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   OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02   

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https://dejure.org/2002,15543
OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02 (https://dejure.org/2002,15543)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2002 - 2 Ws 604/02 (https://dejure.org/2002,15543)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 2 Ws 604/02 (https://dejure.org/2002,15543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines Strafverfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten; Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung einer Strafkammer nach endgültiger ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 105
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02
    Zum einen müsste die Angeklagte ohne das Vorliegen des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit verurteilt worden sein (Senat NJW 1991, 505 ff.; Senat StraFo 2997, 18 f., hinreichenden Tatverdacht lassen ausreichen: BGH, NStZ 2000, 330; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdn.16).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - 2 Ws 435/96
    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02
    Dabei gebietet es die als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich verankerte und in Art. 6 Abs. 2 MRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland gewordene Unschuldsvermutung, dass unter Vermeidung von Erörterungen, die einer Schuldfeststellung gleichkommen, zu prüfen ist, ob die vorliegenden Verdachtsgründe die Überzeugung vermitteln, dass ohne das Eintreten eines Verfahrenshindernisses eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. hierzu im einzelnen: Senat, NJW 1991, 506 [507], bestätigt durch SenatsE vom 3. September 1996, 2 Ws 435/96).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02
    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO nur in Ausnahmefällen anwendbar (BGHSt 45, 108 [116] m.w.Nachw. u.a. auf die Entstehungsgeschichte).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02
    Dabei gebietet es die als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich verankerte und in Art. 6 Abs. 2 MRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland gewordene Unschuldsvermutung, dass unter Vermeidung von Erörterungen, die einer Schuldfeststellung gleichkommen, zu prüfen ist, ob die vorliegenden Verdachtsgründe die Überzeugung vermitteln, dass ohne das Eintreten eines Verfahrenshindernisses eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. hierzu im einzelnen: Senat, NJW 1991, 506 [507], bestätigt durch SenatsE vom 3. September 1996, 2 Ws 435/96).
  • OLG Köln, 16.10.1990 - 2 Ws 487/90

    Unzulässige Erwägungen einer Strafkammer zur strafrechtlichen Bewährung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02
    Zum einen müsste die Angeklagte ohne das Vorliegen des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit verurteilt worden sein (Senat NJW 1991, 505 ff.; Senat StraFo 2997, 18 f., hinreichenden Tatverdacht lassen ausreichen: BGH, NStZ 2000, 330; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdn.16).
  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO gilt nicht, wenn gegen die Hauptsacheentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, es einem bestimmten Prozessbeteiligten aber lediglich mangels Beschwer nicht zusteht (Senat StraFo 2003, 105; 1997, 18; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 464 Rdn. 19).

    Soweit der Senat dies in seiner Entscheidung vom 6.12.2002 (StraFo 2003, 105) vorausgesetzt hat, lag dem ein Fall zu Grunde, in dem das Verfahrenshindernis dem Verfahren von vornherein erkennbar entgegenstand.

  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15

    Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen

    Grundlage der Bewertung einer Auslagenerstattung als grob unbillig oder ungerecht kann allerdings nur ein dem Beschuldigten vorwerfbares Verhalten sein (vgl. BGH aaO; OLG Celle, StraFo 2013, 526, 527; OLG Köln, StraFo 2003, 105, 106; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 467 Rn. 10b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

    Diese gilt nicht, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtung also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (SenE 6.12.2002 StraFo 2003, 105; SenE vom 26.2.2009 - 2 Ws 66/09; vgl Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 464 Rdn. 8; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 464 Rdn. 19 jeweils m.w.N.).

    Soweit der Senat dies in seiner Entscheidung vom 6.12.2002 (StraFo 2003, 105) vorausgesetzt hat, lag dem ein Fall zu Grunde, in dem das Verfahrenshindernis dem Verfahren von vornherein erkennbar entgegenstand.

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    (Senat 6.12.2002 - 2 Ws 604/02 - = Stra Fo 2003, 105; 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 -).
  • OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei

    Teilweise wird vorausgesetzt, dass ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer erneuten Hauptverhandlung die Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, NStZ 2000, 330), oder dass die Verurteilung des Angeklagten hinreichend sicher erscheint (OLG Köln, StraFo 2003, 105).
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