m. w. N.).
  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFo 2003, 100; StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Die in den Urteilsgründen bereits erteilte Zustimmung zu einer Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß die Unterbringung nach § 64 StGB zwingend anzuordnen ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind; hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; Senat StraFo 2003, 100 m. w. N.).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 104/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Hiervon darf nicht etwa allein deswegen abgesehen werden, weil eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (st. Rspr. vgl. BGH NStZ-RR 2003, 12; StraFo 2003, 100; BGHR StGB § 64 Ablehnung 8).
  • BGH, 18.02.2014 - 2 StR 623/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Denn die Unterbringung nach § 64 StGB geht dieser dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme vor; von der Anordnung der Unterbringung darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; BGH StraFO 2003, 100; StV 2008, 405, 406) ... Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
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